Gerade weil dieses Verfahren nur durch eine Einstellung nach §153 Abs. 2 StPO mangels Schuld beendet wurde, bleibt der frühere Freispruch weiterhin unwiderlegt. Das gilt besonders vor dem Hintergrund, dass frühere Einstellungsversuche der Staatsanwaltschaft wegen Geringfügigkeit der Schuld durch die Verteidigung abgelehnt wurden.
Eine Gehorsamsverweigerung hat es nicht gegeben, da der Soldat, sich nicht auflehnte und der Anweisung des Dienstherrn, den Impftermin wahrzunehmen, gefolgt ist und nach der Aufklärung durch den Arzt bei "Nein" zur Impfung ein Kreuzchen machte. Diese Begründung des Freispruchs in der ersten Instanz mag für diesen Fall gelten, sollte aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass Soldaten regelrecht in die Spritze getrieben wurden. Wie sonst ist der Ausdruck "Duldungspflicht" zu erklären. Selbst eine Auflehnung der Soldaten gegen einen Befehl, sich wegen der Impfung in den Sanbereich zu begeben, sollte vor diesem Hintergrund als legitime Gehorsamsverweigerung nicht sanktioniert werden.
Der Verteidiger Marko Schmidt problematisiert: "Man hat aus meiner Sicht immer das Pferd verkehrt rum aufgezäumt. Man hat bedauerlicherweise in vielen Verfahren gar nicht hinterfragt, ob die zugrunde liegende Anordnung (Corona-Impfpflicht) überhaupt legitim gewesen wäre, sondern man hat sie immer für legitim angesehen, ohne konkret hinterfragt zu werden."
Gerade weil dieses Verfahren nur durch eine Einstellung nach §153 Abs. 2 StPO mangels Schuld beendet wurde, bleibt der frühere Freispruch weiterhin unwiderlegt. Das gilt besonders vor dem Hintergrund, dass frühere Einstellungsversuche der Staatsanwaltschaft wegen Geringfügigkeit der Schuld durch die Verteidigung abgelehnt wurden.
Eine Gehorsamsverweigerung hat es nicht gegeben, da der Soldat, sich nicht auflehnte und der Anweisung des Dienstherrn, den Impftermin wahrzunehmen, gefolgt ist und nach der Aufklärung durch den Arzt bei "Nein" zur Impfung ein Kreuzchen machte. Diese Begründung des Freispruchs in der ersten Instanz mag für diesen Fall gelten, sollte aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass Soldaten regelrecht in die Spritze getrieben wurden. Wie sonst ist der Ausdruck "Duldungspflicht" zu erklären. Selbst eine Auflehnung der Soldaten gegen einen Befehl, sich wegen der Impfung in den Sanbereich zu begeben, sollte vor diesem Hintergrund als legitime Gehorsamsverweigerung nicht sanktioniert werden.
Der Verteidiger Marko Schmidt problematisiert: "Man hat aus meiner Sicht immer das Pferd verkehrt rum aufgezäumt. Man hat bedauerlicherweise in vielen Verfahren gar nicht hinterfragt, ob die zugrunde liegende Anordnung (Corona-Impfpflicht) überhaupt legitim gewesen wäre, sondern man hat sie immer für legitim angesehen, ohne konkret hinterfragt zu werden."
Hätte die Regierung einen im täglichen Leben tätigen klinischen Infektiologen und keinen im Labor stationierten Virologen die Epidemie steuern lassen, wäre die gesunde Allgemeinheit unbehelligt geblieben. Das ergibt sich aus dem Gespräch mit dem klinischen Infektiologen Prof. Dr. Matthias Schrappe, welcher auch der Ansicht ist, dass die Kontaktverfolgung "den letzten Bereich des menschlichen Daseins, der noch nicht der Ökonomisierung und Steuerung unterworfen ist, nämlich die Gesundheit, der Digitalisierung zugänglich macht".
Gerade aufgrund der aus seiner Sicht vorhandenen asymptomatischen Übertragung betrachtet er das flächendeckende PCR-Testen als sinnlos, denn sonst hätte man "84 Millionen Bürger isolieren müssen".Auch "Gesundheitsamtsmitarbeiter wurden mit endlosen Telefonaten verbraucht", so Prof. Dr. Schrappe. Dieser Ansatz widersprach allen Grundregeln der tätigen Infektionsepidemiologie, die mit gezielten und differenzierten Maßnahmen statt eines Over-All-Ansatzes eine Epidemie steuert, was der Politik indes bewusst war:
"Ja, es ist schon richtig, aber das können wir jetzt nicht mehr machen", hieß es seitens der Politik gegenüber Prof. Dr. Schrappe, dem ehem. Mitglied des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen.
Hätte die Regierung einen im täglichen Leben tätigen klinischen Infektiologen und keinen im Labor stationierten Virologen die Epidemie steuern lassen, wäre die gesunde Allgemeinheit unbehelligt geblieben. Das ergibt sich aus dem Gespräch mit dem klinischen Infektiologen Prof. Dr. Matthias Schrappe, welcher auch der Ansicht ist, dass die Kontaktverfolgung "den letzten Bereich des menschlichen Daseins, der noch nicht der Ökonomisierung und Steuerung unterworfen ist, nämlich die Gesundheit, der Digitalisierung zugänglich macht".
Gerade aufgrund der aus seiner Sicht vorhandenen asymptomatischen Übertragung betrachtet er das flächendeckende PCR-Testen als sinnlos, denn sonst hätte man "84 Millionen Bürger isolieren müssen".Auch "Gesundheitsamtsmitarbeiter wurden mit endlosen Telefonaten verbraucht", so Prof. Dr. Schrappe. Dieser Ansatz widersprach allen Grundregeln der tätigen Infektionsepidemiologie, die mit gezielten und differenzierten Maßnahmen statt eines Over-All-Ansatzes eine Epidemie steuert, was der Politik indes bewusst war:
"Ja, es ist schon richtig, aber das können wir jetzt nicht mehr machen", hieß es seitens der Politik gegenüber Prof. Dr. Schrappe, dem ehem. Mitglied des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen.
