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Lese-Ansicht

Der Kampf der Julia Neigel

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Verwendungszweck: Die Jaworskis

Effektiver Rechtsschutz – eine Mogelpackung!?

Waren die Corona-Verordnungen wie 2G rechtmäßig? Will man diese Frage beantwortet haben, kann man als Bürger eine Normenkontrollklage einreichen. Die Sängerin Julia Neigel kämpft seit inzwischen 5 Jahren stellvertretend für die gesamte Musik- und Künstlerszene, um die Feststellung, dass der Freistaat Sachsen, der am härtesten von allen Bundesländern gegen diese „systemirrelevante Gruppe“ einschritt, mit seinen Corona-Verordnungen Menschen- und Grundrechte missachtete.

Statt sich mit diesen Kernfragen auseinanderzusetzen, verlor sich der Senat des OVG Bautzen bisher 4 Jahre lang in der Frage, ob die Klage von Julia Neigel verspätet war, weil Sachsen kurz vor Auslaufen der angegriffenen Corona-Verordnung eine neue Verordnung erließ. Merkwürdigerweise geschah dies an einem späten Sonntagabend als Entwurf und auch nur im Internet hinter einer vorgetäuschten Bezahlschranke, was Prof. Dr. Martin Schwab aufdeckte.

Wenngleich Julia Neigel anklagt, dass sich der Senat bis heute nicht mit den inhaltlichen Fragen auseinandersetzt, wie z.B. die herbeifantasierte Effektivität von „Impfung“ und Masken als Basis für sämtliche Verordnungen, ist dieses Verfahren zumindest auf einer anderen Ebene aufschlussreich. Denn es zeige den Klüngel zwischen Politik und Justiz auf und wieviel „Dreck und Staub unter jedem Teppich liegt, den man hochhebt“, so die Klägerin.

Ob ihre Klage zugelassen wird, stellt sich bald heraus.
Hier die Gerichtsreportage vom 29.01.2026

https://julianeigel.com/

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Waren die Corona-Verordnungen wie 2G rechtmäßig? Will man diese Frage beantwortet haben, kann man als Bürger eine Normenkontrollklage einreichen. Die Sängerin Julia Neigel kämpft seit inzwischen 5 Jahren stellvertretend für die gesamte Musik- und Künstlerszene, um die Feststellung, dass der Freistaat Sachsen, der am härtesten von allen Bundesländern gegen diese „systemirrelevante Gruppe“ einschritt, mit seinen Corona-Verordnungen Menschen- und Grundrechte missachtete.

Statt sich mit diesen Kernfragen auseinanderzusetzen, verlor sich der Senat des OVG Bautzen bisher 4 Jahre lang in der Frage, ob die Klage von Julia Neigel verspätet war, weil Sachsen kurz vor Auslaufen der angegriffenen Corona-Verordnung eine neue Verordnung erließ. Merkwürdigerweise geschah dies an einem späten Sonntagabend als Entwurf und auch nur im Internet hinter einer vorgetäuschten Bezahlschranke, was Prof. Dr. Martin Schwab aufdeckte.

Wenngleich Julia Neigel anklagt, dass sich der Senat bis heute nicht mit den inhaltlichen Fragen auseinandersetzt, wie z.B. die herbeifantasierte Effektivität von „Impfung“ und Masken als Basis für sämtliche Verordnungen, ist dieses Verfahren zumindest auf einer anderen Ebene aufschlussreich. Denn es zeige den Klüngel zwischen Politik und Justiz auf und wieviel „Dreck und Staub unter jedem Teppich liegt, den man hochhebt“, so die Klägerin.

Ob ihre Klage zugelassen wird, stellt sich bald heraus.
Hier die Gerichtsreportage vom 29.01.2026

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Fall Axel Fischer - schuldig?

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Am 22.01.2026 erging vor dem OLG München ein geschichtsträchtiges Urteil: Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik wurde ein Bundestagsabgeordneter wegen Bestechlichkeit in Höhe von rund 20.000 Euro verurteilt. Der ehem. CDU-Politiker Axel Fischer beteuert seine Unschuld und hat Rechtsmittel eingelegt – die Schuldfrage ist damit noch nicht abschließend geklärt.
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Interview zum Prozess gegen Axel Fischer

Am 22.01.2026 erging vor dem OLG München ein geschichtsträchtiges Urteil: Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik wurde ein Bundestagsabgeordneter wegen Bestechlichkeit in Höhe von rund 20.000 Euro verurteilt. Ihm wird vorgeworfen, vor rund zehn Jahren mit den aserbaidschanischen Vertretern Mammadov und Suleymanov Absprachen getroffen zu haben, gegen eine finanzielle Gegenleistung positive Redebeiträge zu halten und entsprechend abzustimmen. Der ehem. CDU-Politiker Axel Fischer beteuert seine Unschuld und hat Rechtsmittel eingelegt – die Schuldfrage ist damit rechtlich noch nicht abschließend geklärt.

Da keine Videojournalist:innen eine Stellungnahme von ihm vor Ort eingeholt haben, habe ich die Gelegenheit nach seiner Entlassung genutzt und nachgefragt: Welche grundsätzliche Haltung vertritt er zum Lobbyismus? Wo endet legitime Interessenvertretung – und wo beginnt Bestechlichkeit? Unterscheidet er zwischen „gutem“ und „schlechtem“ Lobbyismus? Natürlich sind auch die ihm vorgeworfenen Handlungen in der sogenannten Aserbaidschan-Affäre Thema.

Randinformation: Für gewöhnlich veröffentlichen wir als erstes die Gerichtsreportage mit diversen Stimmen der Beteiligten. Da eine technische Panne auftrat, müssen wir nachträglich Stellungnahmen einholen.

