„Der Blick auf die Zahlen macht den Handlungsbedarf deutlich“, sagte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bei der 1. Lesung des Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung im deutschen Bundestag.
„Täten wir nichts, würden bereits im nächsten Jahr 19 Mrd. Euro bei den Krankenkassen fehlen.“ Diese Deckungslücke wachse bis 2030 dann auf knapp 44 Mrd. € an, so die Ministerin.
Das Gesetz solle die Beiträge endlich stabil halten. Dies sei kein Selbstzweck, so Warken, sondern man tue das, um die Bürger zu entlasten und Unternehmen Planungssicherheit zu geben, statt von immer weiter steigenden Sozialbeiträgen ausgebremst zu werden.
Alle, nicht zuletzt die über sechs Millionen Beschäftigten im Gesundheitswesen, seien auf stabile finanzielle Rahmenbedingungen der GKV angewiesen, betonte Warken. „Es geht letztlich darum, eine hochwertige, verlässliche und bezahlbare Gesundheitsversorgung für heute und morgen sicherzustellen!“
Weiter erklärte sie: „Die Regelungen sind sozialverträglich, Härtefallregelungen und Belastungsgrenzen bleiben bestehen. Alle im Gesundheitswesen leisten einen Beitrag dazu, denn alle profitieren auch von einer nachhaltigen Finanzierung“, so die Ministerin weiter.
Abschließend sagte Warken: „Dieses Gesetz ist ein wichtiger Anfang, mit mutigen und entschlossenen Reformen unser Land wieder auf Kurs zu bringen. Dafür treiben wir parallel Strukturreformen im Gesundheitswesen voran – etwa bei der Notfallversorgung oder der Einführung eines Primärversorgungssystems. Wir setzen damit das Zeichen: Als Land, als Regierung sind wir reformfähig!“
„Der Blick auf die Zahlen macht den Handlungsbedarf deutlich“, sagte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bei der 1. Lesung des Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung im deutschen Bundestag.
„Täten wir nichts, würden bereits im nächsten Jahr 19 Mrd. Euro bei den Krankenkassen fehlen.“ Diese Deckungslücke wachse bis 2030 dann auf knapp 44 Mrd. € an, so die Ministerin.
Das Gesetz solle die Beiträge endlich stabil halten. Dies sei kein Selbstzweck, so Warken, sondern man tue das, um die Bürger zu entlasten und Unternehmen Planungssicherheit zu geben, statt von immer weiter steigenden Sozialbeiträgen ausgebremst zu werden.
Alle, nicht zuletzt die über sechs Millionen Beschäftigten im Gesundheitswesen, seien auf stabile finanzielle Rahmenbedingungen der GKV angewiesen, betonte Warken. „Es geht letztlich darum, eine hochwertige, verlässliche und bezahlbare Gesundheitsversorgung für heute und morgen sicherzustellen!“
Weiter erklärte sie: „Die Regelungen sind sozialverträglich, Härtefallregelungen und Belastungsgrenzen bleiben bestehen. Alle im Gesundheitswesen leisten einen Beitrag dazu, denn alle profitieren auch von einer nachhaltigen Finanzierung“, so die Ministerin weiter.
Abschließend sagte Warken: „Dieses Gesetz ist ein wichtiger Anfang, mit mutigen und entschlossenen Reformen unser Land wieder auf Kurs zu bringen. Dafür treiben wir parallel Strukturreformen im Gesundheitswesen voran – etwa bei der Notfallversorgung oder der Einführung eines Primärversorgungssystems. Wir setzen damit das Zeichen: Als Land, als Regierung sind wir reformfähig!“
Received — 04. Juni 2026 Bundesministerium für Gesundheit
Dieser Gesetzentwurf soll nicht nur die Finanzen der Pflegeversicherung wieder stabilisieren, sondern – und das ist mir besonders wichtig – auch die Versorgung der Menschen verbessern“, sagte Nina Warken zu den Plänen zur Reform der Pflegeversicherung. Mehr dazu im Video 👇
Received — 28. Mai 2026 Bundesministerium für Gesundheit
Heute ist Internationaler Tag der Frauengesundheit! Warum die Versorgung von Frauen ein wichtiges Thema ist und was wir dafür tun, um sie zu verbessern, erzählt Ihnen Bundesgesundheitsministerin Nina Warken.
Received — 22. Mai 2026 Bundesministerium für Gesundheit
„Wir wollen Gesundheitsdaten besser nutzen und verknüpfen. So verbessern wir nicht nur den Versorgungsalltag, sondern stärken auch den Forschungsstandort Deutschland“, sagte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken nach der 1. Lesung des Medizinregistergesetzes im Bundestag.
Die zahlreichen Medizinregister seien für die jeweiligen Fachgesellschaften bereits jetzt von großem Wert, so Warken. Oft lägen die Daten aber noch unverbunden in den einzelnen Registern, wodurch ihre Nutzung etwa für die Versorgungsforschung erschwert werde. Das wolle man mit dem Gesetz nun ändern, sagte die Ministerin.
Als Beispiel nannte sie Erkenntnisse zur unterschiedlichen Wirksamkeit von Arzneimitteln, z. B. bei Frauen oder Kindern, die sich aus den Daten ergeben und sich so positiv auf die Versorgung in ganz Deutschland auswirken könnten: „Bundeseinheitliche Standards ermöglichen verlässliche Qualitätsstandards für Medizinregister“, so Warken.