Der Bürger als jener, der die millionenschwere Coronaaufarbeitung mit seinen Steuergeldern immerhin finanziert, hat ein Wörtchen mitzureden. So vor allem in Thüringen. Beklagt wird dennoch eine „Pseudo-Öffentlichkeit“, die nur vor Ort herrscht. Übertragungen finden nämlich nur in Enqueten statt, bei denen die Aussagen nicht justiziabel sind. Da indes Aussagen der Sachverständigen und der Fraktionen im Rahmen der Einvernahme in Untersuchungsausschüssen von höherer Beweiskraft sind als „nur“ reflektierende Interviews hinterher, haben wir uns die Mühe gemacht, ein Filmprotokoll von der 9. Sitzung vom 24.02.2026 zu gestalten, die in unseren Augen einschlägig ist. Einvernommen wurde der klinische Infektiologe und Gesundheitswissenschaftler Prof. Dr. Matthias Schrappe zu der Frage, was im März 2020, also kurz vor dem ersten Lockdown, bereits bekannt oder auch nicht bekannt war.
Da wir anders als die Öffentlich-Rechtlichen nicht nur „Lieblingsexperten“ dokumentieren, sondern auch solche, die von der Regierung nicht beachtet wurden, haben wir beschlossen, einschlägige Aussagen unserer Mitschriften für die „ausgeschlossene“ Öffentlichkeit zu verfilmen, nicht zuletzt weil wir der Ansicht sind, dass eine 5-6 stündige Einvernahme nicht in dreiminütigen Filmbeiträgen abgehandelt werden kann.
Anders als die Regierungsexperten hält Prof. Dr. Matthias Schrappe das PCR-Testen für Augenwischerei und das Divi-Intensivregister für einen Offenbarungseid. Auch zu Bergamo positioniert sich der klinische Infektiologe deutlich: „Auch Bergamo ist kein wütender Virus, ja, sondern ein Versagen der lokalen Gesundheitsversorgung“.
Wir freuen uns, wenn unsere Erste-Hand-Berichte zitiert werden. Da wir jedoch unsere Arbeit dank der Spenden von Bürgern gerade nur kostendeckend realisieren können, weisen wir darauf hin, dass bei einem Repost unsere Urheberschaft sauber zitiert und unser Spendenkonto angegeben werden muss.
Der Bürger als jener, der die millionenschwere Coronaaufarbeitung mit seinen Steuergeldern immerhin finanziert, hat ein Wörtchen mitzureden. So vor allem in Thüringen. Beklagt wird dennoch eine „Pseudo-Öffentlichkeit“, die nur vor Ort herrscht. Übertragungen finden nämlich nur in Enqueten statt, bei denen die Aussagen nicht justiziabel sind. Da indes Aussagen der Sachverständigen und der Fraktionen im Rahmen der Einvernahme in Untersuchungsausschüssen von höherer Beweiskraft sind als „nur“ reflektierende Interviews hinterher, haben wir uns die Mühe gemacht, ein Filmprotokoll von der 9. Sitzung vom 24.02.2026 zu gestalten, die in unseren Augen einschlägig ist. Einvernommen wurde der klinische Infektiologe und Gesundheitswissenschaftler Prof. Dr. Matthias Schrappe zu der Frage, was im März 2020, also kurz vor dem ersten Lockdown, bereits bekannt oder auch nicht bekannt war.
Da wir anders als die Öffentlich-Rechtlichen nicht nur „Lieblingsexperten“ dokumentieren, sondern auch solche, die von der Regierung nicht beachtet wurden, haben wir beschlossen, einschlägige Aussagen unserer Mitschriften für die „ausgeschlossene“ Öffentlichkeit zu verfilmen, nicht zuletzt weil wir der Ansicht sind, dass eine 5-6 stündige Einvernahme nicht in dreiminütigen Filmbeiträgen abgehandelt werden kann.
Anders als die Regierungsexperten hält Prof. Dr. Matthias Schrappe das PCR-Testen für Augenwischerei und das Divi-Intensivregister für einen Offenbarungseid. Auch zu Bergamo positioniert sich der klinische Infektiologe deutlich: „Auch Bergamo ist kein wütender Virus, ja, sondern ein Versagen der lokalen Gesundheitsversorgung“.
Wir freuen uns, wenn unsere Erste-Hand-Berichte zitiert werden. Da wir jedoch unsere Arbeit dank der Spenden von Bürgern gerade nur kostendeckend realisieren können, weisen wir darauf hin, dass bei einem Repost unsere Urheberschaft sauber zitiert und unser Spendenkonto angegeben werden muss.
Ein Interview mit Prof. Dr. Roland Wiesendanger im Kontext des äußerungsrechtlichen Streits zwischen dem Virologen Drosten und dem Beklagten Physiker am 27.02.2026 vor dem LG Hamburg.
„Ausgerechnet die bedeutendste Frage im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, die laut WHO insgesamt 7 Millionen Tote verursacht hat, wird seit sechs Jahren ausgeklammert – nämlich die Frage nach dem Virusursprung“, so Prof. Dr. Roland Wiesendanger, dem Aussagen über eine mutmaßliche Täuschung der Bevölkerung durch den Corona-Regierungsberater Christian Drosten untersagt werden sollen.
Auch nach sechs Jahren ist zu beobachten, dass die Geheimhaltungs- und Sicherheitsinteressen des Landes nicht nur über das Aufklärungsinteresse der Allgemeinheit gestellt werden, sondern sogar über die Sicherheit und den Schutz der eigenen Bevölkerung – und das trotz einer belastenden Wahrscheinlichkeit von 95 % laut BND. Genau die Geheimhaltungstaktik, die die Regierung verfolgt, ist auch der Grund, weshalb der Virologe Drosten, der sich selbst als regierungsunabhängig bewertet, jedoch von einer Regierungskanzlei (Redeker Sellner Dahs) vertreten wird, Verfahren dieser Art anstrengen kann. Auch hier wird das Persönlichkeitsrecht über das Recht auf Meinungsäußerung gestellt und das obwohl Drosten höchstpersönlich in einem X-Post die Aussagen von Wiesendanger im Andeutungs- und Wertungsbereich verortet.
Der beklagte Physiker äußert im Interview daher Zweifel daran, ob das Verfahren gegen ihn überhaupt von Drosten angestrengt wird. Denn auffällig sei nämlich, dass die eigene Einordnung von Drosten von der Kammer nicht berücksichtigt wird, so Wiesendanger. Auch soll die Frage, ob Drosten die Wahrheit sagt oder nicht, in diesem Verfahren keine Rolle spielen.
Am 17.04.2026 wird sich zeigen, ob die Kammer die Beweislage (u. a. geleakte E-Mails etc.) berücksichtigen wird oder nicht.
Ein Interview mit Prof. Dr. Roland Wiesendanger im Kontext des äußerungsrechtlichen Streits zwischen dem Virologen Drosten und dem Beklagten Physiker am 27.02.2026 vor dem LG Hamburg.