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Am 22.01.2026 erging vor dem OLG München ein geschichtsträchtiges Urteil: Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik wurde ein Bundestagsabgeordneter wegen Bestechlichkeit in Höhe von rund 20.000 Euro verurteilt. Ihm wird vorgeworfen, vor rund zehn Jahren mit den aserbaidschanischen Vertretern Mammadov und Suleymanov Absprachen getroffen zu haben, gegen eine finanzielle Gegenleistung positive Redebeiträge zu halten und entsprechend abzustimmen. Der ehem. CDU-Politiker Axel Fischer beteuert seine Unschuld und hat Rechtsmittel eingelegt – die Schuldfrage ist damit rechtlich noch nicht abschließend geklärt.

Da keine Videojournalist:innen eine Stellungnahme von ihm vor Ort eingeholt haben, habe ich die Gelegenheit nach seiner Entlassung genutzt und nachgefragt: Welche grundsätzliche Haltung vertritt er zum Lobbyismus? Wo endet legitime Interessenvertretung – und wo beginnt Bestechlichkeit? Unterscheidet er zwischen „gutem“ und „schlechtem“ Lobbyismus? Natürlich sind auch die ihm vorgeworfenen Handlungen in der sogenannten Aserbaidschan-Affäre Thema.

Randinformation: Für gewöhnlich veröffentlichen wir als erstes die Gerichtsreportage mit diversen Stimmen der Beteiligten. Da eine technische Panne auftrat, müssen wir nachträglich Stellungnahmen einholen.
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Fall Axel Fischer - umstrittene Beweiskraft?

Am 9.1.2026 begleiteten wir den Prozess gegen den ehem. CDU-Abgeordneten Axel Fischer.

Ein Indizienprozess ist gerechtfertigt, wenn Beweise fehlen – nicht, wenn sie nicht erhoben werden, vor allem, wenn sie entlastend sein könnten. Ziel staatsanwaltschaftlicher Arbeit kann kein schnelles Verfahrensende sein, sondern nur ein sicheres Ergebnis auf Grundlage vollständiger Beweisaufnahme...auch wenn Verjährung droht.

Spielen damalige unliebsame Positionen des ehem. CDU-Mannes in diesem Verfahren eine Rolle?

Da das Verteidigerteam derzeit grundsätzlich keine Interviews gibt, lasse ich das Verfahren von Rechtsanwalt Ralf Ludwig einordnen, der als kritische Öffentlichkeit vor Ort war:

„Ich halte das für brandgefährlich, dass man im Prinzip meint, jetzt im Nachhinein bewerten zu können, ob das Abstimmungsverhalten eines Abgeordneten in Bezug auf politische Fragen strafbar ist oder nicht.“

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Am 9.1.2026 begleiteten wir den Prozess gegen den ehem. CDU-Abgeordneten Axel Fischer.

Ein Indizienprozess ist gerechtfertigt, wenn Beweise fehlen – nicht, wenn sie nicht erhoben werden, vor allem, wenn sie entlastend sein könnten. Ziel staatsanwaltschaftlicher Arbeit kann kein schnelles Verfahrensende sein, sondern nur ein sicheres Ergebnis auf Grundlage vollständiger Beweisaufnahme...auch wenn Verjährung droht.

Spielen damalige unliebsame Positionen des ehem. CDU-Mannes in diesem Verfahren eine Rolle?

Da das Verteidigerteam derzeit grundsätzlich keine Interviews gibt, lasse ich das Verfahren von Rechtsanwalt Ralf Ludwig einordnen, der als kritische Öffentlichkeit vor Ort war:

„Ich halte das für brandgefährlich, dass man im Prinzip meint, jetzt im Nachhinein bewerten zu können, ob das Abstimmungsverhalten eines Abgeordneten in Bezug auf politische Fragen strafbar ist oder nicht.“
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Sie riskieren alles!

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RA. Herr Siemund erklärt warum Soldaten jeden Dienstgrades den Befehl zur Impfung befolgten. Eine Handlungsanweisung der Bundeswehr, die dem Verteidigerteam zugespielt wurde, enthält eine vom Regierungsdirektor Herr Schart formulierte Drohung, wonach ungeimpfte Soldaten alles riskieren.
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Befehl ist Befehl? Eine Hommage an wahre Helden

Diese Arbeiten sind Sisyphusarbeiten, weswegen wir froh sind, wenn diese honoriert werden:

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Erst Impfpflicht ohne Wehrpflicht, jetzt Wehrpflicht ohne Impfpflicht. Während die einen mit Leib und Seele ihr Vaterland verteidigt haben, wegen einer verweigerten Covid-Impfung jedoch aus der Bundeswehr flogen, sollen die anderen mit der wiedereingeführten Wehrpflicht zum Dienst an der Waffe gezwungen werden oder werden mit der jetzt ausgesetzten Covid-Impfpflicht geködert. Die Bundeswehr hat viele Spezialisten gefeuert, ohne Rücksicht auf Dienstzeit und Qualifikation. Dabei haben die Vorgesetzten eine besondere Verantwortung für diese Männer und Frauen. Doch sie sind der Willkür ihrer Vorgesetzten zum Opfer gefallen, die aufgrund der restriktiven Vorgaben des Verteidigungsministeriums keinerlei Spielraum hatten, die Würde und die körperliche Unversehrtheit ihrer Untergebenen zu bewahren, ohne ihre eigene Existenz aufs Spiel zu setzen. Doch an der modernen Front werden offensichtlich keine charakterstarken Soldaten, sondern nur Rekruten gebraucht.

Diese Reportage ist ein Zeitdokument menschenunwürdiger Rechtsprechung und damit eine Hommage an einige der wenigen Soldaten, die den Mut hatten, die Befehle ihrer Dienstherren hinsichtlich ihrer Rechtmäßigkeit zu hinterfragen. Es ist ein Zusammenschnitt prägender Ereignisse im Rahmen der Soldatenprozesse der letzten Jahre, die die "Die Jaworskis" begleitet haben.

