"Dann kann ja jeder MG4-Fahrer kann sein Geld zurückbekommen ohne Nutzungsausfall zu bezahlen" - resümiert ein erfahrener Kollege nach unserem Vortrag beim Expertenforum Automotive Recht (EAR) der Wettbewerbszentrale gestern in Neckarsulm.
Für Yvonne Roßmann und mich war es ein Premiere: Erstmals haben wir unseren Prozess gegen MG-Hersteller SAIC wegen Lizenzverletzungen öffentlich vorgestellt und dass dann gleich vor dem versiertesten Publikum, das zu dem Thema denkbar war: Spezialisierte Juristen aus der Automotive-Industrie. "Die Hälfte der Teilnehmer sind nur für Ihren Vortrag gekommen", hieß es beim Mittagessen im Audi-Forum. Mit dabei viele Anwälte, die chinesische Autohersteller beraten.
Die KollegInnen wollten es genau wissen: Erstreckt sich der Mangel auf die Serie oder die gesamte Konstruktion? Wird das der nächste Diesel-Fall?
Es geht darum, dass der MG4 die Lizenzbedingungen für die im Fahrzeug verbaute Software verletzt und das Fahrzeug nach unserer Auffassung nicht legal verkauft, weitergebeben oder auch nur benutzt werden darf. Über den ganzen Tag diskutierten wir schon über überbordende Regulierung und Wettbewerbsnachteile. Hier ging es darum, dass China-Speed zum Serienmangel wird, wenn neue Importeure bei Compliance sparen und dafür ihre Autos von der Straße nehmen müssen.
In einem als Prozess simulierten Streitgespräch haben wir alle uns eingefallenen Einwände gegen die eigen Position vorgebracht: Liegt ein Rechtsmangel auch vor, wenn keine Geltendmachung durch Dritte wahrscheinlich ist? Ruinieren wir die gesamte Autobranche? Wen interessiert überhaupt Software? Kann der Verkäufer selbst den Rücktritt erklären, wenn die Nachbesserung Millionen kostet?
In der Kaffeepause waren die Juristen in ihrem Element und spekulierten weiter. Anders als bei Diesel-Fällen könnten Verbraucher ihr Auto ja nach Jahren zurückgeben ohne einen Cent Nutzungsentschädigung zu bezahlen (§ 327m BGB) resümierte ein erfahrener Kollege. "Man fährt das Auto zwei Jahre, erklärt den Rücktritt und fährt dann noch weiter bis der Verkäufer das Auto zurücknimmt- kostenlos." - "Bestellen wir gleich einen MG?"
Eine Mitarbeiterin eines Autohauses, das MG-Modelle verkauft, will sich auf den Ernstfall vorbereiten. Da die Autos im Agenturmodell verkauft werden, trifft das Risiko zunächst nicht den Händler. Das ändert sich aber, wenn die Leasing-Rückläufer zur Handelsware werden oder bei anderen chinesischen Marken. Händler sollten die Regeln zum Unternehmerregress ganz genau prüfen und sich duch Klauseln gegen die Lizenzrisiken absichern. Händler bekommen Kosten für Nacherfüllungen üblicherweise erstattet, wenn aber die Software irreperabel ist, kann das zu massenhaften Rücknahmen und imensen Verlusten führen.
Immer wieder kam das Szenario der erfahrenen Kollegen, dass chinesische Importgesellschaften auch mal über Nacht verschwinden.
Danke für die Einladung und den frühen Riecher fürs Thema: Dr. Andreas Ottofülling.
JUN Legal GmbH, Dr. Florian Jäkel-Gottmann
"Dann kann ja jeder MG4-Fahrer kann sein Geld zurückbekommen ohne Nutzungsausfall zu bezahlen" - resümiert ein erfahrener Kollege nach unserem Vortrag beim Expertenforum Automotive Recht (EAR) der Wettbewerbszentrale gestern in Neckarsulm.
Für Yvonne Roßmann und mich war es ein Premiere: Erstmals haben wir unseren Prozess gegen MG-Hersteller SAIC wegen Lizenzverletzungen öffentlich vorgestellt und dass dann gleich vor dem versiertesten Publikum, das zu dem Thema denkbar war: Spezialisierte Juristen aus der Automotive-Industrie. "Die Hälfte der Teilnehmer sind nur für Ihren Vortrag gekommen", hieß es beim Mittagessen im Audi-Forum. Mit dabei viele Anwälte, die chinesische Autohersteller beraten.