„Ausgerechnet die bedeutendste Frage im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, die laut WHO insgesamt 7 Millionen Tote verursacht hat, wird seit sechs Jahren ausgeklammert – nämlich die Frage nach dem Virusursprung“, so Prof. Dr. Roland Wiesendanger, dem Aussagen über eine mutmaßliche Täuschung der Bevölkerung durch den Corona-Regierungsberater Christian Drosten untersagt werden sollen.
Auch nach sechs Jahren ist zu beobachten, dass die Geheimhaltungs- und Sicherheitsinteressen des Landes nicht nur über das Aufklärungsinteresse der Allgemeinheit gestellt werden, sondern sogar über die Sicherheit und den Schutz der eigenen Bevölkerung – und das trotz einer belastenden Wahrscheinlichkeit von 95 % laut BND. Genau die Geheimhaltungstaktik, die die Regierung verfolgt, ist auch der Grund, weshalb der Virologe Drosten, der sich selbst als regierungsunabhängig bewertet, jedoch von einer Regierungskanzlei (Redeker Sellner Dahs) vertreten wird, Verfahren dieser Art anstrengen kann. Auch hier wird das Persönlichkeitsrecht über das Recht auf Meinungsäußerung gestellt und das obwohl Drosten höchstpersönlich in einem X-Post die Aussagen von Wiesendanger im Andeutungs- und Wertungsbereich verortet.
Der beklagte Physiker äußert im Interview daher Zweifel daran, ob das Verfahren gegen ihn überhaupt von Drosten angestrengt wird. Denn auffällig sei nämlich, dass die eigene Einordnung von Drosten von der Kammer nicht berücksichtigt wird, so Wiesendanger. Auch soll die Frage, ob Drosten die Wahrheit sagt oder nicht, in diesem Verfahren keine Rolle spielen.
Am 17.04.2026 wird sich zeigen, ob die Kammer die Beweislage (u. a. geleakte E-Mails etc.) berücksichtigen wird oder nicht.
Im Beweismittel selbst, der geleakten Email-Korrespondenz zwischen Drosten, Fauci, Farrar und anderen wurde bereits Februar 2020 vor einer voreiligen Positionierung gegenüber dem Laborursprung als Verschwörungstheorie regelrecht gewarnt: Dies könnte nach hinten losgehen, hieß es damals schon...
Dazu steht die Aussage von Prof. Drosten in seiner jüngsten Anhörung in der Bundes-Enquete einem sogenanntem Aufklärungsgremium, dass an dieser „Naturkatastrophe“ „niemand schuld ist“, in einem gewissen Spannungsverhältnis. Denn wenn niemand schuld ist, kann es nur die Natur und kein Labor gewesen sein.
Und genau darum ging es am 27.02.2026 vor dem Landgericht Hamburg, bei dem der Beklagte Prof. Dr. Wiesendanger seine Aussage verteidigt, Drosten habe die Öffentlichkeit mit dem Festhalten am zoonotischen Ursprung gezielt getäuscht – eine Aussage, die ihm verboten werden soll. Die Kammer des Landgerichts Hamburg tendiert jedoch dazu, das Persönlichkeitsrecht von Drosten den Vorzug zu geben. Wird die Meinungsfreiheit also dem Persönlichkeitsrecht ein weiteres Mal weichen müssen?
Denn es zeigt sich ein auffälliges Muster. Immer da, wo das öffentliche Interesse an der Wahrheit besonders groß ist, rückt der Persönlichkeitsschutz in den Vordergrund. So wie auch bei den Dokumenten des BND über die 80-95% ige Wahrscheinlichkeit des Laborursprungs. Nach der Entscheidung des BVerwG werden diese auch unter Berufung auf den Schutz der Privat- und Sozialsphäre eines ungenannten Virologen nicht veröffentlicht. Das öffnet natürlich allen irreführenden Behauptungen im Zusammenhang mit dem Corona-Ursprung Tür und Tor, so dass selbst angesichts von Klagen und der Behauptung einer „Naturkatastrophe“ die Labortheorie einfach nicht verschwinden will.
Noch ein Rohrkrepierer zeigte sich im Hinblick auf die Teilnahme der ca. 80 interessierten Zuschauer an diesem Verfahren. Obwohl aus Sicht der Gerichtssprecherin alles getan worden sei, um die Kapazität des zur Verfügung gestellten Gerichtssaals maximal auszuschöpfen, waren von den ca. 20 Sitzen bereits mehr als die Hälfte schon durch vom Gericht bestellte Jugendliche besetzt, bevor die Zuschauer den Saal betreten konnten.
Wird das berühmt berüchtigte Lancet-Papier vom 18.02.2020, das u.a. von Drosten stammt und alle „Verschwörungstheorien“, die behaupten, COVID-19 ist menschengemacht, auf das Schärfste verdammt, in diesem Rechtsstreit eine Rolle spielen?
Im Beweismittel selbst, der geleakten Email-Korrespondenz zwischen Drosten, Fauci, Farrar und anderen wurde bereits Februar 2020 vor einer voreiligen Positionierung gegenüber dem Laborursprung als Verschwörungstheorie regelrecht gewarnt: Dies könnte nach hinten losgehen, hieß es damals schon...
Dazu steht die Aussage von Prof. Drosten in seiner jüngsten Anhörung in der Bundes-Enquete einem sogenanntem Aufklärungsgremium, dass an dieser „Naturkatastrophe“ „niemand schuld ist“, in einem gewissen Spannungsverhältnis. Denn wenn niemand schuld ist, kann es nur die Natur und kein Labor gewesen sein.
Und genau darum ging es am 27.02.2026 vor dem Landgericht Hamburg, bei dem der Beklagte Prof. Dr. Wiesendanger seine Aussage verteidigt, Drosten habe die Öffentlichkeit mit dem Festhalten am zoonotischen Ursprung gezielt getäuscht – eine Aussage, die ihm verboten werden soll. Die Kammer des Landgerichts Hamburg tendiert jedoch dazu, das Persönlichkeitsrecht von Drosten den Vorzug zu geben. Wird die Meinungsfreiheit also dem Persönlichkeitsrecht ein weiteres Mal weichen müssen?