Jetzt wo alles raus ist, müssen auch Journalisten Stellung beziehen.

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Diese Reportage ist ein Zeitdokument menschenunwürdiger Rechtsprechung und damit eine Hommage an einige der wenigen Soldaten, die den Mut hatten, die Befehle ihrer Dienstherren hinsichtlich ihrer Rechtmäßigkeit zu hinterfragen. Es ist ein Zusammenschnitt prägender Ereignisse im Rahmen der Soldatenprozesse der letzten Jahre, die die "Die Jaworskis" begleitet haben.

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Brockmann & Drosten: Prognosen und PCR-Tests

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7. Sitzung des Dresdner-Corona-UA am 13.11.2025

Eine wichtige Einvernahme, von der kein einziges Leitmedium berichtet. Dass neben Prof. Drosten der epidemiologische Modellierer Prof. Brockmann vorgeladen wurde, war kein Zufall. Denn Testen ermöglichte das Modellieren und das prognostische Modellieren war die politische Grundlage für noch mehr Testungen. Eine perfekte Symbiose.

Was den Wenigsten auch nicht bekannt sein dürfte, ist die Tatsache, dass beide Professoren seit 5 Jahren an einem Frühwarnsystem für die nächste Pandemie arbeiten. Kurz nach der Einvernahme berichtete die TU Dresden über die Förderung dieses Spitzenprojekts durch den Bund. Vor dem Hintergrund, dass weiterhin die hochrisikoreiche Gain-of-Function Forschung betrieben wird und Herr Drosten bei einer Wahrscheinlichkeit von 1:1,2 Milliarden keine Angaben zum Laborursprung macht, ist dieses Frühwarnsystem kritisch zu beleuchten, vor allem wenn es vor Abschluss der Corona-Aufarbeitung lanciert wird. Ein bauchbares Frühwarnsystem wäre die Verhinderung der gefährlichen Gain-of-Function Forschung.

Wenn es nach diesen beiden Fachspezialisten geht, sollen Kontaktverfolgung, Datenaustausch und vor allem Modellierungen das Ergebnis der Corona-Aufarbeitung sein. Sind Modellierungen aber das Maß aller Dinge, verwundert es nicht, dass nur über die vielen verhinderten Toten gesprochen wird, während über die realen Opfer, der durch die Maßnahmen Geschädigten nicht gesprochen wird.


Diese Reportage ist ein weiteres Zeitzeugnis der Aufarbeitung der Corona-Krise.

Quellen:

https://tu-dresden.de/cids/center/news/bund-foerdert-tud-forschung-zu-besserer-frueherkennung-und-prognose-von-pandemien

www.ardaudiothek.de/episode/urn:ard:episode:4207c305

https://www.landtag.brandenburg.de/de/krueger_detlev_h._(prof._dr.)/42667

https://www.landtag.brandenburg.de/de/krueger_detlev_h._(prof._dr.)/42667

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7. Sitzung des Dresdner-Corona-UA am 13.11.2025

Eine wichtige Einvernahme, von der kein einziges Leitmedium berichtet. Dass neben Prof. Drosten der epidemiologische Modellierer Prof. Brockmann vorgeladen wurde, war kein Zufall. Denn Testen ermöglichte das Modellieren und das prognostische Modellieren war die politische Grundlage für noch mehr Testungen. Eine perfekte Symbiose.

Was den Wenigsten auch nicht bekannt sein dürfte, ist die Tatsache, dass beide Professoren seit 5 Jahren an einem Frühwarnsystem für die nächste Pandemie arbeiten. Kurz nach der Einvernahme berichtete die TU Dresden über die Förderung dieses Spitzenprojekts durch den Bund. Vor dem Hintergrund, dass weiterhin die hochrisikoreiche Gain-of-Function Forschung betrieben wird und Herr Drosten bei einer Wahrscheinlichkeit von 1:1,2 Milliarden keine Angaben zum Laborursprung macht, ist dieses Frühwarnsystem kritisch zu beleuchten, vor allem wenn es vor Abschluss der Corona-Aufarbeitung lanciert wird. Ein bauchbares Frühwarnsystem wäre die Verhinderung der gefährlichen Gain-of-Function Forschung.

Wenn es nach diesen beiden Fachspezialisten geht, sollen Kontaktverfolgung, Datenaustausch und vor allem Modellierungen das Ergebnis der Corona-Aufarbeitung sein. Sind Modellierungen aber das Maß aller Dinge, verwundert es nicht, dass nur über die vielen verhinderten Toten gesprochen wird, während über die realen Opfer, der durch die Maßnahmen Geschädigten nicht gesprochen wird.


Diese Reportage ist ein weiteres Zeitzeugnis der Aufarbeitung der Corona-Krise.

Quellen:

https://tu-dresden.de/cids/center/news/bund-foerdert-tud-forschung-zu-besserer-frueherkennung-und-prognose-von-pandemien

www.ardaudiothek.de/episode/urn:ard:episode:4207c305

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Drosten & Wieler: Worüber die Medien nicht berichten...

Zeitzeugnis: 11.11.2025 - Thüringer Untersuchungsausschuss

6-stündige Einvernahmen lassen sich nicht auf 2 Minuten herunterbrechen, vor allem wenn es gilt, Corona-Aufarbeitung, die nicht live gestreamt wird, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Nur singuläre Aussagen, die sich noch dazu auf rein hypothetische Szenarien beschränken, wie - dank des PCR-Tests - eine Rettung von 60.000 Menschen unter Rettung von 160.000 Toten, genügen nicht, um Aussagen der Sachverständigen in den Gesamtkontext zu stellen.

