Bundesgesundheitsministerin Nina Warken beim One Health Summit in Lyon

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken nach dem One Health Summit in Lyon 👆




Wie kann man die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stabilisieren? Mit dieser Aufgabe hat sich die FinanzKommission Gesundheit in den vergangenen Monaten beschäftigt. Heute haben die Expertinnen und Experten ihr Gutachten mit Reformvorschlägen fürs Gesundheitswesen an Nina Warken übergeben.
Wichtig: Die Bundesregierung wird nun ein ausgewogenes Maßnahmenpaket vorstellen, um unser gemeinsames Ziel – die Zukunft unseres Gesundheitssystems zu erhalten – zu erreichen.



„Die Krankenhauslandschaft muss sich verändern – und sie wird sich verändern Dieser Prozess kann nur gemeinsam gelingen“, sagte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bei der Beratung des Anpassungsgesetzes zur Krankenhausreform im Bundesrat.
Die mit der Krankenhausreform auf den Weg gebrachten Veränderungen seien richtig und notwendig, so Warken. Der Bund unterstütze den Transformationsprozess daher mit insgesamt 29 Milliarden Euro. Damit dieser Prozess strukturiert und mit Weitsicht geplant werden könne, habe man nun die dafür nötigen Anpassungen vorgenommen.
„Unser gemeinsames Ziel bleibt klar: Wir brauchen mehr Spezialisierung, eine stärkere Bündelung von Kompetenzen – gerade bei komplexen Eingriffen. Es gilt aber genauso, eine gute Grund- und Notfallversorgung für die Bevölkerung sicherzustellen, insbesondere in ländlichen Regionen. Diesen Gestaltungsspielraum geben wir den Ländern mit dem Gesetz,“ betonte die Ministerin.
Das Anpassungsgesetz zur Krankenhausreform kann damit im April in Kraft treten.




„Die Krankenhauslandschaft muss sich verändern und sie wird sich verändern. Der Transformationsprozess hat längst begonnen, dafür schaffen wir jetzt die Rahmenbedingungen“, so Nina Warken bei der 2./3. Lesung zum Anpassungsgesetz der Krankenhausreform im Bundestag.
Viele Krankenhäuser arbeiten heute mit Defiziten und belasten die kommunalen Haushalte stark – das könne auf Dauer nicht funktionieren, so die Bundesgesundheitsministerin. „Gleichzeitig müssen die Menschen sich auf eine flächendeckende Grund- und Notfallversorgung verlassen können, egal ob in der Stadt oder auf dem Land.“
Der Bund stellt den Ländern dafür in den kommenden Jahren bis zu 29 Milliarden Euro zur Verfügung. Wichtig dabei: Die Mittel aus dem Transformationsfonds sind nur für die Kliniken, die ihre Strukturen auch anpassen.
Zur Notwendigkeit des Anpassungsgesetzes sagte Warken: „Zu viele Regelungen der Krankenhausreform waren bislang vor Ort nicht praxistauglich umsetzbar. Ein Beispiel: Durch zu starre Vorgaben bei Fallzahlen hätten mancherorts zertifizierte Krebszentren möglicherweise Schwierigkeiten bekommen.“ Der Gemeinsame Bundesausschuss erhalte nun die Möglichkeit, Fallzahlvorgaben anzupassen, wenn die Versorgung in einer Region gefährdet ist.
Die Grundprinzipien der Krankenhausreform bleiben dabei erhalten: „Wenn Kliniken künftig Leistungen erbringen wollen, müssen sie das nötige Fachpersonal, die notwendige Erfahrung und die erforderliche Ausstattung vorhalten.“


„Unser Ziel ist klar: Wir wollen Apotheken stärken! Auch und vor allem in ländlichen Gebieten. Denn Apotheken sind ein essenzieller Teil der Gesundheitsversorgung!“ Das sagte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken am Freitag in ihrer Rede zur 1. Lesung des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG).
Das sind u. a. die Maßnahmen:
1⃣ Zuschuss für Teilnotdienste
2⃣ Erleichterung der Gründung von kleineren Apothekenstandorten in dünn besiedelten Gebieten
3⃣ Vertretung der Apothekenleitung durch pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten für bis zu 20 Tage im Jahr möglich
4⃣ Bürokratieabbau, z. B. durch Erleichterungen bei der Verschreibung gleichwirkender Arzneimittel
5⃣ Mehr Kompetenzen, z. B. Durchführung von Impfungen


