China Speed geht nach hinten los

"Dann kann ja jeder MG4-Fahrer kann sein Geld zurückbekommen ohne Nutzungsausfall zu bezahlen" - resümiert ein erfahrener Kollege nach unserem Vortrag beim Expertenforum Automotive Recht (EAR) der Wettbewerbszentrale gestern in Neckarsulm.
Für Yvonne Roßmann und mich war es ein Premiere: Erstmals haben wir unseren Prozess gegen MG-Hersteller SAIC wegen Lizenzverletzungen öffentlich vorgestellt und dass dann gleich vor dem versiertesten Publikum, das zu dem Thema denkbar war: Spezialisierte Juristen aus der Automotive-Industrie. "Die Hälfte der Teilnehmer sind nur für Ihren Vortrag gekommen", hieß es beim Mittagessen im Audi-Forum. Mit dabei viele Anwälte, die chinesische Autohersteller beraten.
Die KollegInnen wollten es genau wissen: Erstreckt sich der Mangel auf die Serie oder die gesamte Konstruktion? Wird das der nächste Diesel-Fall?
Es geht darum, dass der MG4 die Lizenzbedingungen für die im Fahrzeug verbaute Software verletzt und das Fahrzeug nach unserer Auffassung nicht legal verkauft, weitergebeben oder auch nur benutzt werden darf. Über den ganzen Tag diskutierten wir schon über überbordende Regulierung und Wettbewerbsnachteile. Hier ging es darum, dass China-Speed zum Serienmangel wird, wenn neue Importeure bei Compliance sparen und dafür ihre Autos von der Straße nehmen müssen.
In einem als Prozess simulierten Streitgespräch haben wir alle uns eingefallenen Einwände gegen die eigen Position vorgebracht: Liegt ein Rechtsmangel auch vor, wenn keine Geltendmachung durch Dritte wahrscheinlich ist? Ruinieren wir die gesamte Autobranche? Wen interessiert überhaupt Software? Kann der Verkäufer selbst den Rücktritt erklären, wenn die Nachbesserung Millionen kostet?
In der Kaffeepause waren die Juristen in ihrem Element und spekulierten weiter. Anders als bei Diesel-Fällen könnten Verbraucher ihr Auto ja nach Jahren zurückgeben ohne einen Cent Nutzungsentschädigung zu bezahlen (§ 327m BGB) resümierte ein erfahrener Kollege. "Man fährt das Auto zwei Jahre, erklärt den Rücktritt und fährt dann noch weiter bis der Verkäufer das Auto zurücknimmt- kostenlos." - "Bestellen wir gleich einen MG?"
Eine Mitarbeiterin eines Autohauses, das MG-Modelle verkauft, will sich auf den Ernstfall vorbereiten. Da die Autos im Agenturmodell verkauft werden, trifft das Risiko zunächst nicht den Händler. Das ändert sich aber, wenn die Leasing-Rückläufer zur Handelsware werden oder bei anderen chinesischen Marken. Händler sollten die Regeln zum Unternehmerregress ganz genau prüfen und sich duch Klauseln gegen die Lizenzrisiken absichern. Händler bekommen Kosten für Nacherfüllungen üblicherweise erstattet, wenn aber die Software irreperabel ist, kann das zu massenhaften Rücknahmen und imensen Verlusten führen.
Immer wieder kam das Szenario der erfahrenen Kollegen, dass chinesische Importgesellschaften auch mal über Nacht verschwinden.
Danke für die Einladung und den frühen Riecher fürs Thema: Dr. Andreas Ottofülling.
JUN Legal GmbH, Dr. Florian Jäkel-Gottmann

Für Yvonne Roßmann und mich war es ein Premiere: Erstmals haben wir unseren Prozess gegen MG-Hersteller SAIC wegen Lizenzverletzungen öffentlich vorgestellt und dass dann gleich vor dem versiertesten Publikum, das zu dem Thema denkbar war: Spezialisierte Juristen aus der Automotive-Industrie. "Die Hälfte der Teilnehmer sind nur für Ihren Vortrag gekommen", hieß es beim Mittagessen im Audi-Forum. Mit dabei viele Anwälte, die chinesische Autohersteller beraten.
Die KollegInnen wollten es genau wissen: Erstreckt sich der Mangel auf die Serie oder die gesamte Konstruktion? Wird das der nächste Diesel-Fall?
Es geht darum, dass der MG4 die Lizenzbedingungen für die im Fahrzeug verbaute Software verletzt und das Fahrzeug nach unserer Auffassung nicht legal verkauft, weitergebeben oder auch nur benutzt werden darf. Über den ganzen Tag diskutierten wir schon über überbordende Regulierung und Wettbewerbsnachteile. Hier ging es darum, dass China-Speed zum Serienmangel wird, wenn neue Importeure bei Compliance sparen und dafür ihre Autos von der Straße nehmen müssen.
In einem als Prozess simulierten Streitgespräch haben wir alle uns eingefallenen Einwände gegen die eigen Position vorgebracht: Liegt ein Rechtsmangel auch vor, wenn keine Geltendmachung durch Dritte wahrscheinlich ist? Ruinieren wir die gesamte Autobranche? Wen interessiert überhaupt Software? Kann der Verkäufer selbst den Rücktritt erklären, wenn die Nachbesserung Millionen kostet?
In der Kaffeepause waren die Juristen in ihrem Element und spekulierten weiter. Anders als bei Diesel-Fällen könnten Verbraucher ihr Auto ja nach Jahren zurückgeben ohne einen Cent Nutzungsentschädigung zu bezahlen (§ 327m BGB) resümierte ein erfahrener Kollege. "Man fährt das Auto zwei Jahre, erklärt den Rücktritt und fährt dann noch weiter bis der Verkäufer das Auto zurücknimmt- kostenlos." - "Bestellen wir gleich einen MG?"
Eine Mitarbeiterin eines Autohauses, das MG-Modelle verkauft, will sich auf den Ernstfall vorbereiten. Da die Autos im Agenturmodell verkauft werden, trifft das Risiko zunächst nicht den Händler. Das ändert sich aber, wenn die Leasing-Rückläufer zur Handelsware werden oder bei anderen chinesischen Marken. Händler sollten die Regeln zum Unternehmerregress ganz genau prüfen und sich duch Klauseln gegen die Lizenzrisiken absichern. Händler bekommen Kosten für Nacherfüllungen üblicherweise erstattet, wenn aber die Software irreperabel ist, kann das zu massenhaften Rücknahmen und imensen Verlusten führen.
Immer wieder kam das Szenario der erfahrenen Kollegen, dass chinesische Importgesellschaften auch mal über Nacht verschwinden.
Danke für die Einladung und den frühen Riecher fürs Thema: Dr. Andreas Ottofülling.
JUN Legal GmbH, Dr. Florian Jäkel-Gottmann








































