Diese 5 Fragen von deinem Chef musst du nicht beantworten

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Darf dein Arbeitgeber dich wirklich alles fragen? Ganz klar: Nein. Es gibt bestimmte Fragen, die im Bewerbungsgespräch oder im laufenden Arbeitsverhältnis unzulässig sind. Und wenn dein Arbeitgeber sie trotzdem stellt, darfst du unter bestimmten Umständen sogar lügen, ohne dass dir daraus rechtliche Nachteile entstehen.
In diesem Video erkläre ich dir, welche fünf Fragen Arbeitgeber nicht stellen dürfen, warum diese Themen deine Privatsache sind und wie du clever reagierst, wenn dein Chef oder deine Führungskraft trotzdem nachfragt. Es geht unter anderem um Schwangerschaft, Familienplanung, Vorstrafen, Religion, Gewerkschaftszugehörigkeit, Krankheit, Diagnose und private Finanzen.
00:00 Diese Fragen darf dein Arbeitgeber nicht stellen
01:03 Frage 1: Schwangerschaft und Familienplanung
02:20 Frage 2: Darf der Arbeitgeber nach Vorstrafen fragen?
04:11 Frage 3: Religion, Partei und Gewerkschaft
05:32 Frage 4: Krankheit, Diagnose und Krankschreibung
07:38 Frage 5: Schulden, Pfändung und private Finanzen
08:48 Wann du legal lügen darfst und wann es kritisch wird
CROSET - Fachanwälte für Arbeitsrecht
Südwestkorso 1, 12161 Berlin
Telefon: 030 315 68 110
Fax: 030 315 68 112
E-Mail: [email protected]
Web: https://www.ra-croset.de/
Öffnungszeiten: Montag - Freitag: 08:00 - 17:00 Uhr
Kontaktdaten und Standort der Kanzlei: https://jm1.eu/anwaltcrosetmaps
Mehr zum Thema:
https://www.ra-croset.de/wissensswertes/aufhebungsvertrag/
https://www.ra-croset.de/wissensswertes/kuendigung-probezeit/

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