„Den anstehenden Herausforderungen stellen wir uns – mit entschiedenen Maßnahmen, abgestimmten Strukturreformen und klarem Ziel: verlässliche, erreichbare und bezahlbare Gesundheitsversorgung für die Zukunft, in der Stadt und auf dem Land“, so Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bei der Regierungsbefragung am Mittwoch im Bundestag.
Das Gesundheitssystem stehe vor zahlreichen Herausforderungen, betonte Warken. So müsse z. B. die Handlungsfähigkeit des Gesundheitssystems auch in Krisenzeiten gesichert werden. Dazu werde man zeitnah ein Gesetz vorlegen.
Auch die Finanzen der Gesetzlichen Krankenversicherung müssten nachhaltig stabilisiert werden: „Die Schere von Einnahmen und Ausgaben wird immer größer. Klares Ziel ist, dem mit einem Paket aus entschiedenen Maßnahmen zu begegnen und die Beiträge so zu stabilisieren“, sagte die Ministerin.
Außerdem verfolge man weitere Reformvorhaben, so z. B. im Bereich der Pflege, der Notfallversorgung oder der Apotheken. Darüber hinaus sei für eine gute und zielgerichtete medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten ein Primärversorgungssystem geplant. Auch die Digitalisierungsstrategie wurde weiterentwickelt: „Wir werden die Digitalisierung als wesentliche Säule des Gesundheitssystems etablieren“, so Warken.


„Mit dieser Strategie etablieren wir Digitalisierung als wesentliche Säule der Versorgung in Deutschland“, sagte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bei der Vorstellung der für das Gesundheitswesen weiterentwickelten Digitalisierungsstrategie.
Digitalisierung führe zu vielen Vorteilen: 1. Mehr Qualität in der Versorgung durch bessere Verfügbarkeit aller relevanten Patientendaten, 2. Entlastung des Personals z. B. durch Unterstützung bei der Dokumentation, 3. bessere Navigation durch das Gesundheitssystem (z. B. digitale Ersteinschätzung) und 4. bessere Forschung durch breitere Datenbasis und deren strukturierte Nutzung.
„Um diese Potentiale noch besser nutzen können, haben wir die Digitalisierungsstrategie weiterentwickelt“, so Warken. So bleibe z. B. die elektronische Patientenakte (ePA) das zentrale Instrument, um digitale Versorgungsprozesse noch stärker in unseren Alltag einzubinden.
Künftig soll es weitere digitale Anwendungen geben, die einen großen Mehrwert für Patientinnen und Patienten sowie medizinisches Personal bringen: digitale Ersteinschätzung, digitale Terminvermittlung, elektronische Überweisung, Erinnerungen an den nächsten Check-up. Hinzu komme die strukturierte Erfassung von Daten für eine bessere Forschung.


„Dieses Gesetz wird Leben retten! Der Bedarf an Spenderorganen ist in Deutschland nicht gedeckt. Wir sorgen dafür, dass mehr Menschen künftig eine lebensrettende Nierentransplantation erhalten werden“, so Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bei der 1. Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Transplantationsgesetzes.
Die Lebendorganspende ist bislang auf Angehörige bzw. Personen mit besonderer Nähe beschränkt (z. B. Eltern oder Partner). Das Problem: Oft ist eine Spende innerhalb dieses Näheverhältnisses nicht möglich, weil das Spenderpaar wegen Blutgruppen- oder Gewebe-Unverträglichkeit inkompatibel ist.
Dieses Gesetz soll daher mit der Überkreuzspende mehr Spendeoptionen schaffen. Heißt: Wenn ein Spenderpaar inkompatibel ist, dann kann aus dem Kreis anderer inkompatibler Paare eine jeweils passende Paarung ermittelt werden – also „über Kreuz“.
Abschließend betonte Warken: „Dieser Gesetzentwurf schützt Spenderinnen und Spender und sorgt gleichzeitig dafür, Spendebereitschaft nicht in einer Sackgasse enden zu lassen. Denn: Organspende schenkt Lebenszeit“.