Die KollegInnen wollten es genau wissen: Erstreckt sich der Mangel auf die Serie oder die gesamte Konstruktion? Wird das der nächste Diesel-Fall?
Es geht darum, dass der MG4 die Lizenzbedingungen für die im Fahrzeug verbaute Software verletzt und das Fahrzeug nach unserer Auffassung nicht legal verkauft, weitergebeben oder auch nur benutzt werden darf. Über den ganzen Tag diskutierten wir schon über überbordende Regulierung und Wettbewerbsnachteile. Hier ging es darum, dass China-Speed zum Serienmangel wird, wenn neue Importeure bei Compliance sparen und dafür ihre Autos von der Straße nehmen müssen.
In einem als Prozess simulierten Streitgespräch haben wir alle uns eingefallenen Einwände gegen die eigen Position vorgebracht: Liegt ein Rechtsmangel auch vor, wenn keine Geltendmachung durch Dritte wahrscheinlich ist? Ruinieren wir die gesamte Autobranche? Wen interessiert überhaupt Software? Kann der Verkäufer selbst den Rücktritt erklären, wenn die Nachbesserung Millionen kostet?
In der Kaffeepause waren die Juristen in ihrem Element und spekulierten weiter. Anders als bei Diesel-Fällen könnten Verbraucher ihr Auto ja nach Jahren zurückgeben ohne einen Cent Nutzungsentschädigung zu bezahlen (§ 327m BGB) resümierte ein erfahrener Kollege. "Man fährt das Auto zwei Jahre, erklärt den Rücktritt und fährt dann noch weiter bis der Verkäufer das Auto zurücknimmt- kostenlos." - "Bestellen wir gleich einen MG?"
Eine Mitarbeiterin eines Autohauses, das MG-Modelle verkauft, will sich auf den Ernstfall vorbereiten. Da die Autos im Agenturmodell verkauft werden, trifft das Risiko zunächst nicht den Händler. Das ändert sich aber, wenn die Leasing-Rückläufer zur Handelsware werden oder bei anderen chinesischen Marken. Händler sollten die Regeln zum Unternehmerregress ganz genau prüfen und sich duch Klauseln gegen die Lizenzrisiken absichern. Händler bekommen Kosten für Nacherfüllungen üblicherweise erstattet, wenn aber die Software irreperabel ist, kann das zu massenhaften Rücknahmen und imensen Verlusten führen.
Immer wieder kam das Szenario der erfahrenen Kollegen, dass chinesische Importgesellschaften auch mal über Nacht verschwinden.
Danke für die Einladung und den frühen Riecher fürs Thema: Dr. Andreas Ottofülling.
JUN Legal GmbH, Dr. Florian Jäkel-Gottmann
"Künstliche Intelligenz, Legal-Tech-Anwendungen und digitale Workflows gehören längst zum Arbeitsalltag. Doch mit neuen Möglichkeiten entstehen auch neue rechtliche Herausforderungen.
- Wie gut sind Ihre Kenntnisse im IT-Recht?
- Worauf müssen Kanzleien beim Einsatz digitaler Tools besonders achten?
- Wo drohen Haftungsrisiken, Datenschutzprobleme oder unnötige Kosten?
In dieser Folge unseres neuen Podcasts "JURA-Bytes" beleuchten die auf IT-Recht spezialisierten Anwälte Florian Hackel und Alexander Rohen praxisnah die rechtlichen Rahmenbedingungen der digitalen Kanzlei. Wir sprechen über IT-Recht, KI, Legal Tech und die Fragen, die Sie sich vielleicht erst stellen, wenn es bereits kritisch wird.
"Künstliche Intelligenz, Legal-Tech-Anwendungen und digitale Workflows gehören längst zum Arbeitsalltag. Doch mit neuen Möglichkeiten entstehen auch neue rechtliche Herausforderungen.
- Wie gut sind Ihre Kenntnisse im IT-Recht?
- Worauf müssen Kanzleien beim Einsatz digitaler Tools besonders achten?
- Wo drohen Haftungsrisiken, Datenschutzprobleme oder unnötige Kosten?
In dieser Folge unseres neuen Podcasts "JURA-Bytes" beleuchten die auf IT-Recht spezialisierten Anwälte Florian Hackel und Alexander Rohen praxisnah die rechtlichen Rahmenbedingungen der digitalen Kanzlei. Wir sprechen über IT-Recht, KI, Legal Tech und die Fragen, die Sie sich vielleicht erst stellen, wenn es bereits kritisch wird.
