Verfassungsschutz gegen AfD: Verdächtig, weil unverdächtig – die Akte | NIUS Live mit Ralf Höcker
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Der Verfassungsschutz hat ein Gutachten gegen die AfD gebaut – und darin schwarz auf weiß zugegeben, dass er zu wenig Beweise hat. Was er stattdessen tut, ist juristisch kaum zu fassen.
Der niedersächsische Verfassungsschutz will die AfD als rechtsextremistisch einstufen und hat dafür eine Materialsammlung zusammengestellt, die selbst für diese Behörde spektakulär ist. NIUS konnte das Gutachten einsehen. Das Ergebnis: absurder geht es kaum.
Denn die Behörde gibt selbst zu, dass sie in Niedersachsen weniger belastendes Material gefunden hat als der Bundesverfassungsschutz über die Gesamt-AfD und der ist damit vor dem Verwaltungsgericht Köln bereits gescheitert. Die Lösung des niedersächsischen Verfassungsschutzes? Fehlendes Material ist kein Freifahrtschein, sondern Beweis für taktisches Verschweigen. Die AfD ist verdächtig, weil sie unverdächtig war.
Rechtsanwalt Ralf Höcker ordnet live bei NIUS ein, was das juristisch bedeutet und warum sich die AfD gegen diesen Vorwurf schlicht nicht wehren kann. Einen Negativbeweis, so Höcker, kann niemand führen. Wer beweist, dass er gestern keinen Ladendiebstahl begangen hat?
Und dann ist da noch die Frage der Doppelmoral: Die niedersächsische Innenministerin nannte AfD-Mitglieder öffentlich Nazis – kein Problem. Ein kommunaler AfD-Vertreter vergleicht die Grünen mit der NSDAP – verfassungsfeindlich. Wie das zusammenpasst, und warum Höcker dem ganzen Gutachten attestiert, es lese sich „nicht wie das Werk von Juristen", sehen Sie in voller Länge hier.
Ein Fall, der weit über die AfD hinausgeht und grundlegende Fragen über den Rechtsstaat, die Unschuldsvermutung und den Einsatz von Geheimdiensten gegen demokratisch gewählte Parteien aufwirft.
Bei NIUS Live sprachen NIUS-Reporter Julius Böhm, Journalist Wolfgang Herles und Anwalt Ralf Höcker mit Moderator Alex Purrucker über das Thema.
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Der niedersächsische Verfassungsschutz will die AfD als rechtsextremistisch einstufen und hat dafür eine Materialsammlung zusammengestellt, die selbst für diese Behörde spektakulär ist. NIUS konnte das Gutachten einsehen. Das Ergebnis: absurder geht es kaum.
Denn die Behörde gibt selbst zu, dass sie in Niedersachsen weniger belastendes Material gefunden hat als der Bundesverfassungsschutz über die Gesamt-AfD und der ist damit vor dem Verwaltungsgericht Köln bereits gescheitert. Die Lösung des niedersächsischen Verfassungsschutzes? Fehlendes Material ist kein Freifahrtschein, sondern Beweis für taktisches Verschweigen. Die AfD ist verdächtig, weil sie unverdächtig war.
Rechtsanwalt Ralf Höcker ordnet live bei NIUS ein, was das juristisch bedeutet und warum sich die AfD gegen diesen Vorwurf schlicht nicht wehren kann. Einen Negativbeweis, so Höcker, kann niemand führen. Wer beweist, dass er gestern keinen Ladendiebstahl begangen hat?
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Ein Fall, der weit über die AfD hinausgeht und grundlegende Fragen über den Rechtsstaat, die Unschuldsvermutung und den Einsatz von Geheimdiensten gegen demokratisch gewählte Parteien aufwirft.
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