„Der heutige Tag markiert den Beginn einer der wichtigsten Strukturveränderungen im deutschen Gesundheitssystem der letzten Jahre“, so Bundesgesundheitsministerin Nina Warken.
Im ambulanten Bereich, über den der Erstkontakt mit Patientinnen und Patienten meist erfolgt, werde bislang häufig auf wesentliche Steuerung und Navigation verzichtet, so Warken. Das führe zwangsläufig zu einer ineffizienten Nutzung der begrenzten Ressourcen und teilweise langen Wartezeiten.
„Das wollen und werden wir ändern, denn Patientinnen und Patienten müssen sich darauf verlassen können, entsprechend ihrer medizinischen Notwendigkeit gut und zeitgerecht medizinisch versorgt zu werden. Gleichzeitig müssen sich Ärztinnen und Ärzte darauf verlassen können, dass ihre Ressourcen und Kapazitäten zielgerichteter und effizienter eingesetzt werden.“
Daher soll ein Primärversorgungsystem eingeführt werden.
Die Ziele:
1. Bessere Orientierung für Patientinnen und Patienten in einem komplexen Gesundheitssystem
2. Klare Steuerung und Navigation auf die richtige ambulante Versorgungsebene, indem die Hausärztin bzw. der Hausarzt eine Art „Lotsenfunktion“ übernimmt und den Patientinnen und Patienten an die Stelle des Gesundheitssystems überweist, an der ihnen am besten geholfen werden kann
3. Ein ausgereiftes telefonisches oder digitales Ersteinschätzungsverfahren
4. Eine schnellere fachärztliche Versorgung durch Wartezeiten, die sich am Bedarf und der Dringlichkeit des medizinischen Anliegens orientieren
Abschließend sagte die Bundesgesundheitsministerin: „Die Einführung wird nicht von heute auf morgen gelingen und ganz bestimmt nicht ohne die frühzeitige Einbindung aller Beteiligten, die durch ihre tägliche Arbeit zum Gelingen beitragen. Am Ende steht der Beginn eines Systemumbruchs, das zu jeder Zeit von den Patientinnen und Patienten sowie den Beschäftigten im Gesundheitswesen her gedacht sein soll. “




„Wir wollen das Gesetz auf seinen ursprünglichen Kerngedanken zurückführen: Wirksame Hilfe für schwerkranke Menschen – daran ändert sich überhaupt nichts“, sagte Nina Warken während der 1. Lesung zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes im Bundestag.
Im ersten Halbjahr 2025 sind die Importe von Cannabisblüten um 400 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. „Wir wollen die Fehlentwicklungen und den Missbrauch abstellen, die seit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes eingetreten sind“, so Warken weiter.
Der Entwurf sieht daher vor:
1⃣ Medizinalcannabis soll künftig nur nach persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt verschrieben werden können.
2⃣ Bei Folgeverschreibungen ist innerhalb von vier Quartalen mindestens ein persönlicher Kontakt zur Ärztin oder zum Arzt nötig.
3⃣ Medizinal-Cannabis soll nur noch nach persönlicher Beratung in der Apotheke vor Ort erhältlich sein.
4⃣ Botendienste bleiben weiterhin zulässig.
So wird die Versorgung schwerkranker Patientinnen und Patienten in jedem Fall sichergestellt.


Prof. Dr. Sebastian Spethmann, Kardiologe: „Pseudonymisierte Daten werden Leben retten“
Als Versorgungsforscher sieht der Kardiologe Prof. Dr. Sebastian Spethmann in den Versorgungsdaten in der ePA ein großes Potenzial. Besonders bei kardiologischen, seltenen Erkrankungen ermöglichen die großen Datenmengen frühere Diagnosen und individuelle Therapien.
„Die Daten der ePA sind deswegen so besonders, weil wir jetzt nicht nur Daten aus besonderen Zentren wie der Charité, sondern auch aus der breiten Versorgung im ländlichen Bereich haben“, erklärt der Professor.
Die Forschungsdaten werden pseudonymisiert an das Forschungsdatenzentrum (FDZ) Gesundheit geleitet, das Anträge auf Nutzung der Daten prüft und in sicheren Verarbeitungsumgebungen den Forschenden zur Verfügung stellt.
Die Datenhoheit liegt bei den Patientinnen und Patienten, die der Datennutzung für Forschungszwecke jederzeit widersprochen können.
Die Anbindung der ePA an das Forschungsdatenzentrum ist ab dem 1. Januar 2027 vorgesehen.
Sein Fazit: „Durch die Daten der ePA retten wir künftig direkt Leben.“


