Nachdem uns im letzten Jahr bei der Regionalwahl in Pasardschik (Bulgarien) ein wahrer Krimi geboten wurde,
haben uns die Bürgerpartei Velichie wieder zur Wahlbeobachtung der Parlamentswahlen eingeladen.
Ob uns wieder solch spektakuläre Bilder geliefert werden?
Nachdem uns im letzten Jahr bei der Regionalwahl in Pasardschik (Bulgarien) ein wahrer Krimi geboten wurde,
haben uns die Bürgerpartei Velichie wieder zur Wahlbeobachtung der Parlamentswahlen eingeladen.
Ob uns wieder solch spektakuläre Bilder geliefert werden?
Viele Völkerrechtler halten die Angriffe der USA und Israels auf Iran 2026 für einen möglichen Völkerrechtsbruch – aber es gibt auch Gegenargumente. Entscheidend ist, wie man die Lage juristisch bewertet.
Grundregel im Völkerrecht (UN-Charta)
Militärische Gewalt gegen einen anderen Staat ist nur erlaubt, wenn:der UN-Sicherheitsrat zustimmt
oder Selbstverteidigung gegen einen unmittelbaren Angriff vorliegt. - Das ist die zentrale Regel seit 1945.
Viele internationale Juristen sagen:
Es gab keine Zustimmung des UN-Sicherheitsrats ein unmittelbarer iranischer Angriff auf USA oder Israel war nicht nachweisbar, daher fehlt die klassische Rechtsgrundlage.
Deshalb werden die Angriffe von zahlreichen Experten als Verstoß gegen das Gewaltverbot der UN-Charta bewertet.
USA und Israel begründen ihr Vorgehen meist mit:
- Selbstverteidigung gegen Irans Raketen- und Drohnenprogramme
- Schutz vor iranischem Atomprogramm
- Bedrohung durch iranische Stellvertretergruppen (z. B. Hezbollah)
Im Völkerrecht ist aber umstritten, ob solche präventiven Angriffe erlaubt sind.
USA hat noch den Trumpf als ständiges Mitglied im Sicherheitsrat der UN.
Die repressive Umsetzung der Covid-Maßnahmen im Iran 2020 - 2021:
pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC8683782/
Das Massaker von Aussig am 31.7.1945 - unbewaffnete Menschen von der Brücke gestoßen:
www.youtube.com/watch?v=6tJHJBv1Lo8
31.12.2025 - 3.1.2026 - Massaker an Tausenden von friedlichen Demonstranten:
www.hrw.org/news/2026/01/08/iran-authorities-renewed-cycle-of-protest-bloodshed
www.hrw.org/de/news/2026/01/16/iran-wachsende-beweise-fuer-massaker-im-ganzen-land
Zur engen Verflechtung zwischen dem iranischen Mullah-Regime und den Globalfaschisten von Davos:
www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/weltwirtschaftsforum-elitetreffen-mit-stargast-aus-iran-a-943751.html
www.watson.ch/international/iran/493890429-konflikt-am-wef-treffen-sich-donald-trump-und-irans-raecher-in-der-schweiz
www.tagesanzeiger.ch/wef-davos-kritik-von-iranischer-friedensnobelpreistraegerin-734613504111
www.blick.ch/ausland/kurzfristig-eingefaedelte-einladung-wef-gibt-irans-aussenminister-die-buehne-id21610640.html
Zum Macht-Begriff der Globalfaschisten:
„Was auch immer der Preis der chinesischen Revolution ist, es ist ihr offensichtlich gelungen, nicht nur eine effizientere und engagiertere Verwaltung zu produzieren, sondern auch eine hohe Moral und Gemeinschaft zu fördern, die vorgeschlagen wird. Das soziale Experiment in China unter der Führung des Vorsitzenden Mao ist eines der wichtigsten und erfolgreichsten in der Geschichte der Menschheit.“ (David Rockefeller, 1973)
www.ourrepubliconline.com/Author/49
Viele Völkerrechtler halten die Angriffe der USA und Israels auf Iran 2026 für einen möglichen Völkerrechtsbruch – aber es gibt auch Gegenargumente. Entscheidend ist, wie man die Lage juristisch bewertet.