Denn es zeigt sich ein auffälliges Muster. Immer da, wo das öffentliche Interesse an der Wahrheit besonders groß ist, rückt der Persönlichkeitsschutz in den Vordergrund. So wie auch bei den Dokumenten des BND über die 80-95% ige Wahrscheinlichkeit des Laborursprungs. Nach der Entscheidung des BVerwG werden diese auch unter Berufung auf den Schutz der Privat- und Sozialsphäre eines ungenannten Virologen nicht veröffentlicht. Das öffnet natürlich allen irreführenden Behauptungen im Zusammenhang mit dem Corona-Ursprung Tür und Tor, so dass selbst angesichts von Klagen und der Behauptung einer „Naturkatastrophe“ die Labortheorie einfach nicht verschwinden will.
Noch ein Rohrkrepierer zeigte sich im Hinblick auf die Teilnahme der ca. 80 interessierten Zuschauer an diesem Verfahren. Obwohl aus Sicht der Gerichtssprecherin alles getan worden sei, um die Kapazität des zur Verfügung gestellten Gerichtssaals maximal auszuschöpfen, waren von den ca. 20 Sitzen bereits mehr als die Hälfte schon durch vom Gericht bestellte Jugendliche besetzt, bevor die Zuschauer den Saal betreten konnten.
Wird das berühmt berüchtigte Lancet-Papier vom 18.02.2020, das u.a. von Drosten stammt und alle „Verschwörungstheorien“, die behaupten, COVID-19 ist menschengemacht, auf das Schärfste verdammt, in diesem Rechtsstreit eine Rolle spielen?
Am 13.02.2026 konnte man als Pressevertreter Zeuge einer gesunden Diskussionskultur werden. Die brandenburgische Corona-Enquête unter der Leitung von Frau Schönbrunn (SPD) zeigte sich als seltenes Exemplar freier Rede in der Corona-Aufarbeitung. Thema waren die Folgen der Schul- und Kitaschließungen für Kinder und Jugendliche. Im Raum stand die Gretchenfrage, ob man es tatsächlich nicht besser wusste, oder ob man wider besseren Wissens handelte. Wer trägt die Verantwortung, Politik, Medien oder Wissenschaft, war die Frage. Die Datenlage gab diese Maßnahmen aus Sicht von Christian Dorst vom BSW nicht her. Er hält die Pandemiemodellierungen nicht für eine Wissenschaft, sondern für Voodoo.
Auch der Wegbereiter der evidenzbasierten Medizin, Prof. Dr. Gerd Antes, sieht die Wissenschaft als den Kollateralschaden der Pandemie, die sich von der Politik vereinnahmen ließ. Aufschlussreich ist auch die Tatsache, dass zwar das RKI für direkte Fragen nicht zur Verfügung steht. Die offene Debattenkultur hat dagegen die Gesellschaft für Virologie auf den Plan gerufen, die meint, in den Beiträgen des Vorgängers von Dr. Drosten, dem ehemaligen Chef-Virologen des Charité, Prof. Dr. Krüger, in der Sitzung vom 07.11.2025 wissenschaftliche Falschaussagen gefunden zu haben.
Quelle zur vollständigen Aufzeichnung der 9. Sitzung:
https://www.landtag.brandenburg.de/de/47461
Am 13.02.2026 konnte man als Pressevertreter Zeuge einer gesunden Diskussionskultur werden. Die brandenburgische Corona-Enquête unter der Leitung von Frau Schönbrunn (SPD) zeigte sich als seltenes Exemplar freier Rede in der Corona-Aufarbeitung. Thema waren die Folgen der Schul- und Kitaschließungen für Kinder und Jugendliche. Im Raum stand die Gretchenfrage, ob man es tatsächlich nicht besser wusste, oder ob man wider besseren Wissens handelte. Wer trägt die Verantwortung, Politik, Medien oder Wissenschaft, war die Frage. Die Datenlage gab diese Maßnahmen aus Sicht von Christian Dorst vom BSW nicht her. Er hält die Pandemiemodellierungen nicht für eine Wissenschaft, sondern für Voodoo.
Auch der Wegbereiter der evidenzbasierten Medizin, Prof. Dr. Gerd Antes, sieht die Wissenschaft als den Kollateralschaden der Pandemie, die sich von der Politik vereinnahmen ließ. Aufschlussreich ist auch die Tatsache, dass zwar das RKI für direkte Fragen nicht zur Verfügung steht. Die offene Debattenkultur hat dagegen die Gesellschaft für Virologie auf den Plan gerufen, die meint, in den Beiträgen des Vorgängers von Dr. Drosten, dem ehemaligen Chef-Virologen des Charité, Prof. Dr. Krüger, in der Sitzung vom 07.11.2025 wissenschaftliche Falschaussagen gefunden zu haben.
Quelle zur vollständigen Aufzeichnung der 9. Sitzung:
https://www.landtag.brandenburg.de/de/47461
Waren die Corona-Verordnungen wie 2G rechtmäßig? Will man diese Frage beantwortet haben, kann man als Bürger eine Normenkontrollklage einreichen. Die Sängerin Julia Neigel kämpft seit inzwischen 5 Jahren stellvertretend für die gesamte Musik- und Künstlerszene, um die Feststellung, dass der Freistaat Sachsen, der am härtesten von allen Bundesländern gegen diese „systemirrelevante Gruppe“ einschritt, mit seinen Corona-Verordnungen Menschen- und Grundrechte missachtete.
Statt sich mit diesen Kernfragen auseinanderzusetzen, verlor sich der Senat des OVG Bautzen bisher 4 Jahre lang in der Frage, ob die Klage von Julia Neigel verspätet war, weil Sachsen kurz vor Auslaufen der angegriffenen Corona-Verordnung eine neue Verordnung erließ. Merkwürdigerweise geschah dies an einem späten Sonntagabend als Entwurf und auch nur im Internet hinter einer vorgetäuschten Bezahlschranke, was Prof. Dr. Martin Schwab aufdeckte.
Wenngleich Julia Neigel anklagt, dass sich der Senat bis heute nicht mit den inhaltlichen Fragen auseinandersetzt, wie z.B. die herbeifantasierte Effektivität von „Impfung“ und Masken als Basis für sämtliche Verordnungen, ist dieses Verfahren zumindest auf einer anderen Ebene aufschlussreich. Denn es zeige den Klüngel zwischen Politik und Justiz auf und wieviel „Dreck und Staub unter jedem Teppich liegt, den man hochhebt“, so die Klägerin.
Ob ihre Klage zugelassen wird, stellt sich bald heraus.