„Apotheken sind eine tragende Säule der Arzneimittelversorgung und elementarer Teil unserer gesundheitlichen Daseinsvorsorge“, so Nina Warken am Mittwoch nach dem Kabinettsbeschluss zur Apothekenreform.
Eine Auswahl der geplanten Maßnahmen:
Künftig sollen Apotheken in Fällen, in denen ein verordnetes Arzneimittel nicht vorhanden ist, einfacher ein wirkstoffgleiches vorrätiges Medikament abgeben dürfen. Warken: „So kann die Versorgung der Patientinnen und Patienten direkt sichergestellt werden.“
Außerdem wolle man bereits vorhandene Kompetenzen von Apothekerinnen und Apothekern noch besser nutzen, sagte die Ministerin. Z. B. zur Beratung bei Risikofaktoren von Diabetes, zur Durchführung von Schnelltests bei Infektionskrankheiten oder auch zum Impfen gegen Tetanus oder FSME.
„Unter bestimmten Voraussetzungen sollen Apotheken künftig verschreibungspflichtige Medikamente ohne Vorliegen eines Rezeptes abgeben können“, sagte Nina Warken. So z. B., wenn bei einer bestehenden Langzeitmedikation die lückenlose Einnahme von Medikamenten nicht anders gesichert werden könne.
Die Bundesgesundheitsministerin betonte abschließend: „Die breitere Einbindung von Apothekerinnen und Apothekern in die Versorgung ist ein weiterer Baustein, die Gesundheitsversorgung auf mehrere Schultern zu verteilen und somit zukunftsfest zu machen, die Prävention zu stärken und damit Folgebehandlungen und Kosten zu vermeiden.“



Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) behalten Patientinnen und Patienten die volle Kontrolle über ihre Gesundheitsdaten. Zugriffsrechte können individuell vergeben werden und wichtige Informationen können jederzeit abgerufen werden.
ePA? Na sicher!
ℹ️ Informieren unter: epa-na-sicher.de


„Wir müssen das System der Pflegeversicherung neu aufstellen, damit sich die Menschen auch künftig darauf verlassen können, dass sie im Alter pflegerisch gut versorgt werden“, so Bundesgesundheitsministerin Nina Warken. Die von ihr eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat dazu konkrete Reformoptionen erarbeitet.
Demnach sei man sich einig: Ein Schwerpunkt der anstehenden Reform müsse auf der Prävention liegen. Ziel sei es, Pflegebedürftigkeit zu verzögern oder gar ganz zu vermeiden. Darüber hinaus sollen Leistungen transparenter und bürokratieärmer ausgestaltet und Prozesse vereinfacht sowie stärker digitalisiert werden.
Knackpunkt bleibe aber die nachhaltige Finanzierung des Systems: „Die Menschen müssen wissen, dass die Pflegeversicherung auch künftig einen großen Teil der Pflegekosten übernehmen wird – aber eben nicht alle Kosten tragen kann“, betonte die Ministerin. Gleichzeitig stellte sie klar, dass niemandem Leistungen gekürzt würden, die sich nachweislich als nützlich erwiesen hätten. Auch für die Beibehaltung der Pflegegrade spreche aus fachlicher Sicht derzeit viel.
„Stabile Beiträge, eine nachhaltige Finanzperspektive für die Pflegeversicherung – und ganz wichtig: eine verlässliche und gute Versorgung für die Menschen, die auf Pflege angewiesen sind sowie pflegende Angehörige. Dieses Ziel wollen wir gemeinsam erreichen“, so Warken abschließend.



Die neue Krankenhausreform stärkt die medizinische Versorgung im ländlichen Raum und sorgt dafür, dass alle Menschen in Deutschland gut versorgt bleiben. Ziel ist es, Krankenhäuser wirtschaftlich zu stabilisieren und die Grund- und Notfallversorgung wohnortnah zu sichern.
Komplexe Eingriffe sollen künftig in spezialisierten Kliniken stattfinden.
Und: Mit den mit den sogenannten sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen entstehen Strukturen, die die Versorgung auch in ländlichen Regionen langfristig sichern.
Mehr Infos dazu gibt es unter krankenhaus-mit-zukunft.de.