Grundregel im Völkerrecht (UN-Charta)
Militärische Gewalt gegen einen anderen Staat ist nur erlaubt, wenn:der UN-Sicherheitsrat zustimmt
oder Selbstverteidigung gegen einen unmittelbaren Angriff vorliegt. - Das ist die zentrale Regel seit 1945.
Viele internationale Juristen sagen:
Es gab keine Zustimmung des UN-Sicherheitsrats ein unmittelbarer iranischer Angriff auf USA oder Israel war nicht nachweisbar, daher fehlt die klassische Rechtsgrundlage.
Deshalb werden die Angriffe von zahlreichen Experten als Verstoß gegen das Gewaltverbot der UN-Charta bewertet.
USA und Israel begründen ihr Vorgehen meist mit:
- Selbstverteidigung gegen Irans Raketen- und Drohnenprogramme
- Schutz vor iranischem Atomprogramm
- Bedrohung durch iranische Stellvertretergruppen (z. B. Hezbollah)
Im Völkerrecht ist aber umstritten, ob solche präventiven Angriffe erlaubt sind.
USA hat noch den Trumpf als ständiges Mitglied im Sicherheitsrat der UN.
Die repressive Umsetzung der Covid-Maßnahmen im Iran 2020 - 2021:
pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC8683782/
Das Massaker von Aussig am 31.7.1945 - unbewaffnete Menschen von der Brücke gestoßen:
www.youtube.com/watch?v=6tJHJBv1Lo8
31.12.2025 - 3.1.2026 - Massaker an Tausenden von friedlichen Demonstranten:
www.hrw.org/news/2026/01/08/iran-authorities-renewed-cycle-of-protest-bloodshed
www.hrw.org/de/news/2026/01/16/iran-wachsende-beweise-fuer-massaker-im-ganzen-land
Zur engen Verflechtung zwischen dem iranischen Mullah-Regime und den Globalfaschisten von Davos:
www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/weltwirtschaftsforum-elitetreffen-mit-stargast-aus-iran-a-943751.html
www.watson.ch/international/iran/493890429-konflikt-am-wef-treffen-sich-donald-trump-und-irans-raecher-in-der-schweiz
www.tagesanzeiger.ch/wef-davos-kritik-von-iranischer-friedensnobelpreistraegerin-734613504111
www.blick.ch/ausland/kurzfristig-eingefaedelte-einladung-wef-gibt-irans-aussenminister-die-buehne-id21610640.html
Zum Macht-Begriff der Globalfaschisten:
„Was auch immer der Preis der chinesischen Revolution ist, es ist ihr offensichtlich gelungen, nicht nur eine effizientere und engagiertere Verwaltung zu produzieren, sondern auch eine hohe Moral und Gemeinschaft zu fördern, die vorgeschlagen wird. Das soziale Experiment in China unter der Führung des Vorsitzenden Mao ist eines der wichtigsten und erfolgreichsten in der Geschichte der Menschheit.“ (David Rockefeller, 1973)
www.ourrepubliconline.com/Author/49
Politische Verfolgung liegt vor, wenn der Staat oder staatlich geduldete Gruppen jemanden bedrohen oder bestrafen wegen seiner Überzeugungen.
Haft wegen Kritik an der Regierung
Michael Ballweg, Brigardegeneral Maximilian Eder, Johanna Findeisen, Dr. Rainer Füllmich, Kriminalhauptkommisa Michael Fritsch, Heinrich XIII. Prinz Reuß, Rüdiger von Pescatore, Birgit Malsack-Winkemann, Dr. iur Tim Paul Gorgass, LL.M., Peter Wörner,
Berufsverbot aus politischen Gründen oder Strafen für Berufsausübung
Prof. Dr. Sucharit Bhakdi, Dr. med. Walter Weber, Prof. Dr. Andreas Sönnichsen, Dr. Bianca Witzschel, Dr.med. Heinrich Habig, Dr. Heinrich Fiechtner, Perin Dinekli, Rolf Kron,
Verfolgung als Journalist oder Aktivist
Hendrik Sodenkamp, Anselm Lenz, Jürgen Elsässer u.v.m.
we-for-humanity.org/de
Darf man die Corona-Spritzen mit dem Holocaust vergleichen?