Jan Böhmermann erwirkte mit unserer Kanzlei eine gerichtliche Verfügung gegen X wegen eines Fake-Accounts. Rechtsanwalt Dr. Sebastian Volk erklärt, wie der Betreiber vorging, um einerseits die User zu täuschen und andererseits Böhmermann in Misskredit zu bringen.
Jan Böhmermann erwirkte mit unserer Kanzlei eine gerichtliche Verfügung gegen X wegen eines Fake-Accounts. Rechtsanwalt Dr. Sebastian Volk erklärt, wie der Betreiber vorging, um einerseits die User zu täuschen und andererseits Böhmermann in Misskredit zu bringen.
Jan Böhmermann hat eine einstweilige Verfügung gegen X erwirkt. Ein angeblicher Parodie-Account, der in Wahrheit Böhmermann schamlos imitiert hat, muss gesperrt werden. X versteckt sich und macht die Zustellung so schwer wie möglich. Im nächsten Schritt wollen wir wissen, wie viel Geld X und der Accountbetreiber mit der Rechtsverletzung verdient hat.
Tipps zum Vorgehen gegen Fake-Accounts gibts auch hier: https://junlock.de/
Zur Pressemitteilung: https://jun.legal/
Jan Böhmermann hat eine einstweilige Verfügung gegen X erwirkt. Ein angeblicher Parodie-Account, der in Wahrheit Böhmermann schamlos imitiert hat, muss gesperrt werden. X versteckt sich und macht die Zustellung so schwer wie möglich. Im nächsten Schritt wollen wir wissen, wie viel Geld X und der Accountbetreiber mit der Rechtsverletzung verdient hat.
Tipps zum Vorgehen gegen Fake-Accounts gibts auch hier: https://junlock.de/
Zur Pressemitteilung: https://jun.legal/
Planspiel Verbotsverfahren. Von der Opferrolle, über den Mitgliederexodus zum Showdown der Flügel. So würde das Verfahren ablaufen und selbst das Überleben der Demokratisierten Alternative f. Deutschland (DAD) wäre wünschenswert.
1. Phase: Opferrolle. Mit der Beantragung der Prüfung beschwört die AfD den Untergang der Demokratie und einen politischen Komplott zur Ausschaltung der größten Oppositionspartei, die Bevormundung des Wählerwillens und einen entstehenden Bürgerkrieg, aber auch die Ankündigung, das Verfahren gewinnen zu wollen.
Besorgte Erleichterung im demokratischen Lager mit dem Verweis, dass nun das Gericht berufen sei. Die Nummer dreht sich für einige Wochen und wird bald langweilig.
2. Phase: Der leise Exodus. Beamte, Soldaten und einige Abgeordnete sorgen sich um ihre wirtschaftliche Existenz. Alles für die Partei oder doch vorsichtshalber (vorübergehend) austreten? Maximilian Krah sagte in der FAS vom 25.01.2026:
"Wir haben auch nicht endlos Zeit. Solange wir diese Ver-
botsdiskussion haben, kommen wir nicht in eine Landesregierung. Auch die Ein
stufung als rechtsextrem verhindert das. Deshalb sollten wir die Vorwände gegen uns abbauen. Vor der Abstimmung über einen Verbotsantrag würden viele Beamte ihren Parteiaustritt erklären, damit sie ihre Pension nicht verlieren. Schon der Antrag ist also für die AfD mit tatsächlichen Erschwernissen verbunden."
Lautstark wird man Durchhalteparolen derer hören, die keine bürgerliche Existenz haben, in die sie zurückkehren können, aber die Mitläufer gehen in Deckung. Sie wählen deshalb noch nicht Union, aber die Umfragewerte brechen zunächst ein.
3. Der demokratische Anpassungsdruck (DAD)
In der Parteizentrale werden Strategien fürs Überleben geschmiedet. Anwälte beraten, wie sich die Partei verändern muss, wenn sie bis zum Zeitpunkt der Entscheidung nachhaltig harmlos sein soll. Jetzt wird nicht nur jedes Programm, sondern auch jede Rede und jeder Social Media Beitrag vorab anwaltlich geprüft. Die AfD wirkt wie ferngesteuert durch Kölner Anwälte.