Hier die Gerichtsreportage vom 29.01.2026
Waren die Corona-Verordnungen wie 2G rechtmäßig? Will man diese Frage beantwortet haben, kann man als Bürger eine Normenkontrollklage einreichen. Die Sängerin Julia Neigel kämpft seit inzwischen 5 Jahren stellvertretend für die gesamte Musik- und Künstlerszene, um die Feststellung, dass der Freistaat Sachsen, der am härtesten von allen Bundesländern gegen diese „systemirrelevante Gruppe“ einschritt, mit seinen Corona-Verordnungen Menschen- und Grundrechte missachtete.
Statt sich mit diesen Kernfragen auseinanderzusetzen, verlor sich der Senat des OVG Bautzen bisher 4 Jahre lang in der Frage, ob die Klage von Julia Neigel verspätet war, weil Sachsen kurz vor Auslaufen der angegriffenen Corona-Verordnung eine neue Verordnung erließ. Merkwürdigerweise geschah dies an einem späten Sonntagabend als Entwurf und auch nur im Internet hinter einer vorgetäuschten Bezahlschranke, was Prof. Dr. Martin Schwab aufdeckte.
Wenngleich Julia Neigel anklagt, dass sich der Senat bis heute nicht mit den inhaltlichen Fragen auseinandersetzt, wie z.B. die herbeifantasierte Effektivität von „Impfung“ und Masken als Basis für sämtliche Verordnungen, ist dieses Verfahren zumindest auf einer anderen Ebene aufschlussreich. Denn es zeige den Klüngel zwischen Politik und Justiz auf und wieviel „Dreck und Staub unter jedem Teppich liegt, den man hochhebt“, so die Klägerin.
Ob ihre Klage zugelassen wird, stellt sich bald heraus.
Hier die Gerichtsreportage vom 29.01.2026
Am 22.01.2026 erging vor dem OLG München ein geschichtsträchtiges Urteil: Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik wurde ein Bundestagsabgeordneter wegen Bestechlichkeit in Höhe von rund 20.000 Euro verurteilt. Der ehem. CDU-Politiker Axel Fischer beteuert seine Unschuld und hat Rechtsmittel eingelegt – die Schuldfrage ist damit noch nicht abschließend geklärt.
Am 22.01.2026 erging vor dem OLG München ein geschichtsträchtiges Urteil: Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik wurde ein Bundestagsabgeordneter wegen Bestechlichkeit in Höhe von rund 20.000 Euro verurteilt. Ihm wird vorgeworfen, vor rund zehn Jahren mit den aserbaidschanischen Vertretern Mammadov und Suleymanov Absprachen getroffen zu haben, gegen eine finanzielle Gegenleistung positive Redebeiträge zu halten und entsprechend abzustimmen. Der ehem. CDU-Politiker Axel Fischer beteuert seine Unschuld und hat Rechtsmittel eingelegt – die Schuldfrage ist damit rechtlich noch nicht abschließend geklärt.
Da keine Videojournalist:innen eine Stellungnahme von ihm vor Ort eingeholt haben, habe ich die Gelegenheit nach seiner Entlassung genutzt und nachgefragt: Welche grundsätzliche Haltung vertritt er zum Lobbyismus? Wo endet legitime Interessenvertretung – und wo beginnt Bestechlichkeit? Unterscheidet er zwischen „gutem“ und „schlechtem“ Lobbyismus? Natürlich sind auch die ihm vorgeworfenen Handlungen in der sogenannten Aserbaidschan-Affäre Thema.
Randinformation: Für gewöhnlich veröffentlichen wir als erstes die Gerichtsreportage mit diversen Stimmen der Beteiligten. Da eine technische Panne auftrat, müssen wir nachträglich Stellungnahmen einholen.
Am 22.01.2026 erging vor dem OLG München ein geschichtsträchtiges Urteil: Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik wurde ein Bundestagsabgeordneter wegen Bestechlichkeit in Höhe von rund 20.000 Euro verurteilt. Ihm wird vorgeworfen, vor rund zehn Jahren mit den aserbaidschanischen Vertretern Mammadov und Suleymanov Absprachen getroffen zu haben, gegen eine finanzielle Gegenleistung positive Redebeiträge zu halten und entsprechend abzustimmen. Der ehem. CDU-Politiker Axel Fischer beteuert seine Unschuld und hat Rechtsmittel eingelegt – die Schuldfrage ist damit rechtlich noch nicht abschließend geklärt.
Da keine Videojournalist:innen eine Stellungnahme von ihm vor Ort eingeholt haben, habe ich die Gelegenheit nach seiner Entlassung genutzt und nachgefragt: Welche grundsätzliche Haltung vertritt er zum Lobbyismus? Wo endet legitime Interessenvertretung – und wo beginnt Bestechlichkeit? Unterscheidet er zwischen „gutem“ und „schlechtem“ Lobbyismus? Natürlich sind auch die ihm vorgeworfenen Handlungen in der sogenannten Aserbaidschan-Affäre Thema.
Randinformation: Für gewöhnlich veröffentlichen wir als erstes die Gerichtsreportage mit diversen Stimmen der Beteiligten. Da eine technische Panne auftrat, müssen wir nachträglich Stellungnahmen einholen.
Am 9.1.2026 begleiteten wir den Prozess gegen den ehem. CDU-Abgeordneten Axel Fischer.
Ein Indizienprozess ist gerechtfertigt, wenn Beweise fehlen – nicht, wenn sie nicht erhoben werden, vor allem, wenn sie entlastend sein könnten. Ziel staatsanwaltschaftlicher Arbeit kann kein schnelles Verfahrensende sein, sondern nur ein sicheres Ergebnis auf Grundlage vollständiger Beweisaufnahme...auch wenn Verjährung droht.
Spielen damalige unliebsame Positionen des ehem. CDU-Mannes in diesem Verfahren eine Rolle?
Da das Verteidigerteam derzeit grundsätzlich keine Interviews gibt, lasse ich das Verfahren von Rechtsanwalt Ralf Ludwig einordnen, der als kritische Öffentlichkeit vor Ort war:
„Ich halte das für brandgefährlich, dass man im Prinzip meint, jetzt im Nachhinein bewerten zu können, ob das Abstimmungsverhalten eines Abgeordneten in Bezug auf politische Fragen strafbar ist oder nicht.“
Am 9.1.2026 begleiteten wir den Prozess gegen den ehem. CDU-Abgeordneten Axel Fischer.
Ein Indizienprozess ist gerechtfertigt, wenn Beweise fehlen – nicht, wenn sie nicht erhoben werden, vor allem, wenn sie entlastend sein könnten. Ziel staatsanwaltschaftlicher Arbeit kann kein schnelles Verfahrensende sein, sondern nur ein sicheres Ergebnis auf Grundlage vollständiger Beweisaufnahme...auch wenn Verjährung droht.