Die Ministerin weiter: „So erleichtern wir die Erhebung und Nutzung von Daten, verringern den Bürokratieaufwand, etwa für Ärztinnen und Ärzte, und schaffen Rechtssicherheit für die Nutzung der Register.“ Außerdem werde man alle Informationen zu den Registern in einem entsprechenden Verzeichnis bündeln und so zusätzliche Transparenz schaffen.
„Wir wollen für die Versorgung der Patientinnen und Patienten in Deutschland buchstäblich alle Register ziehen. Sichere Nutzung von Registerdaten ist ein Mittel dafür und dazu ebnet dieses Gesetz den Weg“, so Warken abschließend.
„Wir wollen Gesundheitsdaten besser nutzen und verknüpfen. So verbessern wir nicht nur den Versorgungsalltag, sondern stärken auch den Forschungsstandort Deutschland“, sagte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken nach der 1. Lesung des Medizinregistergesetzes im Bundestag.
Die zahlreichen Medizinregister seien für die jeweiligen Fachgesellschaften bereits jetzt von großem Wert, so Warken. Oft lägen die Daten aber noch unverbunden in den einzelnen Registern, wodurch ihre Nutzung etwa für die Versorgungsforschung erschwert werde. Das wolle man mit dem Gesetz nun ändern, sagte die Ministerin.
Als Beispiel nannte sie Erkenntnisse zur unterschiedlichen Wirksamkeit von Arzneimitteln, z. B. bei Frauen oder Kindern, die sich aus den Daten ergeben und sich so positiv auf die Versorgung in ganz Deutschland auswirken könnten: „Bundeseinheitliche Standards ermöglichen verlässliche Qualitätsstandards für Medizinregister“, so Warken.
Die Ministerin weiter: „So erleichtern wir die Erhebung und Nutzung von Daten, verringern den Bürokratieaufwand, etwa für Ärztinnen und Ärzte, und schaffen Rechtssicherheit für die Nutzung der Register.“ Außerdem werde man alle Informationen zu den Registern in einem entsprechenden Verzeichnis bündeln und so zusätzliche Transparenz schaffen.
„Wir wollen für die Versorgung der Patientinnen und Patienten in Deutschland buchstäblich alle Register ziehen. Sichere Nutzung von Registerdaten ist ein Mittel dafür und dazu ebnet dieses Gesetz den Weg“, so Warken abschließend.
Received — 12. Mai 2026 Bundesministerium für Gesundheit
„Die Ärzteschaft weiß, dass Veränderungen notwendig sind, dass wir die Herausforderungen gemeinsam angehen müssen und wir nicht weitermachen können wie bisher. Darüber müssen wir gemeinsam im Gespräch bleiben,“ so Bundesgesundheitsministerin Nina Warken anlässlich des 130. Deutschen Ärztetages in Hannover.
Received — 07. Mai 2026 Bundesministerium für Gesundheit
Vor einem Jahr hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken die Amtsgeschäfte im Bundesministerium für Gesundheit übernommen. Zahlreiche Begegnungen, intensive Eindrücke und vor allem die Umsetzung wichtiger Reformvorhaben haben diese Zeit geprägt. Genauso soll es weitergehen: Für ein Gesundheitssystem mit Zukunft!
Received — 06. Mai 2026 Bundesministerium für Gesundheit
Ein Jahr Bundesregierung, ein Jahr im Amt – im Video spricht Bundesgesundheitsministerin Nina Warken über die ereignisreichen letzten zwölf Monate und die Reformen, die in dieser Zeit auf den Weg gebracht wurden und die in den nächsten Monaten anstehen.
Received — 29. April 2026 Bundesministerium für Gesundheit
Das Kabinett hat am Mittwoch den Gesetzentwurf zur Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge beschlossen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken sagte anschließend dazu: „Der Aufwand hat sich gelohnt! Dieses umfassende Paket kann die Finanzlücke der GKV im kommenden Jahr decken.“
Dies sei ein starkes Signal an Versicherte und Unternehmen in ganz Deutschland, betonte Warken. „Eins ist klar: Ohne diese Reform wären die Beiträge immer weiter gestiegen und hätten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch die Unternehmen immer stärker belastet.“
Auf folgende Punkte hat sich die Koalition geeinigt:
1⃣ Vergütungen für z. B. offene Sprechstunden entfallen, denn Wartezeiten konnten so nicht verkürzt werden.
2⃣ Das flächendeckende Hautkrebsscreening soll künftig auf Personen mit erhöhtem Risiko beschränkt werden. Die derzeitige Praxis habe nicht zu einer nachweisbaren Senkung der Sterblichkeit geführt, so Warken.
3⃣ Die Zuzahlungen zu Arzneimitteln oder Krankenhausaufenthalten sollen erhöht werden. Einkommensgrenze und Härtefallregelung stellen sicher, dass niemand unverhältnismäßig belastet wird.
4⃣ Die Beitragsbemessungsgrenze wird um 300 € monatlich erhöht.
5⃣ Der Bund steigt stärker in die Finanzierung der Bürgergeldempfänger ein, dafür sinkt der Bundeszuschuss der GKV bis 2030 um 2 Milliarden €.
6⃣ Die beitragsfreie Mitversicherung bleibt im Kern erhalten. Sie soll u. a. für Kinder, Eltern von Kindern bis zum 7. Lebensjahr, Eltern von Kindern mit Behinderung oder pflegende Angehörige gelten. Für alle weiteren Mitversicherten soll ein Beitrag von 2,5 % des Einkommens erhoben werden.
7⃣ Ab 2028 soll außerdem eine Abgabe auf zuckerhaltige Getränke eingeführt werden. Diese Abgabe soll einerseits zur weiteren finanziellen Stabilisierung der GKV beitragen – die Ministerin betonte aber vor allem die Bedeutung des präventiven Charakters dieser Maßnahme.