4. Die Gegenbewegung
Der Flügel wittert Verrat und will die Anpassung nicht mitgehen. "Jetzt erst recht Millionenfache Remigration gegen die Umvolkung", skandieren die Hardliner. Ein Riss geht durch die Partei. Mit Vernunft ist sie nicht mehr zusammenzuhalten.
5. Der Showdown
a) Die Hardliner setzen sich durch, prägen den radikalen Kurs und verdrängen die Angepassten. Weidel und Chrupalla werden verjagt und Höcke übernimmt den Vorsitz. Die Vertriebenen suchen zum Teil Schutz bei Altparteien, Werteunion, Blauen oder gründen neue Organisationen.
Es kommt zum Verbot.
b) Die Angepassten setzen sich durch mit der Demokratischen Alternative für Deutschland. Sie verbannen die letzten radikalen Reste und wirken wie eine neoliberale, konservative Partei. Sie verzeichnet sogar Beitritte, verliert aber einen Großteil der Wähler, wird jedoch mit neuem Person zum Mehrheitsbeschaffer im konservativen Lager. Der Name wird geändert. Kein Verbot.
Planspiel Verbotsverfahren. Von der Opferrolle, über den Mitgliederexodus zum Showdown der Flügel. So würde das Verfahren ablaufen und selbst das Überleben der Demokratisierten Alternative f. Deutschland (DAD) wäre wünschenswert.
1. Phase: Opferrolle. Mit der Beantragung der Prüfung beschwört die AfD den Untergang der Demokratie und einen politischen Komplott zur Ausschaltung der größten Oppositionspartei, die Bevormundung des Wählerwillens und einen entstehenden Bürgerkrieg, aber auch die Ankündigung, das Verfahren gewinnen zu wollen.
Besorgte Erleichterung im demokratischen Lager mit dem Verweis, dass nun das Gericht berufen sei. Die Nummer dreht sich für einige Wochen und wird bald langweilig.
2. Phase: Der leise Exodus. Beamte, Soldaten und einige Abgeordnete sorgen sich um ihre wirtschaftliche Existenz. Alles für die Partei oder doch vorsichtshalber (vorübergehend) austreten? Maximilian Krah sagte in der FAS vom 25.01.2026:
"Wir haben auch nicht endlos Zeit. Solange wir diese Ver-
botsdiskussion haben, kommen wir nicht in eine Landesregierung. Auch die Ein
stufung als rechtsextrem verhindert das. Deshalb sollten wir die Vorwände gegen uns abbauen. Vor der Abstimmung über einen Verbotsantrag würden viele Beamte ihren Parteiaustritt erklären, damit sie ihre Pension nicht verlieren. Schon der Antrag ist also für die AfD mit tatsächlichen Erschwernissen verbunden."
Lautstark wird man Durchhalteparolen derer hören, die keine bürgerliche Existenz haben, in die sie zurückkehren können, aber die Mitläufer gehen in Deckung. Sie wählen deshalb noch nicht Union, aber die Umfragewerte brechen zunächst ein.
3. Der demokratische Anpassungsdruck (DAD)
In der Parteizentrale werden Strategien fürs Überleben geschmiedet. Anwälte beraten, wie sich die Partei verändern muss, wenn sie bis zum Zeitpunkt der Entscheidung nachhaltig harmlos sein soll. Jetzt wird nicht nur jedes Programm, sondern auch jede Rede und jeder Social Media Beitrag vorab anwaltlich geprüft. Die AfD wirkt wie ferngesteuert durch Kölner Anwälte.
4. Die Gegenbewegung
Der Flügel wittert Verrat und will die Anpassung nicht mitgehen. "Jetzt erst recht Millionenfache Remigration gegen die Umvolkung", skandieren die Hardliner. Ein Riss geht durch die Partei. Mit Vernunft ist sie nicht mehr zusammenzuhalten.
5. Der Showdown
a) Die Hardliner setzen sich durch, prägen den radikalen Kurs und verdrängen die Angepassten. Weidel und Chrupalla werden verjagt und Höcke übernimmt den Vorsitz. Die Vertriebenen suchen zum Teil Schutz bei Altparteien, Werteunion, Blauen oder gründen neue Organisationen.