Während der Regierungsberater Dr. Drosten als Erfinder des weltweit erstmals eingesetzten spezifischen PCR-Tests mit Mathematik Risikoszenarien zu berechnen versucht, hält Prof. Dr. Wieler als damaliger Chef des RKI die durch PCR-Tests gewonnene Inzidenz für keinen „wissenschaftlich evidenzbasierten Wert“. Über dieses kleine, aber entscheidende Detail berichteten die Medien nicht.

Entsprechend der Stoßrichtung der Fragen der Regierungsfraktionen, was wäre, wenn man die Maßnahmen nicht ergriffen hätte, konzentrierte man sich auf angenommene Verhinderungs- oder Schreckensszenarien, sprich nicht nachweisbare Alternativverläufe, statt auf tatsächlich durch die Maßnahmen ausgelöste Schäden.

Anders als andere Medien gebe ich den Bürgern, die diese Maßnahmen über sich ergehen lassen mussten, breiten Raum. Sie waren unter anderen über die Aussage von Dr. Drosten empört, „‚an‘ und ‚mit‘ Corona verstorben“ sei nur eine semantische Spitzfindigkeit. Doch sehen Sie selbst.


Hinweis:
Bei Minute 36:40 ist mir ein grober Fehler in der Bauchbinde unterlaufen. Ich habe Herr Ralph Hutschenreuther mit der falschen Fraktion aus der alten Bauchbinde versehen. Er gehört natürlich der BSW-Fraktion an, was ich aber deutlich mit dem BSW-Plakat markiert habe. Ich bitte um Entschuldigung.

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Zeitzeugnis: 11.11.2025 - Thüringer Untersuchungsausschuss

6-stündige Einvernahmen lassen sich nicht auf 2 Minuten herunterbrechen, vor allem wenn es gilt, Corona-Aufarbeitung, die nicht live gestreamt wird, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Nur singuläre Aussagen, die sich noch dazu auf rein hypothetische Szenarien beschränken, wie - dank des PCR-Tests - eine Rettung von 60.000 Menschen unter Rettung von 160.000 Toten, genügen nicht, um Aussagen der Sachverständigen in den Gesamtkontext zu stellen.

Während der Regierungsberater Dr. Drosten als Erfinder des weltweit erstmals eingesetzten spezifischen PCR-Tests mit Mathematik Risikoszenarien zu berechnen versucht, hält Prof. Dr. Wieler als damaliger Chef des RKI die durch PCR-Tests gewonnene Inzidenz für keinen „wissenschaftlich evidenzbasierten Wert“. Über dieses kleine, aber entscheidende Detail berichteten die Medien nicht.

Entsprechend der Stoßrichtung der Fragen der Regierungsfraktionen, was wäre, wenn man die Maßnahmen nicht ergriffen hätte, konzentrierte man sich auf angenommene Verhinderungs- oder Schreckensszenarien, sprich nicht nachweisbare Alternativverläufe, statt auf tatsächlich durch die Maßnahmen ausgelöste Schäden.

Anders als andere Medien gebe ich den Bürgern, die diese Maßnahmen über sich ergehen lassen mussten, breiten Raum. Sie waren unter anderen über die Aussage von Dr. Drosten empört, „‚an‘ und ‚mit‘ Corona verstorben“ sei nur eine semantische Spitzfindigkeit. Doch sehen Sie selbst.


Hinweis:
Bei Minute 36:40 ist mir ein grober Fehler in der Bauchbinde unterlaufen. Ich habe Herr Ralph Hutschenreuther mit der falschen Fraktion aus der alten Bauchbinde versehen. Er gehört natürlich der BSW-Fraktion an, was ich aber deutlich mit dem BSW-Plakat markiert habe. Ich bitte um Entschuldigung.
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"Regieren ohne Notstandsverordnung" - Enquete Berlin

Aus der Stunde der Exekutive wurden drei Jahre und das obwohl es zu keinem Zeitpunkt eine Überlastung des Gesundheitssystems gab. Dafür wurden aber erstmalig in der Geschichte echte klinische Werte gegen Ersatzparameter wie die Inzidenz aufgrund von PCR-Tests ausgetauscht.

Durften die Grundrechte ohne eine Notstandsverordnung – sprich unter faktischen Ausschaltung der Gewaltenteilung – mit einfachen Verwaltungsverordnungen suspendiert werden. Was durfte also der Staat und hatten Warnungen zu Beginn der Krise nicht doch ihre Berechtigung? Führte der unterdrückte Diskurs nicht sogar bis in die diktatorische Verfassungswidrigkeit, wie es der 85-jährige Staatsrechtler Prof. Dr. Schachtschneider aus rein staatsrechtlicher Sicht in stets bedachter Differenzierung zum Despotismus zur Sprache brachte?

Ich berichte von der 6. Sitzung der Enquete im Bundestag vom 3. November 2025.

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Aus der Stunde der Exekutive wurden drei Jahre und das obwohl es zu keinem Zeitpunkt eine Überlastung des Gesundheitssystems gab. Dafür wurden aber erstmalig in der Geschichte echte klinische Werte gegen Ersatzparameter wie die Inzidenz aufgrund von PCR-Tests ausgetauscht.

Durften die Grundrechte ohne eine Notstandsverordnung – sprich unter faktischen Ausschaltung der Gewaltenteilung – mit einfachen Verwaltungsverordnungen suspendiert werden. Was durfte also der Staat und hatten Warnungen zu Beginn der Krise nicht doch ihre Berechtigung? Führte der unterdrückte Diskurs nicht sogar bis in die diktatorische Verfassungswidrigkeit, wie es der 85-jährige Staatsrechtler Prof. Dr. Schachtschneider aus rein staatsrechtlicher Sicht in stets bedachter Differenzierung zum Despotismus zur Sprache brachte?