Abschließend sagte Warken: „Der heutige Beschluss und die damit angestrebte Stabilisierung der Finanzlage sind ein wichtiger Schritt, um unsere solidarische Gesundheitsversorgung in die Zukunft zu führen. Die dafür notwendigen Strukturreformen werden wir nun weiter voranbringen.“
Das Kabinett hat am Mittwoch den Gesetzentwurf zur Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge beschlossen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken sagte anschließend dazu: „Der Aufwand hat sich gelohnt! Dieses umfassende Paket kann die Finanzlücke der GKV im kommenden Jahr decken.“
Dies sei ein starkes Signal an Versicherte und Unternehmen in ganz Deutschland, betonte Warken. „Eins ist klar: Ohne diese Reform wären die Beiträge immer weiter gestiegen und hätten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch die Unternehmen immer stärker belastet.“
Auf folgende Punkte hat sich die Koalition geeinigt:
1⃣ Vergütungen für z. B. offene Sprechstunden entfallen, denn Wartezeiten konnten so nicht verkürzt werden.
2⃣ Das flächendeckende Hautkrebsscreening soll künftig auf Personen mit erhöhtem Risiko beschränkt werden. Die derzeitige Praxis habe nicht zu einer nachweisbaren Senkung der Sterblichkeit geführt, so Warken.
3⃣ Die Zuzahlungen zu Arzneimitteln oder Krankenhausaufenthalten sollen erhöht werden. Einkommensgrenze und Härtefallregelung stellen sicher, dass niemand unverhältnismäßig belastet wird.
4⃣ Die Beitragsbemessungsgrenze wird um 300 € monatlich erhöht.
5⃣ Der Bund steigt stärker in die Finanzierung der Bürgergeldempfänger ein, dafür sinkt der Bundeszuschuss der GKV bis 2030 um 2 Milliarden €.
6⃣ Die beitragsfreie Mitversicherung bleibt im Kern erhalten. Sie soll u. a. für Kinder, Eltern von Kindern bis zum 7. Lebensjahr, Eltern von Kindern mit Behinderung oder pflegende Angehörige gelten. Für alle weiteren Mitversicherten soll ein Beitrag von 2,5 % des Einkommens erhoben werden.
7⃣ Ab 2028 soll außerdem eine Abgabe auf zuckerhaltige Getränke eingeführt werden. Diese Abgabe soll einerseits zur weiteren finanziellen Stabilisierung der GKV beitragen – die Ministerin betonte aber vor allem die Bedeutung des präventiven Charakters dieser Maßnahme.
Abschließend sagte Warken: „Der heutige Beschluss und die damit angestrebte Stabilisierung der Finanzlage sind ein wichtiger Schritt, um unsere solidarische Gesundheitsversorgung in die Zukunft zu führen. Die dafür notwendigen Strukturreformen werden wir nun weiter voranbringen.“
Received — 22. April 2026 Bundesministerium für Gesundheit
„Wir brauchen eine flächendeckende Notfallversorgung, die im Ernstfall schnell Hilfe leistet. Darauf müssen sich die Menschen verlassen können – in der Stadt und auf dem Land“, so Nina Warken nach dem Kabinettsbeschluss zur Reform der Notfallversorgung.
Überfüllte Notaufnahmen, lange Wartezeiten, überschrittene Belastungsgrenzen des medizinischen Personals: Der Handlungsbedarf ist hoch. Zentrales Ziel dabei: „Die Strukturen so zu organisieren, dass Hilfesuchende sicher dort hingeleitet werden, wo ihnen bestmöglich geholfen werden kann“, so Warken.
Folgende Maßnahmen sieht der Gesetzesentwurf vor:
🚨 Integrierte Notfallzentren für bessere Patientensteuerung: Diese werden flächendeckend an Kliniken etabliert. Sie bestehen aus der Notaufnahme des Krankenhauses, einer Notdienstpraxis und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle.
📞 Ausbau der 116 117: Die bundesweit einheitliche Rufnummer soll zur zentralen Stelle der Ersteinschätzung und mit Rettungsleitstellen vernetzt werden. Wichtig: Die 112 bleibt die Nummer für Notfälle mit Lebensgefahr und schweren gesundheitlichen Störungen.
🚑 Reform der Rettungsdienste: In Folge der aktuellen Finanzierung von Rettungsfahrten werden Notaufnahmen oft unnötig in Anspruch genommen. Das soll sich ändern.
Die Bundesgesundheitsministerin abschließend: „Das Funktionieren der Notfall- und Akutversorgung ist essenzieller Bestandteil einer leistungsfähigen Gesundheitsversorgung.“
„Wir brauchen eine flächendeckende Notfallversorgung, die im Ernstfall schnell Hilfe leistet. Darauf müssen sich die Menschen verlassen können – in der Stadt und auf dem Land“, so Nina Warken nach dem Kabinettsbeschluss zur Reform der Notfallversorgung.
Überfüllte Notaufnahmen, lange Wartezeiten, überschrittene Belastungsgrenzen des medizinischen Personals: Der Handlungsbedarf ist hoch. Zentrales Ziel dabei: „Die Strukturen so zu organisieren, dass Hilfesuchende sicher dort hingeleitet werden, wo ihnen bestmöglich geholfen werden kann“, so Warken.
