Wiesendanger verliert im Rechtsstreit mit Drosten

Die Pressekammer des Landgerichts Hamburg hat heute das Urteil im Hauptsacheverfahren zwischen dem Virologen Christian Drosten und dem Physiker Roland Wiesendanger verkündet.
Dabei ging es um zwei Aussagen von Wiesendanger, die er im Rahmen eines Interviews traf, gegen die Drosten vorging. Das Gericht entschied, dass beide Aussagen, die bereits Gegenstand eines Eilverfahrens waren, für Wiesendanger weiterhin verboten bleiben.
„Zum einen handelte es sich um die Äußerung, Herr Drosten habe gezielt getäuscht“, so die Gerichtssprecherin Dr. Maxi Klüber. Diese Äußerung hielt die Kammer für nicht zulässig und wertete sie als sogenannte innere Tatsachenbehauptung. Man könne Drosten eine solche Lüge nicht nachweisen, befand das Gericht.
Bei der zweiten Äußerung ging es darum, dass Wiesendanger behauptete, die Bewegung „Scientists for Science“, zu deren Mitbegründern Drosten zählt, habe das Ziel gehabt, die virologische Forschung frei von Beschränkungen zu halten. Auch da ist die Kammer zu der Auffassung gekommen, dass dies nicht der Fall sei.
Wiesendanger erklärte gegenüber Epoch Times nach der Urteilsverkündung, dass dies „ein weiterer schwarzer Tag“ für die Meinungsfreiheit in Deutschland sei.
„Gerade jüngst hat der Kommissar [für Menschenrechte] des Europarats [Michael O’Flaherty] geäußert, dass er die Meinungsfreiheit in Deutschland bedroht sieht. Und gerade vor zwei Monaten ist ein UN-Bericht erschienen, in dem klar drinsteht, dass auch die Meinungsfreiheit in Deutschland in Gefahr ist“, sagte Wiesendanger.
„Hier wurde heute einmal mehr das allgemeine Persönlichkeitsrecht zulasten der freien Meinungsäußerung ausgenutzt und missbraucht“, so der Physiker.
Die Epoch Times hat Christian Drosten um eine Stellungnahme nach der Urteilsverkündung gebeten, jedoch keine Antwort erhalten.
Wiesendanger hat die Möglichkeit, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen. Dann muss die Entscheidung neu überprüft werden.
________________________________________________________________
Unterstützen Sie unabhängigen Journalismus mit einem Abonnement, digital oder als Wochenzeitung: 👉 https://angebot.epochtimes.de/
________________________________________________________________
Wir freuen uns über rege, themenbezogene Diskussionen. Bitte achten Sie dabei auf eine angemessene Umgangsform! Beleidigungen sind nicht erwünscht. Danke.
________________________________________________________________
⚡ Webseite: www.epochtimes.de
💎 Newsletter: https://www.epochtimes.de/newsletter
👉X: https://x.com/EpochTimesDE
👉 Telegram: https://t.me/epochtimesde
👉Facebook: https://www.facebook.com/EpochTimesDeutsch
________________________________________________________________
© Epoch Times Deutschland 2026

Dabei ging es um zwei Aussagen von Wiesendanger, die er im Rahmen eines Interviews traf, gegen die Drosten vorging. Das Gericht entschied, dass beide Aussagen, die bereits Gegenstand eines Eilverfahrens waren, für Wiesendanger weiterhin verboten bleiben.
„Zum einen handelte es sich um die Äußerung, Herr Drosten habe gezielt getäuscht“, so die Gerichtssprecherin Dr. Maxi Klüber. Diese Äußerung hielt die Kammer für nicht zulässig und wertete sie als sogenannte innere Tatsachenbehauptung. Man könne Drosten eine solche Lüge nicht nachweisen, befand das Gericht.
Bei der zweiten Äußerung ging es darum, dass Wiesendanger behauptete, die Bewegung „Scientists for Science“, zu deren Mitbegründern Drosten zählt, habe das Ziel gehabt, die virologische Forschung frei von Beschränkungen zu halten. Auch da ist die Kammer zu der Auffassung gekommen, dass dies nicht der Fall sei.
Wiesendanger erklärte gegenüber Epoch Times nach der Urteilsverkündung, dass dies „ein weiterer schwarzer Tag“ für die Meinungsfreiheit in Deutschland sei.
„Gerade jüngst hat der Kommissar [für Menschenrechte] des Europarats [Michael O’Flaherty] geäußert, dass er die Meinungsfreiheit in Deutschland bedroht sieht. Und gerade vor zwei Monaten ist ein UN-Bericht erschienen, in dem klar drinsteht, dass auch die Meinungsfreiheit in Deutschland in Gefahr ist“, sagte Wiesendanger.
„Hier wurde heute einmal mehr das allgemeine Persönlichkeitsrecht zulasten der freien Meinungsäußerung ausgenutzt und missbraucht“, so der Physiker.
Die Epoch Times hat Christian Drosten um eine Stellungnahme nach der Urteilsverkündung gebeten, jedoch keine Antwort erhalten.
Wiesendanger hat die Möglichkeit, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen. Dann muss die Entscheidung neu überprüft werden.
________________________________________________________________
Unterstützen Sie unabhängigen Journalismus mit einem Abonnement, digital oder als Wochenzeitung: 👉 https://angebot.epochtimes.de/
________________________________________________________________
Wir freuen uns über rege, themenbezogene Diskussionen. Bitte achten Sie dabei auf eine angemessene Umgangsform! Beleidigungen sind nicht erwünscht. Danke.
________________________________________________________________
⚡ Webseite: www.epochtimes.de
💎 Newsletter: https://www.epochtimes.de/newsletter
👉X: https://x.com/EpochTimesDE
👉 Telegram: https://t.me/epochtimesde
👉Facebook: https://www.facebook.com/EpochTimesDeutsch
________________________________________________________________
© Epoch Times Deutschland 2026




