Spielen damalige unliebsame Positionen des ehem. CDU-Mannes in diesem Verfahren eine Rolle?
Da das Verteidigerteam derzeit grundsätzlich keine Interviews gibt, lasse ich das Verfahren von Rechtsanwalt Ralf Ludwig einordnen, der als kritische Öffentlichkeit vor Ort war:
„Ich halte das für brandgefährlich, dass man im Prinzip meint, jetzt im Nachhinein bewerten zu können, ob das Abstimmungsverhalten eines Abgeordneten in Bezug auf politische Fragen strafbar ist oder nicht.“
RA. Herr Siemund erklärt warum Soldaten jeden Dienstgrades den Befehl zur Impfung befolgten. Eine Handlungsanweisung der Bundeswehr, die dem Verteidigerteam zugespielt wurde, enthält eine vom Regierungsdirektor Herr Schart formulierte Drohung, wonach ungeimpfte Soldaten alles riskieren.
Erst Impfpflicht ohne Wehrpflicht, jetzt Wehrpflicht ohne Impfpflicht. Während die einen mit Leib und Seele ihr Vaterland verteidigt haben, wegen einer verweigerten Covid-Impfung jedoch aus der Bundeswehr flogen, sollen die anderen mit der wiedereingeführten Wehrpflicht zum Dienst an der Waffe gezwungen werden oder werden mit der jetzt ausgesetzten Covid-Impfpflicht geködert. Die Bundeswehr hat viele Spezialisten gefeuert, ohne Rücksicht auf Dienstzeit und Qualifikation. Dabei haben die Vorgesetzten eine besondere Verantwortung für diese Männer und Frauen. Doch sie sind der Willkür ihrer Vorgesetzten zum Opfer gefallen, die aufgrund der restriktiven Vorgaben des Verteidigungsministeriums keinerlei Spielraum hatten, die Würde und die körperliche Unversehrtheit ihrer Untergebenen zu bewahren, ohne ihre eigene Existenz aufs Spiel zu setzen. Doch an der modernen Front werden offensichtlich keine charakterstarken Soldaten, sondern nur Rekruten gebraucht.
Diese Reportage ist ein Zeitdokument menschenunwürdiger Rechtsprechung und damit eine Hommage an einige der wenigen Soldaten, die den Mut hatten, die Befehle ihrer Dienstherren hinsichtlich ihrer Rechtmäßigkeit zu hinterfragen. Es ist ein Zusammenschnitt prägender Ereignisse im Rahmen der Soldatenprozesse der letzten Jahre, die die "Die Jaworskis" begleitet haben.
Jetzt wo alles raus ist, müssen auch Journalisten Stellung beziehen.
Erst Impfpflicht ohne Wehrpflicht, jetzt Wehrpflicht ohne Impfpflicht. Während die einen mit Leib und Seele ihr Vaterland verteidigt haben, wegen einer verweigerten Covid-Impfung jedoch aus der Bundeswehr flogen, sollen die anderen mit der wiedereingeführten Wehrpflicht zum Dienst an der Waffe gezwungen werden oder werden mit der jetzt ausgesetzten Covid-Impfpflicht geködert. Die Bundeswehr hat viele Spezialisten gefeuert, ohne Rücksicht auf Dienstzeit und Qualifikation. Dabei haben die Vorgesetzten eine besondere Verantwortung für diese Männer und Frauen. Doch sie sind der Willkür ihrer Vorgesetzten zum Opfer gefallen, die aufgrund der restriktiven Vorgaben des Verteidigungsministeriums keinerlei Spielraum hatten, die Würde und die körperliche Unversehrtheit ihrer Untergebenen zu bewahren, ohne ihre eigene Existenz aufs Spiel zu setzen. Doch an der modernen Front werden offensichtlich keine charakterstarken Soldaten, sondern nur Rekruten gebraucht.
Diese Reportage ist ein Zeitdokument menschenunwürdiger Rechtsprechung und damit eine Hommage an einige der wenigen Soldaten, die den Mut hatten, die Befehle ihrer Dienstherren hinsichtlich ihrer Rechtmäßigkeit zu hinterfragen. Es ist ein Zusammenschnitt prägender Ereignisse im Rahmen der Soldatenprozesse der letzten Jahre, die die "Die Jaworskis" begleitet haben.
Jetzt wo alles raus ist, müssen auch Journalisten Stellung beziehen.
Eine wichtige Einvernahme, von der kein einziges Leitmedium berichtet. Dass neben Prof. Drosten der epidemiologische Modellierer Prof. Brockmann vorgeladen wurde, war kein Zufall. Denn Testen ermöglichte das Modellieren und das prognostische Modellieren war die politische Grundlage für noch mehr Testungen. Eine perfekte Symbiose.
Was den Wenigsten auch nicht bekannt sein dürfte, ist die Tatsache, dass beide Professoren seit 5 Jahren an einem Frühwarnsystem für die nächste Pandemie arbeiten. Kurz nach der Einvernahme berichtete die TU Dresden über die Förderung dieses Spitzenprojekts durch den Bund. Vor dem Hintergrund, dass weiterhin die hochrisikoreiche Gain-of-Function Forschung betrieben wird und Herr Drosten bei einer Wahrscheinlichkeit von 1:1,2 Milliarden keine Angaben zum Laborursprung macht, ist dieses Frühwarnsystem kritisch zu beleuchten, vor allem wenn es vor Abschluss der Corona-Aufarbeitung lanciert wird. Ein bauchbares Frühwarnsystem wäre die Verhinderung der gefährlichen Gain-of-Function Forschung.
Wenn es nach diesen beiden Fachspezialisten geht, sollen Kontaktverfolgung, Datenaustausch und vor allem Modellierungen das Ergebnis der Corona-Aufarbeitung sein. Sind Modellierungen aber das Maß aller Dinge, verwundert es nicht, dass nur über die vielen verhinderten Toten gesprochen wird, während über die realen Opfer, der durch die Maßnahmen Geschädigten nicht gesprochen wird.
Diese Reportage ist ein weiteres Zeitzeugnis der Aufarbeitung der Corona-Krise.
Eine wichtige Einvernahme, von der kein einziges Leitmedium berichtet. Dass neben Prof. Drosten der epidemiologische Modellierer Prof. Brockmann vorgeladen wurde, war kein Zufall. Denn Testen ermöglichte das Modellieren und das prognostische Modellieren war die politische Grundlage für noch mehr Testungen. Eine perfekte Symbiose.