Folgende Maßnahmen sieht der Gesetzesentwurf vor:
🚨 Integrierte Notfallzentren für bessere Patientensteuerung: Diese werden flächendeckend an Kliniken etabliert. Sie bestehen aus der Notaufnahme des Krankenhauses, einer Notdienstpraxis und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle.
📞 Ausbau der 116 117: Die bundesweit einheitliche Rufnummer soll zur zentralen Stelle der Ersteinschätzung und mit Rettungsleitstellen vernetzt werden. Wichtig: Die 112 bleibt die Nummer für Notfälle mit Lebensgefahr und schweren gesundheitlichen Störungen.
🚑 Reform der Rettungsdienste: In Folge der aktuellen Finanzierung von Rettungsfahrten werden Notaufnahmen oft unnötig in Anspruch genommen. Das soll sich ändern.
Die Bundesgesundheitsministerin abschließend: „Das Funktionieren der Notfall- und Akutversorgung ist essenzieller Bestandteil einer leistungsfähigen Gesundheitsversorgung.“
Received — 15. April 2026 Bundesministerium für Gesundheit
Die Kassen der gesetzlichen Krankenversicherung sind beinahe leer – und deshalb müssen wir jetzt alle gemeinsam anpacken. Für ein zukunftsfähiges Gesundheitswesen und eine gute Versorgung für alle!
Mehr dazu im Video mit Nina Warken.
Received — 14. April 2026 Bundesministerium für Gesundheit
„Es besteht großer Handlungsbedarf. Ohne entschiedenes Gegensteuern wird sich die Schieflage bei den GKV-Finanzen weiter verschlimmern“, so Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bei der Vorstellung des geplanten Maßnahmenpakets zur Stabilisierung der Krankenkassenfinanzen.Aus den Vorschlägen der FinanzKommission Gesundheit habe das BMG ein ausgewogenes Maßnahmenpaket erarbeitet, das die Bundesregierung nun berate, so Warken.„Mein Vorschlag orientiert sich an zwei Leitlinien. 1.: Wir können schlicht nicht mehr ausgeben, als wir einnehmen. 2.: Die Ausgaben müssen für die Versicherten einen nachweisbaren Nutzen haben. Leistungen, die diesem Anspruch nicht gerecht werden, können nicht mehr finanziert werden.“Klar sei auch: Ohne diese Reform würden die Belastungen für Versicherte und Arbeitgeber um ein Vielfaches höher ausfallen als mit der Reform. Die Beiträge würden so planbarer, sozialverträglich und über die kommenden Jahre nahezu konstant bleiben, so die Ministerin.Neben diesen Stabilisierungsmaßnahmen seien mehrere Strukturvorhaben in Arbeit, um das Gesundheitssystem verlässlicher, digitaler und effizienter zu machen, sagte Warken. „Aber klar ist: Nur ein finanziell stabiles System ist zukunftsfähig und kann eine gute Versorgung garantieren!“
„Es besteht großer Handlungsbedarf. Ohne entschiedenes Gegensteuern wird sich die Schieflage bei den GKV-Finanzen weiter verschlimmern“, so Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bei der Vorstellung des geplanten Maßnahmenpakets zur Stabilisierung der Krankenkassenfinanzen.Aus den Vorschlägen der FinanzKommission Gesundheit habe das BMG ein ausgewogenes Maßnahmenpaket erarbeitet, das die Bundesregierung nun berate, so Warken.„Mein Vorschlag orientiert sich an zwei Leitlinien. 1.: Wir können schlicht nicht mehr ausgeben, als wir einnehmen. 2.: Die Ausgaben müssen für die Versicherten einen nachweisbaren Nutzen haben. Leistungen, die diesem Anspruch nicht gerecht werden, können nicht mehr finanziert werden.“Klar sei auch: Ohne diese Reform würden die Belastungen für Versicherte und Arbeitgeber um ein Vielfaches höher ausfallen als mit der Reform. Die Beiträge würden so planbarer, sozialverträglich und über die kommenden Jahre nahezu konstant bleiben, so die Ministerin.Neben diesen Stabilisierungsmaßnahmen seien mehrere Strukturvorhaben in Arbeit, um das Gesundheitssystem verlässlicher, digitaler und effizienter zu machen, sagte Warken. „Aber klar ist: Nur ein finanziell stabiles System ist zukunftsfähig und kann eine gute Versorgung garantieren!“
Received — 07. April 2026 Bundesministerium für Gesundheit
Wie können wir uns gemeinsam mit anderen Ländern gut auf künftige Pandemien vorbereiten? Und wie können wir Krankheiten früh erkennen und entschlossen bekämpfen?
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken nach dem One Health Summit in Lyon 👆
Received — 03. April 2026 Bundesministerium für Gesundheit
Eine aufregende Woche liegt hinter Bundesgesundheitsministerin Nina Warken denn: Die FinanzKommission Gesundheit hat Vorschläge gemacht, wie die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung und damit die Beiträge der Versicherten stabilisiert werden könnten
Received — 30. März 2026 Bundesministerium für Gesundheit
Wie kann man die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stabilisieren? Mit dieser Aufgabe hat sich die FinanzKommission Gesundheit in den vergangenen Monaten beschäftigt. Heute haben die Expertinnen und Experten ihr Gutachten mit Reformvorschlägen fürs Gesundheitswesen an Nina Warken übergeben.
Wichtig: Die Bundesregierung wird nun ein ausgewogenes Maßnahmenpaket vorstellen, um unser gemeinsames Ziel – die Zukunft unseres Gesundheitssystems zu erhalten – zu erreichen.