Es kommt zum Verbot.
b) Die Angepassten setzen sich durch mit der Demokratischen Alternative für Deutschland. Sie verbannen die letzten radikalen Reste und wirken wie eine neoliberale, konservative Partei. Sie verzeichnet sogar Beitritte, verliert aber einen Großteil der Wähler, wird jedoch mit neuem Person zum Mehrheitsbeschaffer im konservativen Lager. Der Name wird geändert. Kein Verbot.
Ein AfD-Verbotsverfahren rückt in greifbare Nähe: Einige Experten in der CDU haben zwar noch Bedenken hinsichtlich der Erfolgsaussichten für die Gesamtpartei, sind sich aber sicher, dass die rechtsextremen Ost-Verbände verboten werden würden. Der Weg dorthin würde über ein Gutachten eines Ost-Verfassungsschutzes und eine Initiative aus dem Bundesrat laufen.
Am Ende geht es nur um die Förmelei, ob man Antrag nach § 42 Abs. 2 BVerfGG auf diese Verbände beschränken kann. Sollte das nicht der Fall sein, müsste der Antrag nach gerichtlichen Hinweis auf die Gesamtpartei erweitert werden. Politisch könnte man dann immerhin sagen, dass man ja nur die radikalen Teile verbieten wollte, was wohl in der Union eher anschlussfähig wäre.
Wir wiederholen gerne noch die Verbotsvoraussetzungen:
1. Ausgehen gegen FdGO:
a) Menschenrechte insb. Menschenwürde oder
b) Rechtsstaatsprinzip oder
c) Demokratieprinzip
2. Potenzialität (mehre Mandate erreichbar)
3. Planmäßiges Vorgehen
Einzig diskussionswürdig ist das planmäßige Vorgehen und die Zurechnung der radikalen Verbände zur Gesamtpartei.
Im zweiten Teil spielen wir (Dr. Jessica Flint, LL.M. (Edinburgh) das Szenario durch, was passieren würde, wenn der Antrag morgen gestellt werden würde.
Ein AfD-Verbotsverfahren rückt in greifbare Nähe: Einige Experten in der CDU haben zwar noch Bedenken hinsichtlich der Erfolgsaussichten für die Gesamtpartei, sind sich aber sicher, dass die rechtsextremen Ost-Verbände verboten werden würden. Der Weg dorthin würde über ein Gutachten eines Ost-Verfassungsschutzes und eine Initiative aus dem Bundesrat laufen.
Am Ende geht es nur um die Förmelei, ob man Antrag nach § 42 Abs. 2 BVerfGG auf diese Verbände beschränken kann. Sollte das nicht der Fall sein, müsste der Antrag nach gerichtlichen Hinweis auf die Gesamtpartei erweitert werden. Politisch könnte man dann immerhin sagen, dass man ja nur die radikalen Teile verbieten wollte, was wohl in der Union eher anschlussfähig wäre.
Wir wiederholen gerne noch die Verbotsvoraussetzungen:
1. Ausgehen gegen FdGO:
a) Menschenrechte insb. Menschenwürde oder
b) Rechtsstaatsprinzip oder
c) Demokratieprinzip
2. Potenzialität (mehre Mandate erreichbar)
3. Planmäßiges Vorgehen
Einzig diskussionswürdig ist das planmäßige Vorgehen und die Zurechnung der radikalen Verbände zur Gesamtpartei.
Im zweiten Teil spielen wir (Dr. Jessica Flint, LL.M. (Edinburgh) das Szenario durch, was passieren würde, wenn der Antrag morgen gestellt werden würde.
Chinesische Autos: Entweder Entzug der Zulassung oder Rücknahme aller Autos. Der vor dem LG München I verklagte Hersteller SAIC verteidigt seine Lizenzverletzungen mit dem Argument, dass bei Einhaltung der Bestimmungen die Typengenehmigung entfallen würden. Die Autos müssten dann stillgelegt werden, aber das Argument ist schwach.
Der Prozess gegen MG4-Hersteller SAIC zeigt,
1. dass die Importeure es trotz Bemühungen nicht schaffen, die Lizenzverletzungen auszuräumen und
2. dass das Problem nicht nur SAIC, sondern viele andere Hersteller betrifft.
Chinesische Autos: Entweder Entzug der Zulassung oder Rücknahme aller Autos. Der vor dem LG München I verklagte Hersteller SAIC verteidigt seine Lizenzverletzungen mit dem Argument, dass bei Einhaltung der Bestimmungen die Typengenehmigung entfallen würden. Die Autos müssten dann stillgelegt werden, aber das Argument ist schwach.
