„Hammerbande“: Deutsche Maja T. in Budapest zu acht Jahren Haft verurteilt
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Maja T. ist in Budapest zu acht Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das gab der Richter bei der Verlesung des Urteils im Budapester Stadtgericht bekannt.
T. wurde wegen lebensbedrohlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung schuldig gesprochen. T. ist Mitglied der sogenannten „Hammerbande“.
Im Dezember 2023 wurde T. in Berlin wegen des Vorwurfs der ungarischen Behörden festgenommen. Sie habe im Februar 2023 gemeinsam mit weiteren Linksextremisten Teilnehmer eines rechten Aufmarsches in Budapest angegriffen.
Im Juni 2024 folgte dann die Auslieferung nach Ungarn – ungeachtet eines laufenden Eilverfahrens. Der Beschluss habe die zuständigen Behörden demnach erst erreicht, als Maja T. schon auf dem Weg nach Ungarn war.
Die ungarische Staatsanwaltschaft forderte eine Haftstrafe von 24 Jahren als „Abschreckung“ und verwies auf Knochenbrüche und Kopfverletzungen der Opfer. T. sprach vor dem Gericht von einem politischen Prozess, und dass man wisse, welches Urteil sich der Ministerpräsident des Landes wünsche.
Der Fall Maja T. gehört zum sogenannten Budapest-Komplex, in dem auch in Deutschland Strafverfahren gegen weitere Angeklagte an zwei Gerichten laufen. Der Bundesanwaltschaft zufolge sollen sie zu einer von der rechtskräftig verurteilten Lina E. geführten militanten linksextremen Gruppierung gehören. In den Verfahren wird unter anderem der Vorwurf des versuchten Mordes erhoben.
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T. wurde wegen lebensbedrohlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung schuldig gesprochen. T. ist Mitglied der sogenannten „Hammerbande“.
Im Dezember 2023 wurde T. in Berlin wegen des Vorwurfs der ungarischen Behörden festgenommen. Sie habe im Februar 2023 gemeinsam mit weiteren Linksextremisten Teilnehmer eines rechten Aufmarsches in Budapest angegriffen.
Im Juni 2024 folgte dann die Auslieferung nach Ungarn – ungeachtet eines laufenden Eilverfahrens. Der Beschluss habe die zuständigen Behörden demnach erst erreicht, als Maja T. schon auf dem Weg nach Ungarn war.
Die ungarische Staatsanwaltschaft forderte eine Haftstrafe von 24 Jahren als „Abschreckung“ und verwies auf Knochenbrüche und Kopfverletzungen der Opfer. T. sprach vor dem Gericht von einem politischen Prozess, und dass man wisse, welches Urteil sich der Ministerpräsident des Landes wünsche.
Der Fall Maja T. gehört zum sogenannten Budapest-Komplex, in dem auch in Deutschland Strafverfahren gegen weitere Angeklagte an zwei Gerichten laufen. Der Bundesanwaltschaft zufolge sollen sie zu einer von der rechtskräftig verurteilten Lina E. geführten militanten linksextremen Gruppierung gehören. In den Verfahren wird unter anderem der Vorwurf des versuchten Mordes erhoben.
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