Wie kann man die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stabilisieren? Mit dieser Aufgabe hat sich die FinanzKommission Gesundheit in den vergangenen Monaten beschäftigt. Heute haben die Expertinnen und Experten ihr Gutachten mit Reformvorschlägen fürs Gesundheitswesen an Nina Warken übergeben.
Wichtig: Die Bundesregierung wird nun ein ausgewogenes Maßnahmenpaket vorstellen, um unser gemeinsames Ziel – die Zukunft unseres Gesundheitssystems zu erhalten – zu erreichen.
Die FinanzKommission Gesundheit hat am Montag ihre Empfehlungen für eine Stabilisierung der Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherung vorgestellt. Die Vorschläge werden nun geprüft. „Es braucht dafür eine Kraftanstrengung aller“, so Bundesgesundheitsministerin Nina Warken. „Gemeinsam können wir das Ziel erreichen. Dazu werden wir als Bundesregierung sehr bald ein Reformpaket vorlegen: für stabile Beiträge, für eine gute Versorgung!“
Received — 27. März 2026 Bundesministerium für Gesundheit
„Die Krankenhauslandschaft muss sich verändern – und sie wird sich verändern Dieser Prozess kann nur gemeinsam gelingen“, sagte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bei der Beratung des Anpassungsgesetzes zur Krankenhausreform im Bundesrat.
Die mit der Krankenhausreform auf den Weg gebrachten Veränderungen seien richtig und notwendig, so Warken. Der Bund unterstütze den Transformationsprozess daher mit insgesamt 29 Milliarden Euro. Damit dieser Prozess strukturiert und mit Weitsicht geplant werden könne, habe man nun die dafür nötigen Anpassungen vorgenommen.
„Unser gemeinsames Ziel bleibt klar: Wir brauchen mehr Spezialisierung, eine stärkere Bündelung von Kompetenzen – gerade bei komplexen Eingriffen. Es gilt aber genauso, eine gute Grund- und Notfallversorgung für die Bevölkerung sicherzustellen, insbesondere in ländlichen Regionen. Diesen Gestaltungsspielraum geben wir den Ländern mit dem Gesetz,“ betonte die Ministerin.
Das Anpassungsgesetz zur Krankenhausreform kann damit im April in Kraft treten.
„Die Krankenhauslandschaft muss sich verändern – und sie wird sich verändern Dieser Prozess kann nur gemeinsam gelingen“, sagte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bei der Beratung des Anpassungsgesetzes zur Krankenhausreform im Bundesrat.
Die mit der Krankenhausreform auf den Weg gebrachten Veränderungen seien richtig und notwendig, so Warken. Der Bund unterstütze den Transformationsprozess daher mit insgesamt 29 Milliarden Euro. Damit dieser Prozess strukturiert und mit Weitsicht geplant werden könne, habe man nun die dafür nötigen Anpassungen vorgenommen.
„Unser gemeinsames Ziel bleibt klar: Wir brauchen mehr Spezialisierung, eine stärkere Bündelung von Kompetenzen – gerade bei komplexen Eingriffen. Es gilt aber genauso, eine gute Grund- und Notfallversorgung für die Bevölkerung sicherzustellen, insbesondere in ländlichen Regionen. Diesen Gestaltungsspielraum geben wir den Ländern mit dem Gesetz,“ betonte die Ministerin.
Das Anpassungsgesetz zur Krankenhausreform kann damit im April in Kraft treten.
Received — 13. März 2026 Bundesministerium für Gesundheit
Kein Termin wie jeder andere: Bundesgesundheitsministerin Nina Warken besuchte eine Ambulanz für an Long COVID und ME/CFS erkrankte Kinder und Jugendliche am Uniklinikum Dresden.
Received — 06. März 2026 Bundesministerium für Gesundheit
„Die Krankenhauslandschaft muss sich verändern und sie wird sich verändern. Der Transformationsprozess hat längst begonnen, dafür schaffen wir jetzt die Rahmenbedingungen“, so Nina Warken bei der 2./3. Lesung zum Anpassungsgesetz der Krankenhausreform im Bundestag.
Viele Krankenhäuser arbeiten heute mit Defiziten und belasten die kommunalen Haushalte stark – das könne auf Dauer nicht funktionieren, so die Bundesgesundheitsministerin. „Gleichzeitig müssen die Menschen sich auf eine flächendeckende Grund- und Notfallversorgung verlassen können, egal ob in der Stadt oder auf dem Land.“
Der Bund stellt den Ländern dafür in den kommenden Jahren bis zu 29 Milliarden Euro zur Verfügung. Wichtig dabei: Die Mittel aus dem Transformationsfonds sind nur für die Kliniken, die ihre Strukturen auch anpassen.
Zur Notwendigkeit des Anpassungsgesetzes sagte Warken: „Zu viele Regelungen der Krankenhausreform waren bislang vor Ort nicht praxistauglich umsetzbar. Ein Beispiel: Durch zu starre Vorgaben bei Fallzahlen hätten mancherorts zertifizierte Krebszentren möglicherweise Schwierigkeiten bekommen.“ Der Gemeinsame Bundesausschuss erhalte nun die Möglichkeit, Fallzahlvorgaben anzupassen, wenn die Versorgung in einer Region gefährdet ist.
Die Grundprinzipien der Krankenhausreform bleiben dabei erhalten: „Wenn Kliniken künftig Leistungen erbringen wollen, müssen sie das nötige Fachpersonal, die notwendige Erfahrung und die erforderliche Ausstattung vorhalten.“
„Die Krankenhauslandschaft muss sich verändern und sie wird sich verändern. Der Transformationsprozess hat längst begonnen, dafür schaffen wir jetzt die Rahmenbedingungen“, so Nina Warken bei der 2./3. Lesung zum Anpassungsgesetz der Krankenhausreform im Bundestag.