Aus dem - rechtskräftigen - Urteil des Oberlandesgerichts Bremen vom 10.7.2025 (1 QRs 9/25):
"Vorliegend werden die Corona-Impfungen, die von den Verfassern als staatlich erzwungen empfunden werden, mit den Menschenversuchen während der NS-Zeit im Wesentlichen im Hinblick auf die medizinischen Bedenken verglichen. Es wird darauf abgestellt, dass der Staat außer Acht lasse, dass die Corona-Impfungen nicht hinreichend getestet/beobachtet worden seien: Diese trotzdem massenhaft zu verabreichen und die Bevölkerung (indirekt durch Ausgrenzung) zur Impfung zu zwingen, erinnere an die während der NS-Zeit staatlich vorgenommenen Menschenversuche. In der Gesamtschau handelt es sich in erster Linie um eine politische Meinungs-äußerung zu den Impfungen, wobei insbesondere die angeblich medizinische Gefährlichkeit des Impfstoffes sowie die Kritik an der Notzulassung in den Blick genommen wird. Zweifelhaft ist, ob aus der Überschrift „Stoppt den Corona-Holocaust“ etwas Anderes folgt, da es auf den gesamten Inhalt sowie den Kontext des Briefes ankommt. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls zu berücksichtigen, dass es sich um einen offenen Brief handelt, der an die Arzneimittelbehörden verschiedener Länder – darunter auch die Europäische Arzneimittelagentur – gerichtet ist. In der Gesamtschau aller maßgeblichen Umstände könnte die vom Landgericht vorgenommene Auslegung des fraglichen Briefes somit auch dahin möglich sein, dass die weitreichenden staatlich angeordneten Impfverpflichtungen gegen das Corona-Virus lediglich im Sinne einer überzogenen Dramatisierung der davon angeblich ausgehenden Gefahren aufgewertet werden, ohne die systematische, millionenfache Vernichtung von Menschenleben durch das nationalsozialistische Regime zu verharmlosen. (...)
Stoßrichtung ist also nicht zu Selbstjustiz, Gewalt oder zum Hass aufzurufen oder aufzustacheln. Vielmehr beschreiten die Verfasser – wenn auch in sprachlich und inhaltlich anstößiger Form – noch einen dafür institutionalisierten Weg. Sie wenden sich mit einem als Unrecht empfundenen Sachverhalt – wie im Rahmen einer Petition – an öffentliche Stellen und verlangen, dass dieser Zustand von den Personen abgestellt wird. Damit beschreiten sie aber noch einen in Art. 17 GG verankerten und rechtsstaatlich vorgesehenen Weg und stellen diesen damit über einen Aufruf zur Selbstjustiz. Dem so gewählten – in rechtlich zulässigen Bahnen verlaufenden – Weg kann nach verständiger Würdigung damit in der Gesamtschau auch unter Berücksichtigung des grobfalschen Inhalts und der drastischen Formulierungen nicht die Eignung entnommen werden, dass hierdurch das Vertrauen in die Rechtssicherheit untergraben oder das psychische Klima aufgehetzt werde."
Politische Verfolgung liegt vor, wenn der Staat oder staatlich geduldete Gruppen jemanden bedrohen oder bestrafen wegen seiner Überzeugungen.
Haft wegen Kritik an der Regierung
Michael Ballweg, Brigardegeneral Maximilian Eder, Johanna Findeisen, Dr. Rainer Füllmich, Kriminalhauptkommisa Michael Fritsch, Heinrich XIII. Prinz Reuß, Rüdiger von Pescatore, Birgit Malsack-Winkemann, Dr. iur Tim Paul Gorgass, LL.M., Peter Wörner,
Berufsverbot aus politischen Gründen oder Strafen für Berufsausübung
Prof. Dr. Sucharit Bhakdi, Dr. med. Walter Weber, Prof. Dr. Andreas Sönnichsen, Dr. Bianca Witzschel, Dr.med. Heinrich Habig, Dr. Heinrich Fiechtner, Perin Dinekli, Rolf Kron,
Verfolgung als Journalist oder Aktivist
Hendrik Sodenkamp, Anselm Lenz, Jürgen Elsässer u.v.m.
we-for-humanity.org/de
Darf man die Corona-Spritzen mit dem Holocaust vergleichen?