Ich berichte von der 6. Sitzung der Enquete im Bundestag vom 3. November 2025.
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Rechtsstaat in der Coronakrise - Enquete Berlin

Am 3. November 2025 begleitete ich die 6. Sitzung der Bundes-Enquete zum Thema "Der Rechtstaat unter Pandemiebedingungen". Dabei konnte ich drei Sachverständige interviewen. Einmal Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider, welcher sachlich nüchtern von einem diktatorischen Vorgehen der Regierung ohne verfassungsrechtlichen Rahmen sprach, dann das ständige Mitglied, Prof. Dr. Stefan Homburg, der die vorgeladene Alena Buxys zu ihren Falschaussagen bzgl. der Impftechnologie befragen wollte und nicht zuletzt Frau Prof. Dr. Anika Klafki, die während der Coronazeit als Sachverständige nicht nur von der Regierung konsultiert wurde sondern auch von den öffentlich Rechtlichen als Expertin zur Frage der Einführung der allgemeinen Impflicht interviewt wurde.

Die künftige Stoßrichtung der Regierungsparteien scheint darin zu bestehen, weiterhin den Vorschlägen der Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Klafki zu folgen und die Maßnahmen im Infektionsschutzgesetz für die nächste Pandemie noch sauberer zu differenzieren sowie in Gesetze zu fassen.

Quelle :https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw45-pa-enquete-corona-1117008

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Am 3. November 2025 begleitete ich die 6. Sitzung der Bundes-Enquete zum Thema "Der Rechtstaat unter Pandemiebedingungen". Dabei konnte ich drei Sachverständige interviewen. Einmal Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider, welcher sachlich nüchtern von einem diktatorischen Vorgehen der Regierung ohne verfassungsrechtlichen Rahmen sprach, dann das ständige Mitglied, Prof. Dr. Stefan Homburg, der die vorgeladene Alena Buxys zu ihren Falschaussagen bzgl. der Impftechnologie befragen wollte und nicht zuletzt Frau Prof. Dr. Anika Klafki, die während der Coronazeit als Sachverständige nicht nur von der Regierung konsultiert wurde sondern auch von den öffentlich Rechtlichen als Expertin zur Frage der Einführung der allgemeinen Impflicht interviewt wurde.

Die künftige Stoßrichtung der Regierungsparteien scheint darin zu bestehen, weiterhin den Vorschlägen der Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Klafki zu folgen und die Maßnahmen im Infektionsschutzgesetz für die nächste Pandemie noch sauberer zu differenzieren sowie in Gesetze zu fassen.

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Ohne Moos nix los...Status Quo

Ohne Moos nix los!

Im irrigen Glauben daran, dass Professionalität und die Thematisierung von Finanzen nicht zusammengehören, haben wir in den 5 Jahren unserer Youtube-Berichterstattung außer der Angabe unseres Spendenkontos im leicht zu übersehenden Abspann unserer Produktion keinen Spendenaufruf gemacht.

Vor dem Hintergrund, dass zwar unsere Abonnentenzahl und die Reichweite enorm in die Höhe geschossen (um 293 %), aber unsere Spenden drastisch eingebrochen sind, obwohl wir noch mehr produzieren als vorher, sehen wir uns gezwungen diese Schieflage zu thematisieren.

Seit 5 Jahren weisen wir KEINERLEI Einkommen auf, sondern arbeiten ausschließlich kostendeckend. Selbst freundliche Unterstützung mittels Spendenaufrufen von Peter 0815 und Stream Punk haben nur kurzfristig unser Budget entlastet. Unsere eigenen finanziellen Ressourcen sind deshalb mittlerweile erschöpft.

Aus diesem Grund habe ich dieses Video produziert, da ich künftig unter diesen Umständen keine unabhängige Berichterstattung mehr gewährleisten kann, sondern mich um Auftragsarbeiten bemühen muss, was dazu führt, dass wir keine Gerichtsreportagen mehr produzieren können.

Doch auf jeden Fall möchte ich mich bei allen bedanken, die uns bisher treu begleitet und vor allem unterstützt haben, sei es finanziell oder in Form von Kost und Logis.

Wer uns unterstützen mag:

Claudia Jaworski
DE85 1001 0178 3792 1016 12
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Ohne Moos nix los!

Im irrigen Glauben daran, dass Professionalität und die Thematisierung von Finanzen nicht zusammengehören, haben wir in den 5 Jahren unserer Youtube-Berichterstattung außer der Angabe unseres Spendenkontos im leicht zu übersehenden Abspann unserer Produktion keinen Spendenaufruf gemacht.

Vor dem Hintergrund, dass zwar unsere Abonnentenzahl und die Reichweite enorm in die Höhe geschossen (um 293 %), aber unsere Spenden drastisch eingebrochen sind, obwohl wir noch mehr produzieren als vorher, sehen wir uns gezwungen diese Schieflage zu thematisieren.

Seit 5 Jahren weisen wir KEINERLEI Einkommen auf, sondern arbeiten ausschließlich kostendeckend. Selbst freundliche Unterstützung mittels Spendenaufrufen von Peter 0815 und Stream Punk haben nur kurzfristig unser Budget entlastet. Unsere eigenen finanziellen Ressourcen sind deshalb mittlerweile erschöpft.

Aus diesem Grund habe ich dieses Video produziert, da ich künftig unter diesen Umständen keine unabhängige Berichterstattung mehr gewährleisten kann, sondern mich um Auftragsarbeiten bemühen muss, was dazu führt, dass wir keine Gerichtsreportagen mehr produzieren können.

Doch auf jeden Fall möchte ich mich bei allen bedanken, die uns bisher treu begleitet und vor allem unterstützt haben, sei es finanziell oder in Form von Kost und Logis.

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Julia Neigel: Kulturelle Teilhabe statt Plünderung der Kultur

Ein Bereich, der in den letzten Jahren wie kein anderer selbstverständlich geopfert wurde, ist die Kultur- und Kunstszene. Dabei ist seit Goethe bekannt, dass dort, wo die Kunst aufhört, die Barbarei beginnt.