Der Prozess gegen MG4-Hersteller SAIC zeigt,
1. dass die Importeure es trotz Bemühungen nicht schaffen, die Lizenzverletzungen auszuräumen und
2. dass das Problem nicht nur SAIC, sondern viele andere Hersteller betrifft.
Gibt es ein Grundrecht darauf, meine Nachbarinnen, Kollegen und Schüler in Reizwäsche abzubilden? Elon Musk will es wissen. Er hat eine Funktion auf X freigeschaltet, mit der jedes bestehende Bild (einschließlich Kinder) fotorealistisch zum Pinup umgestaltet und millionenfach verbreitet werden kann. Frankfreich startet Ermittlungen, Opfer werden verhöhnt, weil sie schließlich selbst schuld seien, schreiben User auf X und prompten dem Opfer, sich vorzubücken - den Bikini jetzt aus "Zahnseide".
Gibt es ein Grundrecht darauf, meine Nachbarinnen, Kollegen und Schüler in Reizwäsche abzubilden? Elon Musk will es wissen. Er hat eine Funktion auf X freigeschaltet, mit der jedes bestehende Bild (einschließlich Kinder) fotorealistisch zum Pinup umgestaltet und millionenfach verbreitet werden kann. Frankfreich startet Ermittlungen, Opfer werden verhöhnt, weil sie schließlich selbst schuld seien, schreiben User auf X und prompten dem Opfer, sich vorzubücken - den Bikini jetzt aus "Zahnseide".
Zur Pressemitteilung des Landgericht Hamburg:
https://justiz.hamburg.de/gerichte/oberlandesgericht/gerichtspressestelle/landgericht-hamburg-klagen-gegen-correctiv-berichterstattung-abgewiesen--1129938
Scharfe Kritik von LTO als Kommentar von Felix Zimmermann:
https://www.lto.de/recht/meinung/m/correctiv-gewinnt-vor-landgericht-hamburg
Rechtlicher Hintergrund bei Beck-online:
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/lg-hamburg-324-O-6-25-324-O-7-25-correctiv-recherche-formulierung-masterplan-zur-ausweisung-deutscher-staatsbuerger
Zur Pressemitteilung des Landgericht Hamburg:
https://justiz.hamburg.de/gerichte/oberlandesgericht/gerichtspressestelle/landgericht-hamburg-klagen-gegen-correctiv-berichterstattung-abgewiesen--1129938
Scharfe Kritik von LTO als Kommentar von Felix Zimmermann:
https://www.lto.de/recht/meinung/m/correctiv-gewinnt-vor-landgericht-hamburg
Rechtlicher Hintergrund bei Beck-online:
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/lg-hamburg-324-O-6-25-324-O-7-25-correctiv-recherche-formulierung-masterplan-zur-ausweisung-deutscher-staatsbuerger
AI ist einer unserer Kompetenzbereiche. Um darin sicher beraten zu können, müssen wir uns in der Materie auskennen. Wir beschäftigen uns viel damit, wie KI rechtssicher eingesetzt werden kann und wie sie die Zukunft des Anwaltsberufs beeinflussen wird und verändert. Bei eben jenen Überlegungen ist dieses Video entstanden, das als Überraschung für unsere Weihnachtsfeier für viele Lacher gesorgt hat. Wir hoffen ihr habt genau so viel Spaß damit, wie wir :-)
AI ist einer unserer Kompetenzbereiche. Um darin sicher beraten zu können, müssen wir uns in der Materie auskennen. Wir beschäftigen uns viel damit, wie KI rechtssicher eingesetzt werden kann und wie sie die Zukunft des Anwaltsberufs beeinflussen wird und verändert. Bei eben jenen Überlegungen ist dieses Video entstanden, das als Überraschung für unsere Weihnachtsfeier für viele Lacher gesorgt hat. Wir hoffen ihr habt genau so viel Spaß damit, wie wir :-)
"Prompten war gestern". KI-Tools versprechen magische Vereinfachung, aber versagen kläglich.
"Unser Tool analysiert und modifiziert Verträge auf Knopfdruck – ganz ohne Prompting, direkt in Microsoft Word". Kein Jonglieren von Tools und keine lästigen Fragen zum Sachverhalt, am Ende soll ein rechtssicherer Vertrag rauskommen - auch für Nichtjuristen. Klingt wie ein Märchen und das ist es vorerst auch.