Was den Wenigsten auch nicht bekannt sein dürfte, ist die Tatsache, dass beide Professoren seit 5 Jahren an einem Frühwarnsystem für die nächste Pandemie arbeiten. Kurz nach der Einvernahme berichtete die TU Dresden über die Förderung dieses Spitzenprojekts durch den Bund. Vor dem Hintergrund, dass weiterhin die hochrisikoreiche Gain-of-Function Forschung betrieben wird und Herr Drosten bei einer Wahrscheinlichkeit von 1:1,2 Milliarden keine Angaben zum Laborursprung macht, ist dieses Frühwarnsystem kritisch zu beleuchten, vor allem wenn es vor Abschluss der Corona-Aufarbeitung lanciert wird. Ein bauchbares Frühwarnsystem wäre die Verhinderung der gefährlichen Gain-of-Function Forschung.
Wenn es nach diesen beiden Fachspezialisten geht, sollen Kontaktverfolgung, Datenaustausch und vor allem Modellierungen das Ergebnis der Corona-Aufarbeitung sein. Sind Modellierungen aber das Maß aller Dinge, verwundert es nicht, dass nur über die vielen verhinderten Toten gesprochen wird, während über die realen Opfer, der durch die Maßnahmen Geschädigten nicht gesprochen wird.
Diese Reportage ist ein weiteres Zeitzeugnis der Aufarbeitung der Corona-Krise.
6-stündige Einvernahmen lassen sich nicht auf 2 Minuten herunterbrechen, vor allem wenn es gilt, Corona-Aufarbeitung, die nicht live gestreamt wird, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Nur singuläre Aussagen, die sich noch dazu auf rein hypothetische Szenarien beschränken, wie - dank des PCR-Tests - eine Rettung von 60.000 Menschen unter Rettung von 160.000 Toten, genügen nicht, um Aussagen der Sachverständigen in den Gesamtkontext zu stellen.
Während der Regierungsberater Dr. Drosten als Erfinder des weltweit erstmals eingesetzten spezifischen PCR-Tests mit Mathematik Risikoszenarien zu berechnen versucht, hält Prof. Dr. Wieler als damaliger Chef des RKI die durch PCR-Tests gewonnene Inzidenz für keinen „wissenschaftlich evidenzbasierten Wert“. Über dieses kleine, aber entscheidende Detail berichteten die Medien nicht.
Entsprechend der Stoßrichtung der Fragen der Regierungsfraktionen, was wäre, wenn man die Maßnahmen nicht ergriffen hätte, konzentrierte man sich auf angenommene Verhinderungs- oder Schreckensszenarien, sprich nicht nachweisbare Alternativverläufe, statt auf tatsächlich durch die Maßnahmen ausgelöste Schäden.
Anders als andere Medien gebe ich den Bürgern, die diese Maßnahmen über sich ergehen lassen mussten, breiten Raum. Sie waren unter anderen über die Aussage von Dr. Drosten empört, „‚an‘ und ‚mit‘ Corona verstorben“ sei nur eine semantische Spitzfindigkeit. Doch sehen Sie selbst.
Hinweis:
Bei Minute 36:40 ist mir ein grober Fehler in der Bauchbinde unterlaufen. Ich habe Herr Ralph Hutschenreuther mit der falschen Fraktion aus der alten Bauchbinde versehen. Er gehört natürlich der BSW-Fraktion an, was ich aber deutlich mit dem BSW-Plakat markiert habe. Ich bitte um Entschuldigung.
6-stündige Einvernahmen lassen sich nicht auf 2 Minuten herunterbrechen, vor allem wenn es gilt, Corona-Aufarbeitung, die nicht live gestreamt wird, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Nur singuläre Aussagen, die sich noch dazu auf rein hypothetische Szenarien beschränken, wie - dank des PCR-Tests - eine Rettung von 60.000 Menschen unter Rettung von 160.000 Toten, genügen nicht, um Aussagen der Sachverständigen in den Gesamtkontext zu stellen.
Während der Regierungsberater Dr. Drosten als Erfinder des weltweit erstmals eingesetzten spezifischen PCR-Tests mit Mathematik Risikoszenarien zu berechnen versucht, hält Prof. Dr. Wieler als damaliger Chef des RKI die durch PCR-Tests gewonnene Inzidenz für keinen „wissenschaftlich evidenzbasierten Wert“. Über dieses kleine, aber entscheidende Detail berichteten die Medien nicht.
Entsprechend der Stoßrichtung der Fragen der Regierungsfraktionen, was wäre, wenn man die Maßnahmen nicht ergriffen hätte, konzentrierte man sich auf angenommene Verhinderungs- oder Schreckensszenarien, sprich nicht nachweisbare Alternativverläufe, statt auf tatsächlich durch die Maßnahmen ausgelöste Schäden.
Anders als andere Medien gebe ich den Bürgern, die diese Maßnahmen über sich ergehen lassen mussten, breiten Raum. Sie waren unter anderen über die Aussage von Dr. Drosten empört, „‚an‘ und ‚mit‘ Corona verstorben“ sei nur eine semantische Spitzfindigkeit. Doch sehen Sie selbst.
Hinweis:
Bei Minute 36:40 ist mir ein grober Fehler in der Bauchbinde unterlaufen. Ich habe Herr Ralph Hutschenreuther mit der falschen Fraktion aus der alten Bauchbinde versehen. Er gehört natürlich der BSW-Fraktion an, was ich aber deutlich mit dem BSW-Plakat markiert habe. Ich bitte um Entschuldigung.
Aus der Stunde der Exekutive wurden drei Jahre und das obwohl es zu keinem Zeitpunkt eine Überlastung des Gesundheitssystems gab. Dafür wurden aber erstmalig in der Geschichte echte klinische Werte gegen Ersatzparameter wie die Inzidenz aufgrund von PCR-Tests ausgetauscht.
Durften die Grundrechte ohne eine Notstandsverordnung – sprich unter faktischen Ausschaltung der Gewaltenteilung – mit einfachen Verwaltungsverordnungen suspendiert werden. Was durfte also der Staat und hatten Warnungen zu Beginn der Krise nicht doch ihre Berechtigung? Führte der unterdrückte Diskurs nicht sogar bis in die diktatorische Verfassungswidrigkeit, wie es der 85-jährige Staatsrechtler Prof. Dr. Schachtschneider aus rein staatsrechtlicher Sicht in stets bedachter Differenzierung zum Despotismus zur Sprache brachte?