Wie wenig systemrelevant dieser gesellschaftliche Bereich ist, sah man während der Coronazeit, welche der schon ohnehin gebeutelten Kunst- und Kulturszene den Rest gegeben hat – so die Rock- und Pop-Ikone Julia Neigel. Diesen blinden Fleck im öffentlichen Diskurs leuchtet dieses ausführliche Interview aus. Keine andere Gesprächspartnerin als Julia Neigel eignet sich besser dafür, da sie zu den seltenen Exemplaren gehört, die wissen, wie man auch außerhalb der Musikbranche den Mund aufmacht, ohne dabei Repressalien zu erfahren. Unschlagbares Wissen in der Juristik und das Bewusstsein über die eigenen Rechte machen die ehemalige Aufsichtsrätin der GEMA zu einer Schlüsselfigur im Kampf um den Erhalt und den Schutz des Schöpfertums sowie der materiellen und immateriellen Rechte von Künstlern.

Nicht nur zog sie mit einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das rechtsmissbräuchliche Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz zu Felde, sie kämpft auch gegen zwei diskriminierende Corona-Verordnungen (2G-Regelung) im Bundesland Sachsen. Und nicht zuletzt reiste sie am 18. September 2025 nach Genf zu den Vereinten Nationen, um der Bundesrepublik Deutschland weiteren Raubbau an der Kultur zu verwehren. Denn wenn Grundrechte, wie die freie Berufsausübung und das Recht auf kulturelle Teilhabe, auf nationaler Ebene nicht mehr gewahrt werden, greifen die Menschenrechte auf völkerrechtlicher Ebene. In diesem Kontext findet auch das Interview statt.

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Ein Bereich, der in den letzten Jahren wie kein anderer selbstverständlich geopfert wurde, ist die Kultur- und Kunstszene. Dabei ist seit Goethe bekannt, dass dort, wo die Kunst aufhört, die Barbarei beginnt.

Wie wenig systemrelevant dieser gesellschaftliche Bereich ist, sah man während der Coronazeit, welche der schon ohnehin gebeutelten Kunst- und Kulturszene den Rest gegeben hat – so die Rock- und Pop-Ikone Julia Neigel. Diesen blinden Fleck im öffentlichen Diskurs leuchtet dieses ausführliche Interview aus. Keine andere Gesprächspartnerin als Julia Neigel eignet sich besser dafür, da sie zu den seltenen Exemplaren gehört, die wissen, wie man auch außerhalb der Musikbranche den Mund aufmacht, ohne dabei Repressalien zu erfahren. Unschlagbares Wissen in der Juristik und das Bewusstsein über die eigenen Rechte machen die ehemalige Aufsichtsrätin der GEMA zu einer Schlüsselfigur im Kampf um den Erhalt und den Schutz des Schöpfertums sowie der materiellen und immateriellen Rechte von Künstlern.

Nicht nur zog sie mit einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das rechtsmissbräuchliche Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz zu Felde, sie kämpft auch gegen zwei diskriminierende Corona-Verordnungen (2G-Regelung) im Bundesland Sachsen. Und nicht zuletzt reiste sie am 18. September 2025 nach Genf zu den Vereinten Nationen, um der Bundesrepublik Deutschland weiteren Raubbau an der Kultur zu verwehren. Denn wenn Grundrechte, wie die freie Berufsausübung und das Recht auf kulturelle Teilhabe, auf nationaler Ebene nicht mehr gewahrt werden, greifen die Menschenrechte auf völkerrechtlicher Ebene. In diesem Kontext findet auch das Interview statt.
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Prof. Dr. Homburg: Die Politik WILL Pandemien erklären!

Bei seiner Einvernahme in der 5. Sitzung des Thüringer Corona-Untersuchungsausschusses am 30.09.2025 konstatierte Prof. Dr. Stefan Homburg, dass die angeblichen Infektionszahlen, die mit einer PCR festgestellt worden seien, nichts aussagen und nur dazu dienten, eine Pandemie-Propaganda zu ermöglichen.

„Die Politik will Pandemien erklären, obwohl es keine gibt. Früher hieß Pandemie: ‚Es gibt viel Kranke und Tote.‘ Davon ist man völlig weg. Es geht jetzt nur noch um Laborwerte und Prognosen von Computermodellen, beides etwas, was im Dienste der Regierung gebogen werden kann. Mit den PCR-Zahlen, die nichts aussagen, hat man eine Pandemie simuliert.“

Obwohl sich während der Corona-Pandemie niemand darüber wunderte, dass diese von der Bundesregierung ausgerufen wurde, hielt die Regierungsfraktion das inzwischen für eine Falschaussage des Prof. Dr. Homburg, der sich jedoch nur auf die RKI-Protokolle beziehen musste, um diese Tatsache wieder ins Bewusstsein zu rufen.

Die vollständige Reportage findet ihr hier.
https://youtu.be/TcoyzWY24cU?si=u57vQcFQW_0CnyKt

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Bei seiner Einvernahme in der 5. Sitzung des Thüringer Corona-Untersuchungsausschusses am 30.09.2025 konstatierte Prof. Dr. Stefan Homburg, dass die angeblichen Infektionszahlen, die mit einer PCR festgestellt worden seien, nichts aussagen und nur dazu dienten, eine Pandemie-Propaganda zu ermöglichen.

„Die Politik will Pandemien erklären, obwohl es keine gibt. Früher hieß Pandemie: ‚Es gibt viel Kranke und Tote.‘ Davon ist man völlig weg. Es geht jetzt nur noch um Laborwerte und Prognosen von Computermodellen, beides etwas, was im Dienste der Regierung gebogen werden kann. Mit den PCR-Zahlen, die nichts aussagen, hat man eine Pandemie simuliert.“

Obwohl sich während der Corona-Pandemie niemand darüber wunderte, dass diese von der Bundesregierung ausgerufen wurde, hielt die Regierungsfraktion das inzwischen für eine Falschaussage des Prof. Dr. Homburg, der sich jedoch nur auf die RKI-Protokolle beziehen musste, um diese Tatsache wieder ins Bewusstsein zu rufen.