Wenn ein Tool gar nichts über den Sachverhalt wissen will, kann bestenfalls ein Standardvertrag rauskommen, aber selbst das klappt nicht, jedenfalls nicht mit dem Playbook, das im Demo-Video abläuft. Testen durften wir nach einigen kritischen Rückfragen nicht mehr, denn als Kunden hatten wir uns wohl disqualifiziert.
Wirft man den fertigen Vertrag in ChatGPT 5.0 pro oder Gemini 2.5pro kommen entsetzliche Konsistenzfehler heraus, die das Neu-Tool übersehen hatte, da dort angelich nur GPT4.1 und o3mini im Einsatz sind. Ein häufiges Problem bei GPT-Hostern, die Rechenleistung sparen wollen und daher nicht die besten Modelle zum Einsatz bringen.
Aber selbst die besseren KI-Modelle übersehen, dass der Rahmenkaufvertrag von Grund auf falsch angelegt ist. Auf Käuferseite tritt ein Vertreter auf, der gar keine Verpflichtung der eigentlichen Käufer begründet. Die Verkäuferin geht zwar Pflichten ein, kann aber aus dem Rahmenvertrag keine Rechte gegenüber den Käufern geltend machen. ChatGPT 5 bemerkt das erst auf Nachfrage; wer den Anwalt einspart muss wenigstens richtig prompten können; das widerum erfordert oft fundierte Rechtskenntnisse und so fällt die Katze wieder auf die alten Füß'.
Reich durch Bitcoin? Was mit 250 € beginnt, kostet am Ende einen Mittelklassewagen
"Ich habe 20.000 € mit Bitcoin verdient", sagte mir ein Kumpel voller Stolz. Gut, kann sein. Viele Menschen sind mit Bitcoins reich geworden; wie kann das im Jahr 2025 noch so schnell funktoinieren? Mit 10fachen Hebeln natürlich, aber am Ende stellt sich heraus, dass die Investitions-App ein riesiger Betrug war und mehr als 80.000 € Schaden verursacht hat.
Wir haben mit Polizeihauptkommissar Oliver Weidel (KriPo Aschaffenburg) gesprochen. Er berichtet: Die Fälle werden immer häufiger und die Betroffenen wollen oft nicht glauben, dass sie reingefallen sind.
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Dissertation von Sarah Rachut: Grundrechtsverwirklichung in Digitalen Kontexten
Warum Böhmermanns Doxing von Clownswelt straflos bleibt
Böhmermann enttarnt Clownswelt und das müsste doch Doxing sein.
Der Doxing-Paragraph war einst für Feindeslisten geschrieben worden und häufig angezeigt, wenn Namen offenbart wurden. Zu Verurteilungen kam es seit der Einführung trotz öffentlich begleiteter Anzeigen und Anklagen am Ende selten. Obwohl der Paragraph bei seiner Einführung als uferlos kritisiert wurde, gab es sogar viele Freisprüche und noch viel öfter Einstellungen der Staatsanwaltschaft.
Obwohl die Enttarnung von Anonymität für die betroffenen Nutzer oft zu schlimmen Anfeindungen und Shitstorms führt, sehen die Gerichte selten die Verbrechensgefahr als gegeben, selbst wenn ein Beschuldigter auf Grund seiner großen und aufgeladenen Anhängerschaft statstisch ein erhöhtes Risiko für Straftaten erzeugt.
Im Video mit Thersia besprechen wir jedoch noch andere Rechtsfolgen.
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) personenbezogene Daten einer anderen Person in einer Art und Weise verbreitet, die geeignet und nach den Umständen bestimmt ist, diese Person oder eine ihr nahestehende Person der Gefahr
1. eines gegen sie gerichteten Verbrechens oder
2. einer gegen sie gerichteten sonstigen rechtswidrigen Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert
auszusetzen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Handelt es sich um nicht allgemein zugängliche Daten, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
Ergebnis der BGH-Verhandlung: Datenschutz gilt, aber Aussetzung für EuGH
Wir kommen gerade aus der Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof im Verfahren Künast ./. Meta. Das Gericht hat kurz nachdem wir dieses Video aufgenommen hatten und mitgeteilt, dass es sich schon entschieden hat: Das Verfahren wird ausgesetzt, um die Haltung des Europäischen Gerichtshofes abzuwarten zu der Frage, ob unter welchen Umständen ein Host-Provider auch Verantwortlich ist für Datenschutz.