Viele Krankenhäuser arbeiten heute mit Defiziten und belasten die kommunalen Haushalte stark – das könne auf Dauer nicht funktionieren, so die Bundesgesundheitsministerin. „Gleichzeitig müssen die Menschen sich auf eine flächendeckende Grund- und Notfallversorgung verlassen können, egal ob in der Stadt oder auf dem Land.“
Der Bund stellt den Ländern dafür in den kommenden Jahren bis zu 29 Milliarden Euro zur Verfügung. Wichtig dabei: Die Mittel aus dem Transformationsfonds sind nur für die Kliniken, die ihre Strukturen auch anpassen.
Zur Notwendigkeit des Anpassungsgesetzes sagte Warken: „Zu viele Regelungen der Krankenhausreform waren bislang vor Ort nicht praxistauglich umsetzbar. Ein Beispiel: Durch zu starre Vorgaben bei Fallzahlen hätten mancherorts zertifizierte Krebszentren möglicherweise Schwierigkeiten bekommen.“ Der Gemeinsame Bundesausschuss erhalte nun die Möglichkeit, Fallzahlvorgaben anzupassen, wenn die Versorgung in einer Region gefährdet ist.
Die Grundprinzipien der Krankenhausreform bleiben dabei erhalten: „Wenn Kliniken künftig Leistungen erbringen wollen, müssen sie das nötige Fachpersonal, die notwendige Erfahrung und die erforderliche Ausstattung vorhalten.“
Received — 02. März 2026 Bundesministerium für Gesundheit
„Unser Ziel ist klar: Wir wollen Apotheken stärken! Auch und vor allem in ländlichen Gebieten. Denn Apotheken sind ein essenzieller Teil der Gesundheitsversorgung!“ Das sagte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken am Freitag in ihrer Rede zur 1. Lesung des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG).
Das sind u. a. die Maßnahmen:
1⃣ Zuschuss für Teilnotdienste
2⃣ Erleichterung der Gründung von kleineren Apothekenstandorten in dünn besiedelten Gebieten
3⃣ Vertretung der Apothekenleitung durch pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten für bis zu 20 Tage im Jahr möglich
4⃣ Bürokratieabbau, z. B. durch Erleichterungen bei der Verschreibung gleichwirkender Arzneimittel
5⃣ Mehr Kompetenzen, z. B. Durchführung von Impfungen
„Unser Ziel ist klar: Wir wollen Apotheken stärken! Auch und vor allem in ländlichen Gebieten. Denn Apotheken sind ein essenzieller Teil der Gesundheitsversorgung!“ Das sagte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken am Freitag in ihrer Rede zur 1. Lesung des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG).
Das sind u. a. die Maßnahmen:
1⃣ Zuschuss für Teilnotdienste
2⃣ Erleichterung der Gründung von kleineren Apothekenstandorten in dünn besiedelten Gebieten
3⃣ Vertretung der Apothekenleitung durch pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten für bis zu 20 Tage im Jahr möglich
4⃣ Bürokratieabbau, z. B. durch Erleichterungen bei der Verschreibung gleichwirkender Arzneimittel
5⃣ Mehr Kompetenzen, z. B. Durchführung von Impfungen
Received — 25. Februar 2026 Bundesministerium für Gesundheit
„Den anstehenden Herausforderungen stellen wir uns – mit entschiedenen Maßnahmen, abgestimmten Strukturreformen und klarem Ziel: verlässliche, erreichbare und bezahlbare Gesundheitsversorgung für die Zukunft, in der Stadt und auf dem Land“, so Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bei der Regierungsbefragung am Mittwoch im Bundestag.
Das Gesundheitssystem stehe vor zahlreichen Herausforderungen, betonte Warken. So müsse z. B. die Handlungsfähigkeit des Gesundheitssystems auch in Krisenzeiten gesichert werden. Dazu werde man zeitnah ein Gesetz vorlegen.
Auch die Finanzen der Gesetzlichen Krankenversicherung müssten nachhaltig stabilisiert werden: „Die Schere von Einnahmen und Ausgaben wird immer größer. Klares Ziel ist, dem mit einem Paket aus entschiedenen Maßnahmen zu begegnen und die Beiträge so zu stabilisieren“, sagte die Ministerin.
Außerdem verfolge man weitere Reformvorhaben, so z. B. im Bereich der Pflege, der Notfallversorgung oder der Apotheken. Darüber hinaus sei für eine gute und zielgerichtete medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten ein Primärversorgungssystem geplant. Auch die Digitalisierungsstrategie wurde weiterentwickelt: „Wir werden die Digitalisierung als wesentliche Säule des Gesundheitssystems etablieren“, so Warken.
„Den anstehenden Herausforderungen stellen wir uns – mit entschiedenen Maßnahmen, abgestimmten Strukturreformen und klarem Ziel: verlässliche, erreichbare und bezahlbare Gesundheitsversorgung für die Zukunft, in der Stadt und auf dem Land“, so Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bei der Regierungsbefragung am Mittwoch im Bundestag.
Das Gesundheitssystem stehe vor zahlreichen Herausforderungen, betonte Warken. So müsse z. B. die Handlungsfähigkeit des Gesundheitssystems auch in Krisenzeiten gesichert werden. Dazu werde man zeitnah ein Gesetz vorlegen.
