AfD-Politiker Halemba zu Geldstrafe verurteilt – keine Volksverhetzung

Der bayerische AfD-Landtagsabgeordnete Daniel Halemba wurde am Montag vom Amtsgericht Würzburg wegen des Tatvorwurfs der Volksverhetzung und der versuchten Nötigung eines Anwalts freigesprochen, muss jedoch über dreißigtausend Euro Strafe wegen anderer Vergehen zahlen.
„Das Gericht hat den Angeklagten wegen leichtfertiger Geldwäsche in drei Fällen sowie vollendeter Nötigung schuldig gesprochen und ihn zu einer Gesamtgeldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 190 Euro verurteilt“, sagte der Sprecher des Amtsgerichts Würzburg, Paul Hartlieb.
Bei einer rechtskräftigen Verurteilung zu mehr als 90 Tagessätzen gilt man in Deutschland als vorbestraft, da diese Strafe im Führungszeugnis eingetragen wird. Halemba kündigte nach dem Urteil an, in Berufung zu gehen.
„Allein diese sachfremden politischen Ausführungen der Richterin, die auch größtenteils falsch waren, zeigen doch, worum es in diesem Verfahren geht. Es ging hier nicht darum, die Vorwürfe neutral zu beurteilen“, sagte der AfD-Landtagsabgeordnete.
Der Prozess fand vor einem Jugendschöffengericht statt, da Halemba zum Tatzeitpunkt teilweise noch unter 21 Jahre alt war. Der bayerische Landtag hatte zuvor seine Immunität aufgehoben.
„Die Justiz hat sich mit dem Verfahren schwergetan“, sagte die Vorsitzende Richterin Gudrun Helm. Sie rügte sowohl die Verteidigung als auch Halemba und die Staatsanwaltschaft. Von einem politischen Verfahren zu sprechen, sei aus ihrer Sicht dennoch falsch, dafür habe sie keine Beweise gesehen.
Halemba ist Spitzenkandidat der AfD für die Würzburger Stadtratswahl am 8. März.
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Bei einer rechtskräftigen Verurteilung zu mehr als 90 Tagessätzen gilt man in Deutschland als vorbestraft, da diese Strafe im Führungszeugnis eingetragen wird. Halemba kündigte nach dem Urteil an, in Berufung zu gehen.
„Allein diese sachfremden politischen Ausführungen der Richterin, die auch größtenteils falsch waren, zeigen doch, worum es in diesem Verfahren geht. Es ging hier nicht darum, die Vorwürfe neutral zu beurteilen“, sagte der AfD-Landtagsabgeordnete.
Der Prozess fand vor einem Jugendschöffengericht statt, da Halemba zum Tatzeitpunkt teilweise noch unter 21 Jahre alt war. Der bayerische Landtag hatte zuvor seine Immunität aufgehoben.
„Die Justiz hat sich mit dem Verfahren schwergetan“, sagte die Vorsitzende Richterin Gudrun Helm. Sie rügte sowohl die Verteidigung als auch Halemba und die Staatsanwaltschaft. Von einem politischen Verfahren zu sprechen, sei aus ihrer Sicht dennoch falsch, dafür habe sie keine Beweise gesehen.
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