Aus dem - rechtskräftigen - Urteil des Oberlandesgerichts Bremen vom 10.7.2025 (1 QRs 9/25):
"Vorliegend werden die Corona-Impfungen, die von den Verfassern als staatlich erzwungen empfunden werden, mit den Menschenversuchen während der NS-Zeit im Wesentlichen im Hinblick auf die medizinischen Bedenken verglichen. Es wird darauf abgestellt, dass der Staat außer Acht lasse, dass die Corona-Impfungen nicht hinreichend getestet/beobachtet worden seien: Diese trotzdem massenhaft zu verabreichen und die Bevölkerung (indirekt durch Ausgrenzung) zur Impfung zu zwingen, erinnere an die während der NS-Zeit staatlich vorgenommenen Menschenversuche. In der Gesamtschau handelt es sich in erster Linie um eine politische Meinungs-äußerung zu den Impfungen, wobei insbesondere die angeblich medizinische Gefährlichkeit des Impfstoffes sowie die Kritik an der Notzulassung in den Blick genommen wird. Zweifelhaft ist, ob aus der Überschrift „Stoppt den Corona-Holocaust“ etwas Anderes folgt, da es auf den gesamten Inhalt sowie den Kontext des Briefes ankommt. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls zu berücksichtigen, dass es sich um einen offenen Brief handelt, der an die Arzneimittelbehörden verschiedener Länder – darunter auch die Europäische Arzneimittelagentur – gerichtet ist. In der Gesamtschau aller maßgeblichen Umstände könnte die vom Landgericht vorgenommene Auslegung des fraglichen Briefes somit auch dahin möglich sein, dass die weitreichenden staatlich angeordneten Impfverpflichtungen gegen das Corona-Virus lediglich im Sinne einer überzogenen Dramatisierung der davon angeblich ausgehenden Gefahren aufgewertet werden, ohne die systematische, millionenfache Vernichtung von Menschenleben durch das nationalsozialistische Regime zu verharmlosen. (...)
Stoßrichtung ist also nicht zu Selbstjustiz, Gewalt oder zum Hass aufzurufen oder aufzustacheln. Vielmehr beschreiten die Verfasser – wenn auch in sprachlich und inhaltlich anstößiger Form – noch einen dafür institutionalisierten Weg. Sie wenden sich mit einem als Unrecht empfundenen Sachverhalt – wie im Rahmen einer Petition – an öffentliche Stellen und verlangen, dass dieser Zustand von den Personen abgestellt wird. Damit beschreiten sie aber noch einen in Art. 17 GG verankerten und rechtsstaatlich vorgesehenen Weg und stellen diesen damit über einen Aufruf zur Selbstjustiz. Dem so gewählten – in rechtlich zulässigen Bahnen verlaufenden – Weg kann nach verständiger Würdigung damit in der Gesamtschau auch unter Berücksichtigung des grobfalschen Inhalts und der drastischen Formulierungen nicht die Eignung entnommen werden, dass hierdurch das Vertrauen in die Rechtssicherheit untergraben oder das psychische Klima aufgehetzt werde."
Referenten:
Dr. Andrea Christidis, Prof. Dr. Aris Christidis,
RA Heribert Kohlen, RA Manfred Müller,
Erwin Prüfert und Rowena Jentgens
Betroffene:
Luisa Pedraza, Camilo Pedraza und Miguel Gomes
Schule soll ein Ort des Lernens, der Entwicklung und der Sicherheit sein. Sie ist der zentrale
Lebensraum unserer Kinder – fünf Tage die Woche, viele Stunden täglich. Doch dieser Raum ist längst
kein geschützter Ort mehr für alle.
Referenten:
Dr. Andrea Christidis, Prof. Dr. Aris Christidis,
RA Heribert Kohlen, RA Manfred Müller,
Erwin Prüfert und Rowena Jentgens
Betroffene:
Luisa Pedraza, Camilo Pedraza und Miguel Gomes
Schule soll ein Ort des Lernens, der Entwicklung und der Sicherheit sein. Sie ist der zentrale
Lebensraum unserer Kinder – fünf Tage die Woche, viele Stunden täglich. Doch dieser Raum ist längst
kein geschützter Ort mehr für alle.