Auch die Finanzen der Gesetzlichen Krankenversicherung müssten nachhaltig stabilisiert werden: „Die Schere von Einnahmen und Ausgaben wird immer größer. Klares Ziel ist, dem mit einem Paket aus entschiedenen Maßnahmen zu begegnen und die Beiträge so zu stabilisieren“, sagte die Ministerin.
Außerdem verfolge man weitere Reformvorhaben, so z. B. im Bereich der Pflege, der Notfallversorgung oder der Apotheken. Darüber hinaus sei für eine gute und zielgerichtete medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten ein Primärversorgungssystem geplant. Auch die Digitalisierungsstrategie wurde weiterentwickelt: „Wir werden die Digitalisierung als wesentliche Säule des Gesundheitssystems etablieren“, so Warken.
Received — 11. Februar 2026 Bundesministerium für Gesundheit
„Mit dieser Strategie etablieren wir Digitalisierung als wesentliche Säule der Versorgung in Deutschland“, sagte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bei der Vorstellung der für das Gesundheitswesen weiterentwickelten Digitalisierungsstrategie.
Digitalisierung führe zu vielen Vorteilen: 1. Mehr Qualität in der Versorgung durch bessere Verfügbarkeit aller relevanten Patientendaten, 2. Entlastung des Personals z. B. durch Unterstützung bei der Dokumentation, 3. bessere Navigation durch das Gesundheitssystem (z. B. digitale Ersteinschätzung) und 4. bessere Forschung durch breitere Datenbasis und deren strukturierte Nutzung.
„Um diese Potentiale noch besser nutzen können, haben wir die Digitalisierungsstrategie weiterentwickelt“, so Warken. So bleibe z. B. die elektronische Patientenakte (ePA) das zentrale Instrument, um digitale Versorgungsprozesse noch stärker in unseren Alltag einzubinden.
Künftig soll es weitere digitale Anwendungen geben, die einen großen Mehrwert für Patientinnen und Patienten sowie medizinisches Personal bringen: digitale Ersteinschätzung, digitale Terminvermittlung, elektronische Überweisung, Erinnerungen an den nächsten Check-up. Hinzu komme die strukturierte Erfassung von Daten für eine bessere Forschung.
„Mit dieser Strategie etablieren wir Digitalisierung als wesentliche Säule der Versorgung in Deutschland“, sagte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bei der Vorstellung der für das Gesundheitswesen weiterentwickelten Digitalisierungsstrategie.
Digitalisierung führe zu vielen Vorteilen: 1. Mehr Qualität in der Versorgung durch bessere Verfügbarkeit aller relevanten Patientendaten, 2. Entlastung des Personals z. B. durch Unterstützung bei der Dokumentation, 3. bessere Navigation durch das Gesundheitssystem (z. B. digitale Ersteinschätzung) und 4. bessere Forschung durch breitere Datenbasis und deren strukturierte Nutzung.
„Um diese Potentiale noch besser nutzen können, haben wir die Digitalisierungsstrategie weiterentwickelt“, so Warken. So bleibe z. B. die elektronische Patientenakte (ePA) das zentrale Instrument, um digitale Versorgungsprozesse noch stärker in unseren Alltag einzubinden.
Künftig soll es weitere digitale Anwendungen geben, die einen großen Mehrwert für Patientinnen und Patienten sowie medizinisches Personal bringen: digitale Ersteinschätzung, digitale Terminvermittlung, elektronische Überweisung, Erinnerungen an den nächsten Check-up. Hinzu komme die strukturierte Erfassung von Daten für eine bessere Forschung.
„Dieses Gesetz wird Leben retten! Der Bedarf an Spenderorganen ist in Deutschland nicht gedeckt. Wir sorgen dafür, dass mehr Menschen künftig eine lebensrettende Nierentransplantation erhalten werden“, so Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bei der 1. Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Transplantationsgesetzes.
Die Lebendorganspende ist bislang auf Angehörige bzw. Personen mit besonderer Nähe beschränkt (z. B. Eltern oder Partner). Das Problem: Oft ist eine Spende innerhalb dieses Näheverhältnisses nicht möglich, weil das Spenderpaar wegen Blutgruppen- oder Gewebe-Unverträglichkeit inkompatibel ist.
Dieses Gesetz soll daher mit der Überkreuzspende mehr Spendeoptionen schaffen. Heißt: Wenn ein Spenderpaar inkompatibel ist, dann kann aus dem Kreis anderer inkompatibler Paare eine jeweils passende Paarung ermittelt werden – also „über Kreuz“.
Abschließend betonte Warken: „Dieser Gesetzentwurf schützt Spenderinnen und Spender und sorgt gleichzeitig dafür, Spendebereitschaft nicht in einer Sackgasse enden zu lassen. Denn: Organspende schenkt Lebenszeit“.
„Dieses Gesetz wird Leben retten! Der Bedarf an Spenderorganen ist in Deutschland nicht gedeckt. Wir sorgen dafür, dass mehr Menschen künftig eine lebensrettende Nierentransplantation erhalten werden“, so Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bei der 1. Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Transplantationsgesetzes.
Die Lebendorganspende ist bislang auf Angehörige bzw. Personen mit besonderer Nähe beschränkt (z. B. Eltern oder Partner). Das Problem: Oft ist eine Spende innerhalb dieses Näheverhältnisses nicht möglich, weil das Spenderpaar wegen Blutgruppen- oder Gewebe-Unverträglichkeit inkompatibel ist.
Dieses Gesetz soll daher mit der Überkreuzspende mehr Spendeoptionen schaffen. Heißt: Wenn ein Spenderpaar inkompatibel ist, dann kann aus dem Kreis anderer inkompatibler Paare eine jeweils passende Paarung ermittelt werden – also „über Kreuz“.