Ich berichte von der 6. Sitzung der Enquete im Bundestag vom 3. November 2025.
Aus der Stunde der Exekutive wurden drei Jahre und das obwohl es zu keinem Zeitpunkt eine Überlastung des Gesundheitssystems gab. Dafür wurden aber erstmalig in der Geschichte echte klinische Werte gegen Ersatzparameter wie die Inzidenz aufgrund von PCR-Tests ausgetauscht.
Durften die Grundrechte ohne eine Notstandsverordnung – sprich unter faktischen Ausschaltung der Gewaltenteilung – mit einfachen Verwaltungsverordnungen suspendiert werden. Was durfte also der Staat und hatten Warnungen zu Beginn der Krise nicht doch ihre Berechtigung? Führte der unterdrückte Diskurs nicht sogar bis in die diktatorische Verfassungswidrigkeit, wie es der 85-jährige Staatsrechtler Prof. Dr. Schachtschneider aus rein staatsrechtlicher Sicht in stets bedachter Differenzierung zum Despotismus zur Sprache brachte?
Ich berichte von der 6. Sitzung der Enquete im Bundestag vom 3. November 2025.
Am 3. November 2025 begleitete ich die 6. Sitzung der Bundes-Enquete zum Thema "Der Rechtstaat unter Pandemiebedingungen". Dabei konnte ich drei Sachverständige interviewen. Einmal Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider, welcher sachlich nüchtern von einem diktatorischen Vorgehen der Regierung ohne verfassungsrechtlichen Rahmen sprach, dann das ständige Mitglied, Prof. Dr. Stefan Homburg, der die vorgeladene Alena Buxys zu ihren Falschaussagen bzgl. der Impftechnologie befragen wollte und nicht zuletzt Frau Prof. Dr. Anika Klafki, die während der Coronazeit als Sachverständige nicht nur von der Regierung konsultiert wurde sondern auch von den öffentlich Rechtlichen als Expertin zur Frage der Einführung der allgemeinen Impflicht interviewt wurde.
Die künftige Stoßrichtung der Regierungsparteien scheint darin zu bestehen, weiterhin den Vorschlägen der Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Klafki zu folgen und die Maßnahmen im Infektionsschutzgesetz für die nächste Pandemie noch sauberer zu differenzieren sowie in Gesetze zu fassen.
Quelle :https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw45-pa-enquete-corona-1117008
Am 3. November 2025 begleitete ich die 6. Sitzung der Bundes-Enquete zum Thema "Der Rechtstaat unter Pandemiebedingungen". Dabei konnte ich drei Sachverständige interviewen. Einmal Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider, welcher sachlich nüchtern von einem diktatorischen Vorgehen der Regierung ohne verfassungsrechtlichen Rahmen sprach, dann das ständige Mitglied, Prof. Dr. Stefan Homburg, der die vorgeladene Alena Buxys zu ihren Falschaussagen bzgl. der Impftechnologie befragen wollte und nicht zuletzt Frau Prof. Dr. Anika Klafki, die während der Coronazeit als Sachverständige nicht nur von der Regierung konsultiert wurde sondern auch von den öffentlich Rechtlichen als Expertin zur Frage der Einführung der allgemeinen Impflicht interviewt wurde.
Die künftige Stoßrichtung der Regierungsparteien scheint darin zu bestehen, weiterhin den Vorschlägen der Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Klafki zu folgen und die Maßnahmen im Infektionsschutzgesetz für die nächste Pandemie noch sauberer zu differenzieren sowie in Gesetze zu fassen.
Quelle :https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw45-pa-enquete-corona-1117008
Im irrigen Glauben daran, dass Professionalität und die Thematisierung von Finanzen nicht zusammengehören, haben wir in den 5 Jahren unserer Youtube-Berichterstattung außer der Angabe unseres Spendenkontos im leicht zu übersehenden Abspann unserer Produktion keinen Spendenaufruf gemacht.
Vor dem Hintergrund, dass zwar unsere Abonnentenzahl und die Reichweite enorm in die Höhe geschossen (um 293 %), aber unsere Spenden drastisch eingebrochen sind, obwohl wir noch mehr produzieren als vorher, sehen wir uns gezwungen diese Schieflage zu thematisieren.
Seit 5 Jahren weisen wir KEINERLEI Einkommen auf, sondern arbeiten ausschließlich kostendeckend. Selbst freundliche Unterstützung mittels Spendenaufrufen von Peter 0815 und Stream Punk haben nur kurzfristig unser Budget entlastet. Unsere eigenen finanziellen Ressourcen sind deshalb mittlerweile erschöpft.
Aus diesem Grund habe ich dieses Video produziert, da ich künftig unter diesen Umständen keine unabhängige Berichterstattung mehr gewährleisten kann, sondern mich um Auftragsarbeiten bemühen muss, was dazu führt, dass wir keine Gerichtsreportagen mehr produzieren können.
Doch auf jeden Fall möchte ich mich bei allen bedanken, die uns bisher treu begleitet und vor allem unterstützt haben, sei es finanziell oder in Form von Kost und Logis.
Im irrigen Glauben daran, dass Professionalität und die Thematisierung von Finanzen nicht zusammengehören, haben wir in den 5 Jahren unserer Youtube-Berichterstattung außer der Angabe unseres Spendenkontos im leicht zu übersehenden Abspann unserer Produktion keinen Spendenaufruf gemacht.
Vor dem Hintergrund, dass zwar unsere Abonnentenzahl und die Reichweite enorm in die Höhe geschossen (um 293 %), aber unsere Spenden drastisch eingebrochen sind, obwohl wir noch mehr produzieren als vorher, sehen wir uns gezwungen diese Schieflage zu thematisieren.
Seit 5 Jahren weisen wir KEINERLEI Einkommen auf, sondern arbeiten ausschließlich kostendeckend. Selbst freundliche Unterstützung mittels Spendenaufrufen von Peter 0815 und Stream Punk haben nur kurzfristig unser Budget entlastet. Unsere eigenen finanziellen Ressourcen sind deshalb mittlerweile erschöpft.
Aus diesem Grund habe ich dieses Video produziert, da ich künftig unter diesen Umständen keine unabhängige Berichterstattung mehr gewährleisten kann, sondern mich um Auftragsarbeiten bemühen muss, was dazu führt, dass wir keine Gerichtsreportagen mehr produzieren können.
Doch auf jeden Fall möchte ich mich bei allen bedanken, die uns bisher treu begleitet und vor allem unterstützt haben, sei es finanziell oder in Form von Kost und Logis.