Die vollständige Reportage findet ihr hier.
https://youtu.be/TcoyzWY24cU?si=u57vQcFQW_0CnyKt
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Thüringen: Corona-Aufarbeitung in den Händen der Bürger

In Thüringen überboten am 30. September 2025 die zivilen Kräfte den Aufklärungswillen der Regierungsparteien. Die 5. Sitzung des Untersuchungsausschuss gestaltete sich wieder hochdynamisch. Die Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen schien sich für einen Augenblick außerhalb des Sitzungssaals abzuspielen, wenn nicht Prof. Dr. Stefan Homburg die epidemiologischen Grundlagen des Frühjahrs 2020 für die Fraktionsvertreter an die Wand geworfen hätte. Wurden die RKI-Erkenntnisse während der Corona-Zeit noch wie der heilige Gral gehütet, will man heute – da sie offen daliegen – nichts von ihnen wissen.

Auch der Direktor für Medizinische Datenwissenschaften und Klinische Epidemiologie des Universitätsklinikums Jena, Prof. Dr. André Scherag, bestätigte, dass es keine Überlastung des Gesundheitssystems gegeben hat, führte dies jedoch auf andere Ursachen zurück. Die konservative Haltung der Regierung alle schützen zu wollen, stand dabei im Vordergrund. Das nahmen die Zuschauer zum Anlass mit Prof. Dr. Scherag in Austausch zu treten.

Das vollständige Interview mit Prof. Dr. Homburg wird am 17.10.2025 veröffentlicht.

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In Thüringen überboten am 30. September 2025 die zivilen Kräfte den Aufklärungswillen der Regierungsparteien. Die 5. Sitzung des Untersuchungsausschuss gestaltete sich wieder hochdynamisch. Die Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen schien sich für einen Augenblick außerhalb des Sitzungssaals abzuspielen, wenn nicht Prof. Dr. Stefan Homburg die epidemiologischen Grundlagen des Frühjahrs 2020 für die Fraktionsvertreter an die Wand geworfen hätte. Wurden die RKI-Erkenntnisse während der Corona-Zeit noch wie der heilige Gral gehütet, will man heute – da sie offen daliegen – nichts von ihnen wissen.

Auch der Direktor für Medizinische Datenwissenschaften und Klinische Epidemiologie des Universitätsklinikums Jena, Prof. Dr. André Scherag, bestätigte, dass es keine Überlastung des Gesundheitssystems gegeben hat, führte dies jedoch auf andere Ursachen zurück. Die konservative Haltung der Regierung alle schützen zu wollen, stand dabei im Vordergrund. Das nahmen die Zuschauer zum Anlass mit Prof. Dr. Scherag in Austausch zu treten.

Das vollständige Interview mit Prof. Dr. Homburg wird am 17.10.2025 veröffentlicht.
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Keine Gnade mit Corona-Soldaten

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Was macht ein Gericht, wenn die WDA (Staatsanwaltschaft für Soldaten) überraschend auf Einstellung plädiert und die Verteidigung den Freispruch fordert?

Es entscheidet auf die härteste Strafe, die möglich ist. So geschehen vor dem 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 1. Oktober 2025.

Unehrenhafte Entlassung, Verlust aller Bezüge und Bezahlung sämtlicher Verfahrenskosten waren unter dem Vorsitz des Richters Dr. Häusler die Reaktionen des 2. Wehrdienstsenates auf den Antrag des Wehrdisziplinaranwalts. Er wollte es dem treu gedienten Soldaten ermöglichen, den Dienst in der Bundeswehr fortzusetzen. Dann wäre dieser, wie schon 2024 geplant, sogar befördert worden. Die Kosten des Verfahrens hätte dann die Staatskasse zu tragen.

Doch erneut sahen wir ein Verfahren, in dem die essentielle Frage nicht entschieden wurde, warum die Soldaten aufgrund der Corona-Politik der Bundeswehr vielleicht sogar zu Recht Zweifel an ihrer Führung haben könnten. Wegen der wieder einmal unterlassenen Motivforschung des Gerichts wurden dem Soldaten gerade diese möglicherweise berechtigten Zweifel nun zum Verhängnis.
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Historische Ungerechtigkeit vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig

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Was macht ein Gericht, wenn die WDA (Staatsanwaltschaft für Soldaten) überraschend auf Einstellung plädiert und die Verteidigung den Freispruch fordert?

Es entscheidet auf die härteste Strafe, die möglich ist. So geschehen vor dem 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 1. Oktober 2025.

Unehrenhafte Entlassung, Verlust aller Bezüge und Bezahlung sämtlicher Verfahrenskosten waren unter dem Vorsitz des Richters Dr. Häusler die Reaktionen des 2. Wehrdienstsenates auf den Antrag des Wehrdisziplinaranwalts. Er wollte es dem treu gedienten Soldaten ermöglichen, den Dienst in der Bundeswehr fortzusetzen. Dann wäre dieser, wie schon 2024 geplant, sogar befördert worden. Die Kosten des Verfahrens hätte dann die Staatskasse zu tragen.

Doch erneut sahen wir ein Verfahren, in dem die essentielle Frage nicht entschieden wurde, warum die Soldaten aufgrund der Corona-Politik der Bundeswehr vielleicht sogar zu Recht Zweifel an ihrer Führung haben könnten. Wegen der wieder einmal unterlassenen Motivforschung des Gerichts wurden dem Soldaten gerade diese möglicherweise berechtigten Zweifel nun zum Verhängnis.

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Es entscheidet auf die härteste Strafe, die möglich ist. So geschehen vor dem 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 1. Oktober 2025.