Abschließend betonte Warken: „Dieser Gesetzentwurf schützt Spenderinnen und Spender und sorgt gleichzeitig dafür, Spendebereitschaft nicht in einer Sackgasse enden zu lassen. Denn: Organspende schenkt Lebenszeit“.
Received — 27. Januar 2026 Bundesministerium für Gesundheit
„Der heutige Tag markiert den Beginn einer der wichtigsten Strukturveränderungen im deutschen Gesundheitssystem der letzten Jahre“, so Bundesgesundheitsministerin Nina Warken.
Im ambulanten Bereich, über den der Erstkontakt mit Patientinnen und Patienten meist erfolgt, werde bislang häufig auf wesentliche Steuerung und Navigation verzichtet, so Warken. Das führe zwangsläufig zu einer ineffizienten Nutzung der begrenzten Ressourcen und teilweise langen Wartezeiten.
„Das wollen und werden wir ändern, denn Patientinnen und Patienten müssen sich darauf verlassen können, entsprechend ihrer medizinischen Notwendigkeit gut und zeitgerecht medizinisch versorgt zu werden. Gleichzeitig müssen sich Ärztinnen und Ärzte darauf verlassen können, dass ihre Ressourcen und Kapazitäten zielgerichteter und effizienter eingesetzt werden.“
Daher soll ein Primärversorgungsystem eingeführt werden.
Die Ziele:
1. Bessere Orientierung für Patientinnen und Patienten in einem komplexen Gesundheitssystem
2. Klare Steuerung und Navigation auf die richtige ambulante Versorgungsebene, indem die Hausärztin bzw. der Hausarzt eine Art „Lotsenfunktion“ übernimmt und den Patientinnen und Patienten an die Stelle des Gesundheitssystems überweist, an der ihnen am besten geholfen werden kann
3. Ein ausgereiftes telefonisches oder digitales Ersteinschätzungsverfahren
4. Eine schnellere fachärztliche Versorgung durch Wartezeiten, die sich am Bedarf und der Dringlichkeit des medizinischen Anliegens orientieren
Abschließend sagte die Bundesgesundheitsministerin: „Die Einführung wird nicht von heute auf morgen gelingen und ganz bestimmt nicht ohne die frühzeitige Einbindung aller Beteiligten, die durch ihre tägliche Arbeit zum Gelingen beitragen. Am Ende steht der Beginn eines Systemumbruchs, das zu jeder Zeit von den Patientinnen und Patienten sowie den Beschäftigten im Gesundheitswesen her gedacht sein soll. “
„Der heutige Tag markiert den Beginn einer der wichtigsten Strukturveränderungen im deutschen Gesundheitssystem der letzten Jahre“, so Bundesgesundheitsministerin Nina Warken.
Im ambulanten Bereich, über den der Erstkontakt mit Patientinnen und Patienten meist erfolgt, werde bislang häufig auf wesentliche Steuerung und Navigation verzichtet, so Warken. Das führe zwangsläufig zu einer ineffizienten Nutzung der begrenzten Ressourcen und teilweise langen Wartezeiten.
„Das wollen und werden wir ändern, denn Patientinnen und Patienten müssen sich darauf verlassen können, entsprechend ihrer medizinischen Notwendigkeit gut und zeitgerecht medizinisch versorgt zu werden. Gleichzeitig müssen sich Ärztinnen und Ärzte darauf verlassen können, dass ihre Ressourcen und Kapazitäten zielgerichteter und effizienter eingesetzt werden.“
Daher soll ein Primärversorgungsystem eingeführt werden.
Die Ziele:
1. Bessere Orientierung für Patientinnen und Patienten in einem komplexen Gesundheitssystem
2. Klare Steuerung und Navigation auf die richtige ambulante Versorgungsebene, indem die Hausärztin bzw. der Hausarzt eine Art „Lotsenfunktion“ übernimmt und den Patientinnen und Patienten an die Stelle des Gesundheitssystems überweist, an der ihnen am besten geholfen werden kann
3. Ein ausgereiftes telefonisches oder digitales Ersteinschätzungsverfahren
4. Eine schnellere fachärztliche Versorgung durch Wartezeiten, die sich am Bedarf und der Dringlichkeit des medizinischen Anliegens orientieren
Abschließend sagte die Bundesgesundheitsministerin: „Die Einführung wird nicht von heute auf morgen gelingen und ganz bestimmt nicht ohne die frühzeitige Einbindung aller Beteiligten, die durch ihre tägliche Arbeit zum Gelingen beitragen. Am Ende steht der Beginn eines Systemumbruchs, das zu jeder Zeit von den Patientinnen und Patienten sowie den Beschäftigten im Gesundheitswesen her gedacht sein soll. “
Received — 29. Dezember 2025 Bundesministerium für Gesundheit
Ein gesundes neues Jahr – das wünschen wir uns alle.
Um dieses Ziel zu erreichen, wollen wir die Gesundheitsversorgung in Deutschland auch in 2026 nachhaltig verbessern und zukunftsfest zu machen. Mit innovativen Maßnahmen und noch mehr Digitalisierung.
Das kann Deutschland!
Received — 23. Dezember 2025 Bundesministerium für Gesundheit
„Ich möchte mich bei all denjenigen bedanken, die tagtäglich für uns im Gesundheitsbereich und im Pflegesektor im Einsatz sind, besonders jetzt an den Feiertagen.“
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken wünscht Ihnen allen ein besinnliches Weihnachtsfest, viel Gesundheit und Glück für das neue Jahr.