Die Grünen können es einfach nicht
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▶ Benjamin Nolte (MdL): „Fakt ist, ein Abschluss, wie ihn dieser Gesetzentwurf fordert, wäre eher ein Trostpreis oder eine Teilnehmerurkunde. Ob den Betroffenen damit auf dem Arbeitsmarkt geholfen ist, ist fraglich.“
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#grüne #politik #gesetze
Der Gesetzentwurf der Grünen zur Einführung eines integrierten
Bachelorabschlusses im Jurastudium greift eine bereits im vergangenen Jahr im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst geführte Debatte wieder auf, in der ein inhaltlich ähnlicher SPD-Antrag beraten wurde. Hintergrund ist die hohe Belastung im Jurastudium sowie die anspruchsvolle erste juristische Staatsprüfung mit entsprechend hohen Durchfallquoten.
Studenten, die die Prüfung nicht bestehen, stehen trotz erbrachter Studienleistungen ohne formalen Abschluss da. Dieses Problem wird grundsätzlich anerkannt, ebenso der Wunsch nach einer Lösung für die Betroffenen.
Der Gesetzentwurf sieht jedoch vor, einen Bachelorabschluss ohne zusätzliche Studien- oder Prüfungsleistungen zu vergeben. Genau dieser Punkt war bereits beim SPD-Antrag zentraler Kritikpunkt und führte damals zur mehrheitlichen Ablehnung im Ausschuss, da eine verbindliche Prüfungsleistung als Voraussetzung gefordert wurde.
Während im damaligen SPD-Vorschlag zumindest offen blieb, ob eine
Abschlussprüfung oder Abschlussarbeit vorgesehen sein kann, ist dies im aktuellen Entwurf ausdrücklich ausgeschlossen. Zudem wird bezweifelt, dass ein solcher Abschluss die Chancen auf dem Arbeitsmarkt tatsächlich verbessert, da sich an der fachlichen Qualifikation der Absolventen nichts ändert und bereits heute eigenständige Bachelorstudiengänge im Bereich Rechtswissenschaften mit zusätzlichen Anforderungen existieren.
Die Vorsitzende des Deutschen Juristen-Fakultätentages, Prof. Dr. Tiziana Chiusi, äußerte deutliche Kritik und bezeichnete den integrierten Bachelor als „Loser- Abschluss“ und verglich ihn mit einem „Jodeldiplom“
Mehr zu den Grünen und der aktuellen Politik in Bayern:
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Bachelorabschlusses im Jurastudium greift eine bereits im vergangenen Jahr im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst geführte Debatte wieder auf, in der ein inhaltlich ähnlicher SPD-Antrag beraten wurde. Hintergrund ist die hohe Belastung im Jurastudium sowie die anspruchsvolle erste juristische Staatsprüfung mit entsprechend hohen Durchfallquoten.
Studenten, die die Prüfung nicht bestehen, stehen trotz erbrachter Studienleistungen ohne formalen Abschluss da. Dieses Problem wird grundsätzlich anerkannt, ebenso der Wunsch nach einer Lösung für die Betroffenen.
Der Gesetzentwurf sieht jedoch vor, einen Bachelorabschluss ohne zusätzliche Studien- oder Prüfungsleistungen zu vergeben. Genau dieser Punkt war bereits beim SPD-Antrag zentraler Kritikpunkt und führte damals zur mehrheitlichen Ablehnung im Ausschuss, da eine verbindliche Prüfungsleistung als Voraussetzung gefordert wurde.
Während im damaligen SPD-Vorschlag zumindest offen blieb, ob eine
Abschlussprüfung oder Abschlussarbeit vorgesehen sein kann, ist dies im aktuellen Entwurf ausdrücklich ausgeschlossen. Zudem wird bezweifelt, dass ein solcher Abschluss die Chancen auf dem Arbeitsmarkt tatsächlich verbessert, da sich an der fachlichen Qualifikation der Absolventen nichts ändert und bereits heute eigenständige Bachelorstudiengänge im Bereich Rechtswissenschaften mit zusätzlichen Anforderungen existieren.
Die Vorsitzende des Deutschen Juristen-Fakultätentages, Prof. Dr. Tiziana Chiusi, äußerte deutliche Kritik und bezeichnete den integrierten Bachelor als „Loser- Abschluss“ und verglich ihn mit einem „Jodeldiplom“
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