16.3.2025, "Corona-Rückblick" am Ulmer Theater:
ansage.org/corona-rueckblick-am-ulmer-theater-immerhin-ein-erster-anfang/
22.7.2025, Pressekonferenz zum Leak der ungeschwärzten RKI-Protokolle:
www.heise.de/news/RKIFiles-Whistleblower-leakt-ungeschwaerzte-Protokolle-des-Corona-Krisenstabs-9811978.html
rumble.com/v58b3pp-pressekonferenz-mit-prof.-homburg-alle-rki-protokolle-ungeschwrzt-verffentl.html?e9s=src_v1_s%2Csrc_v1_s_o&sci=65f4315a-5d9d-4fc6-86ac-18a9d989bd66
Buch-Publikation
- von Bastian Barucker: www.masselverlag.de/Programm/Vereinnahmte-Wissenschaft/
- von Markus Schlöffel: acc-vertrieb.de/products/markus-schloffel-die-rki-protokolle
18.7.2024, Interview (über die noch-geschwärzten RKI-Protokolle) mit Dr. Bodo Schiffmann: www.kla.tv/29766/pdf
Dank an den lieben Andreas für die Video-Bearbeitung: https://www.youtube.com/@begrooved9079/videos
Dank an unseren Ulmer Chronisten Reiner, für den Live-Stream: https://www.youtube.com/watch?v=MJfS1DEMosA&t=145s
16.3.2025, "Corona-Rückblick" am Ulmer Theater:
ansage.org/corona-rueckblick-am-ulmer-theater-immerhin-ein-erster-anfang/
22.7.2025, Pressekonferenz zum Leak der ungeschwärzten RKI-Protokolle:
www.heise.de/news/RKIFiles-Whistleblower-leakt-ungeschwaerzte-Protokolle-des-Corona-Krisenstabs-9811978.html
rumble.com/v58b3pp-pressekonferenz-mit-prof.-homburg-alle-rki-protokolle-ungeschwrzt-verffentl.html?e9s=src_v1_s%2Csrc_v1_s_o&sci=65f4315a-5d9d-4fc6-86ac-18a9d989bd66
Buch-Publikation
- von Bastian Barucker: www.masselverlag.de/Programm/Vereinnahmte-Wissenschaft/
- von Markus Schlöffel: acc-vertrieb.de/products/markus-schloffel-die-rki-protokolle
18.7.2024, Interview (über die noch-geschwärzten RKI-Protokolle) mit Dr. Bodo Schiffmann: www.kla.tv/29766/pdf
Dank an den lieben Andreas für die Video-Bearbeitung: https://www.youtube.com/@begrooved9079/videos
Dank an unseren Ulmer Chronisten Reiner, für den Live-Stream: https://www.youtube.com/watch?v=MJfS1DEMosA&t=145s
- Gemäß Aktenlage kommt nur ein Freispruch in Betracht.
- In der Vor-Instanz war der Freispruch erfolgt.
- Die WEISUNGSABHÄNGIGE Staatsanwaltschaft hat Rechtsmittel eingelegt.
- In der Verhandlung sagt der Richter Marco Lacedonia der Regimekritikerin, dass er sie definitiv nicht freisprechen werde - und fragt, ob sie bereit sei, gegen eine Geldauflage das Verfahren (gem. § 153a StGB) einzustellen.
= Symbol für den Zustand unserer Justiz im Februar 2026
Dank an unseren lieben Andreas für die Videobearbeitung:
https://www.youtube.com/@begrooved9079/videos
- Gemäß Aktenlage kommt nur ein Freispruch in Betracht.
- In der Vor-Instanz war der Freispruch erfolgt.
- Die WEISUNGSABHÄNGIGE Staatsanwaltschaft hat Rechtsmittel eingelegt.
- In der Verhandlung sagt der Richter Marco Lacedonia der Regimekritikerin, dass er sie definitiv nicht freisprechen werde - und fragt, ob sie bereit sei, gegen eine Geldauflage das Verfahren (gem. § 153a StGB) einzustellen.
= Symbol für den Zustand unserer Justiz im Februar 2026
Dank an unseren lieben Andreas für die Videobearbeitung:
https://www.youtube.com/@begrooved9079/videos