Personalgespräch: Der Anfang vom Ende Ihres Jobs?

CROSET - Fachanwälte für Arbeitsrecht
Südwestkorso 1, 12161 Berlin
Telefon: 030 315 68 110
Fax: 030 315 68 112
E-Mail: [email protected]
Web: https://www.ra-croset.de/
Öffnungszeiten: Montag - Freitag: 08:00 - 17:00 Uhr
Kontaktdaten und Standort der Kanzlei: https://jm1.eu/anwaltcrosetmaps
Viele Arbeitnehmer werden plötzlich zu einem Personalgespräch eingeladen –
und wissen nicht, was sie erwartet.
👉 Muss ich überhaupt erscheinen?
👉 Darf ich jemanden mitbringen?
👉 Was darf der Arbeitgeber fragen?
👉 Und welche Fehler sollte ich unbedingt vermeiden?
In diesem Video erklärt Rechtsanwalt Pascal Croset die wichtigsten Regeln rund um das Personalgespräch im Arbeitsrecht – verständlich und praxisnah.
⚖️ Das erfahren Sie im Video:
✔ Wann eine Teilnahmepflicht besteht (§ 106 GewO)
✔ Wann Sie ein Personalgespräch ablehnen dürfen
✔ Welche Rechte Sie bei Krankheit haben
✔ Ob Sie einen Anwalt oder Betriebsrat mitnehmen können
✔ Wann ein Personalgespräch zur „Falle“ wird (z. B. Aufhebungsvertrag)
✔ Warum heimliche Aufnahmen strafbar sind (§ 201 StGB)
✔ Welche Fragen der Arbeitgeber stellen darf – und welche nicht
✔ Worauf Sie beim Gesprächsprotokoll unbedingt achten sollten
❗ Wichtig aus der Praxis:
Personalgespräche sind häufig der Beginn eines arbeitsrechtlichen Konflikts.
Wer unvorbereitet hineingeht, riskiert schwerwiegende Konsequenzen.
👉 Lassen Sie sich daher frühzeitig beraten.
#Arbeitsrecht #Personalgespräch #Kündigung #Arbeitnehmer #Rechtsanwalt
https://www.ra-croset.de/wissensswertes/aufhebungsvertrag/
https://www.ra-croset.de/wissensswertes/kuendigung-probezeit/

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✔ Wann eine Teilnahmepflicht besteht (§ 106 GewO)
✔ Wann Sie ein Personalgespräch ablehnen dürfen
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✔ Warum heimliche Aufnahmen strafbar sind (§ 201 StGB)
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❗ Wichtig aus der Praxis:
Personalgespräche sind häufig der Beginn eines arbeitsrechtlichen Konflikts.
Wer unvorbereitet hineingeht, riskiert schwerwiegende Konsequenzen.
👉 Lassen Sie sich daher frühzeitig beraten.
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