Unehrenhafte Entlassung, Verlust aller Bezüge und Bezahlung sämtlicher Verfahrenskosten waren unter dem Vorsitz des Richters Dr. Häusler die Reaktionen des 2. Wehrdienstsenates auf den Antrag des Wehrdisziplinaranwalts. Er wollte es dem treu gedienten Soldaten ermöglichen, den Dienst in der Bundeswehr fortzusetzen. Dann wäre dieser, wie schon 2024 geplant, sogar befördert worden. Die Kosten des Verfahrens hätte dann die Staatskasse zu tragen.

Doch erneut sahen wir ein Verfahren, in dem die essentielle Frage nicht entschieden wurde, warum die Soldaten aufgrund der Corona-Politik der Bundeswehr vielleicht sogar zu Recht Zweifel an ihrer Führung haben könnten. Wegen der wieder einmal unterlassenen Motivforschung des Gerichts wurden dem Soldaten gerade diese möglicherweise berechtigten Zweifel nun zum Verhängnis.
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Öffentlich-Rechtliche vor Gericht

Am 1. Oktober 2025 durften die öffentlich rechtlichen über sich selbst als Gegenstand der Verhandlung berichten. Wackelt die GEZ Gebühr? Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts verzögert sich auf den 15.10.25. Der größte Saal des Bundesverwaltungsgerichts war zu klein für das Interesse der Öffentlichkeit. Wird das Gericht die einseitige Berichterstattung feststellen können? Und werden die vielen einzelnen Klagen der unzufriedenen Zwangsbeitragszahler mit diesem Verfahren ihr Ende finden?

In meiner Gerichtreportage kommen neben den Rechtsanwälten Dr. Harald von Herget, Carlos Gebauer auch der Gründer der Bürgerinitiative "Leuchtturm ARD" Jimmy C. Gerum zu Wort, aber auch die Öffentlichkeit selbst.

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Am 1. Oktober 2025 durften die öffentlich rechtlichen über sich selbst als Gegenstand der Verhandlung berichten. Wackelt die GEZ Gebühr? Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts verzögert sich auf den 15.10.25. Der größte Saal des Bundesverwaltungsgerichts war zu klein für das Interesse der Öffentlichkeit. Wird das Gericht die einseitige Berichterstattung feststellen können? Und werden die vielen einzelnen Klagen der unzufriedenen Zwangsbeitragszahler mit diesem Verfahren ihr Ende finden?

In meiner Gerichtreportage kommen neben den Rechtsanwälten Dr. Harald von Herget, Carlos Gebauer auch der Gründer der Bürgerinitiative "Leuchtturm ARD" Jimmy C. Gerum zu Wort, aber auch die Öffentlichkeit selbst.
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Corona - das vertuschte Verbrechen? Im Visier der UNO.

Wie es wirklich um den Corona-Aufarbeitungswillen der deutschen Bundesregierung bestellt ist, erkennt man spätestens am Staatenbericht über den Zustand der Menschenrechte im eigenen Land. Im Staatenbericht, den die Regierung der BRD alle 5 Jahre bei der UNO abliefern muss, wurden die Coronamaßnahmen und ihre schweren Folgen nicht mit einem Wort erwähnt. Und das, obwohl ausgerechnet über den Zeitraum 2018 – 2023 zu berichten war. "Es ist so, als ob es diese Zeit nicht gegeben hätte, mit den Lockdowns, mit den Schulschließungen, mit der Test- und Maskenpflicht", so RA Ralf Ludwig vom ZAAVV.

Über 20 Sprecher von NGO-Bündnissen brachten auf unterschiedlichen Sektoren Beschwerden gegen die Bundesrepublik Deutschland vor, aber nur das ZAAVV befasste sich mit Corona und reichte hierzu vor Ort einen ergänzenden Parallelbericht ein.

Quellen:

https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/15/treatybodyexternal/SessionDetails1.aspx?SessionID=2704&Lang=en

https://documents.un.org/doc/undoc/gen/g24/094/97/pdf/g2409497.pdf

https://www.zaavv.com/de-de/

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Wie es wirklich um den Corona-Aufarbeitungswillen der deutschen Bundesregierung bestellt ist, erkennt man spätestens am Staatenbericht über den Zustand der Menschenrechte im eigenen Land. Im Staatenbericht, den die Regierung der BRD alle 5 Jahre bei der UNO abliefern muss, wurden die Coronamaßnahmen und ihre schweren Folgen nicht mit einem Wort erwähnt. Und das, obwohl ausgerechnet über den Zeitraum 2018 – 2023 zu berichten war. "Es ist so, als ob es diese Zeit nicht gegeben hätte, mit den Lockdowns, mit den Schulschließungen, mit der Test- und Maskenpflicht", so RA Ralf Ludwig vom ZAAVV.

Über 20 Sprecher von NGO-Bündnissen brachten auf unterschiedlichen Sektoren Beschwerden gegen die Bundesrepublik Deutschland vor, aber nur das ZAAVV befasste sich mit Corona und reichte hierzu vor Ort einen ergänzenden Parallelbericht ein.

Quellen:

https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/15/treatybodyexternal/SessionDetails1.aspx?SessionID=2704&Lang=en

https://documents.un.org/doc/undoc/gen/g24/094/97/pdf/g2409497.pdf

https://www.zaavv.com/de-de/
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Corona-Enquete Berlin: "Wir wollen verstehen, nicht verurteilen"

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Am 8. September 2025 wurde die Corona-Aufarbeitung auf Bundesebene in Form einer Enquete in Gang gesetzt.

"Gerade im internationalen Vergleich kann man konstatieren, dass Deutschland gut durch die Krise gekommen ist - wirtschaftlich und gesundheitlich", so der Standpunkt der CDU-Vorsitzenden Franziska Hoppermann.

Wie sehen es die Passanten vor dem Bundestag und der Sachverständige Tom Lausen als Datenanalyst.

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