AfD-Fraktion legt Gesetzentwurf vor: Asylbewerber so spät wie möglich auf die Kommunen verteilen

Die AfD-Fraktion fordert in einem Gesetzentwurf, https://starweb.hessen.de/cache/DRS/21/8/02938.pdf, dass Asylbewerber über deren Antrag noch nicht entschieden wurde, grundsätzlich in landeseigenen Aufnahmeeinrichtungen verbleiben – und zwar so lange, wie es das Bundesrecht zulässt.
Dazu sagt der migrationspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Robert Lambrou:
„Asylbewerber sind verpflichtet, bis zur Entscheidung über ihren Asylantrag in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, im Falle der Ablehnung sogar bis zur Ausreise oder Abschiebung – längstens jedoch bis zu 18 Monaten. Das Bundesrecht eröffnet den Ländern darüber hinaus ausdrücklich die Möglichkeit, diese Wohnverpflichtung auf bis zu 24 Monate zu verlängern. Auch der Koalitionsvertrag der hessischen Landesregierung sieht eine entsprechende Fristverlängerung ausdrücklich vor.
In der Praxis liegt die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in der hessischen Erstaufnahmeeinrichtung deutlich unter einem Jahr, bei syrischen Staatsangehörigen betrug sie im Jahr 2025 durchschnittlich rund sechs, bei türkischen Staatsangehörigen siebeneinhalb Monate. Das bedeutet: In vielen Fällen endet die Unterbringung in der Erstaufnahmeeinrichtung und die Verteilung der Betroffenen in die Kommunen lange bevor das Asylverfahren tatsächlich abgeschlossen ist.
Hinzu kommt, dass entscheidende Daten zur tatsächlichen Praxis von der Landesregierung gar nicht statistisch erfasst werden. Wenn wir über eine der zentralen Fragen der Migrationspolitik sprechen – nämlich über die Steuerung der Unterbringung -, dann sollte der Staat zumindest wissen, wie seine eigene Praxis tatsächlich aussieht. Unser Gesetzentwurf schafft genau diese Klarheit.“
V. i. S. d. P.: Robert Lambrou, migrationspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag
#robertlambrou #afd #hessischer_landtag

Dazu sagt der migrationspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Robert Lambrou:
„Asylbewerber sind verpflichtet, bis zur Entscheidung über ihren Asylantrag in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, im Falle der Ablehnung sogar bis zur Ausreise oder Abschiebung – längstens jedoch bis zu 18 Monaten. Das Bundesrecht eröffnet den Ländern darüber hinaus ausdrücklich die Möglichkeit, diese Wohnverpflichtung auf bis zu 24 Monate zu verlängern. Auch der Koalitionsvertrag der hessischen Landesregierung sieht eine entsprechende Fristverlängerung ausdrücklich vor.
In der Praxis liegt die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in der hessischen Erstaufnahmeeinrichtung deutlich unter einem Jahr, bei syrischen Staatsangehörigen betrug sie im Jahr 2025 durchschnittlich rund sechs, bei türkischen Staatsangehörigen siebeneinhalb Monate. Das bedeutet: In vielen Fällen endet die Unterbringung in der Erstaufnahmeeinrichtung und die Verteilung der Betroffenen in die Kommunen lange bevor das Asylverfahren tatsächlich abgeschlossen ist.
Hinzu kommt, dass entscheidende Daten zur tatsächlichen Praxis von der Landesregierung gar nicht statistisch erfasst werden. Wenn wir über eine der zentralen Fragen der Migrationspolitik sprechen – nämlich über die Steuerung der Unterbringung -, dann sollte der Staat zumindest wissen, wie seine eigene Praxis tatsächlich aussieht. Unser Gesetzentwurf schafft genau diese Klarheit.“
V. i. S. d. P.: Robert Lambrou, migrationspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag
#robertlambrou #afd #hessischer_landtag













